Ich habe ein Wohnmobilgekauft, das 3,4 to Gesamtlast haben darf. Jetzt hatmir einer gesagt, das die zulässige Gesamtlast straffrei um 15% überzogen werden darf - so stünde es in der Straßenverkehrszulassungsverordnung- Ich finde aber dadrin nichts . Kann mir da jemand helfen?
Danke im voraus
Der 1 April ist erst übermorgen
hi,
das ist grundsätzlich falsch.
Dürfen darf man das nicht, es ist - wenn überhaupt - verboten, aber wird nicht bestraft.
Daher kann es natürlich auch nicht in der StVO stehen.
Der Bußgeldkatalog hilft hier weiter.
Das sind jedoch die normalen Bußgleder, bei dir wäre es Vorsatz.
grüße
lipi
danke, eine klare Antwort. Ich bin jetzt doch etwas beruhigter und von Vorsatz kann natürlich keine Rede sein. Danke
viel Spaß bei der ersten Vollbremsung.
Doch , wenn Du weißt, es ist zu schwer. Und die Frage mit den 15 % klingt sehr danach, also sei es schon jetzt zu schwer.
Fahre mal auf eine Öffentliche Waage und kläre die Sache. Dann weißt du auch wie viel Du überhaupt noch zuladen darfst !
In einem anderen Forum sagt jemand vom Fach, dass man ab 10 % drüber damit rechnen muss, dass die Weiterfahrt untersagt wird.
Scheint, als hätte da jemand ein Auto gekauft, ohne vorher mal nachzurechnen, ob die Zuladung auch für den Urlaub reicht.