Hallo,
ein Kunde hat im Jahre x eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen mit 600 € garantierter monatlicher Rente und zahlt dafür 191,35 €/Jahr x 37 Jahre = 7080 € Beitrag.
Nun macht er 4 Jahre später von der Erhöhungsoption Gebrauch und versichert 300 € garantierte monatliche Rente nach für 185,66 €/Jahr x 14 Jahre = 2599 € Beitrag. Die 14 Jahre kommen dadurch zustande, dass der Jahresbeitrag mindestens 180 € betragen muss, deshalb war eine verteilte Zahlung über die restlichen 33 Jahre nicht möglich.
Wer kann erklären, wieso er für 50 % (300/600) der Rente nur 36,7 % des Beitrages bezahlen muss? Natürlich ist die Laufzeit geringer (33 statt 37 Jahre), aber das dürfte keine Rolle spielen, da in dem Alter sowieso kaum Berufsunfähigkeiten eintreten. Alle genannten Beiträge sind übrigens Zahlbeiträge, die jeweils 70 % des Tarifbeitrages entsprechen (Sofortverrrechnung).
Nun beantragt der Kunde 3 weitere Jahre später erneut eine Erhöhung um 300 €, diese Erhöhung wird ihm für 117,97 €/Jahr x 30 Jahre = 3539 € angeboten (die Regelung mit den mindestens 180 €/Jahr ist inzwischen entfallen), also ziemlich exakt die Hälfte vom Ursprungsbeitrag aber 36 % teurer als die letzte Erhöhung? Wer kann das erklären?