Wer weiss, ob man eine Flüchtlingsfamilie mit Bleiberecht zeitweise im Gartenhaus -mit Strom, Wasser, Kanalanschluss- (Kleingartenverein) unterbringen darf?

Ich trage mich mit dem Gedanken zu helfen. Natürlich wäre es nur zeitlich begranzt, d.h. bis die Familie auf dem freien Wohnungsmarkt eine bezahlbare Wohnung gefunden hat.

Servus,

in der Regel ist es nicht gestattet, die Lauben auf den gepachteten Garrtenparzellen zu Wohnzwecken (egal von wem) zu nutzen.

Es gibt einzelne Ausnahmen: Das sind Lauben, die in der Nachkriegszeit noch relativ lange regelrecht bewohnt waren, teils auch mit E-, Wasser- und Kanalanschluss versehen wurden, für die ein Einheitswert auf den 01.01.1964 festgestellt worden ist und die heute zur Grundsteuer veranlagt werden.

Dass eine solche Ausnahme vorliegt, ist sehr unwahrscheinlich - die Grundsteuerbescheide wären Dir ja bekannt.

Eine eventuelle Duldung trotz formal bestehenden Verbotes wäre mit dem Verein und nach Rücksprache mit dem Verein ggf. auch mit der Gemeinde als Eientümerin des Grundstücks zu klären.

Schöne Grüße

MM

Hallo Aprilfisch,

danke für die schnelle umfangreiche Auskunft.
Ja, das Gartenhaus war bis Anfang der 70er Jahre bewohnt (ca.46 m²) und hat eine Einheitswert-Nr. Ich glaube allerdings, dass der Vorbesitzer das Wohnrecht irgendwann abgegeben hat.
Grundsteuer von € 17,56 p.a. zahle ich.
Muss ich trotzdem das o.k. des Vereins einholen?

Nochmals vielen Dank und schönen Gruß
von HW - HeWeDu