Wer zahlt bei Beschädigungen am Auto bei Rettungsaktion?

Hallo Leute,

heute war ein Artickel in der Presse über einen Mann, der einen anderen PKW mit bewustlosen Fahrer auf der Autobahn ausgebremst und so zum stehen gebracht hat. Vermutlich konnte durch sein Handeln ein schwerer Unfall verhindert werden.

  1. Wer aber zahlt nun den entstandenen Schaden am Fahrzeug des Retters?

und gleich noch passend zum Thema:

  1. Wer zahlt wenn ich z.B. meine Felge beschädige weil ich dringend und bewusst über z.B. eine hohe Bordkante fahren muss um einen Krankenwagen platz zu machen (wenn es nicht anders geht ohne längere Verzögerung). Ich habe soetwas mal in einer engen Sackgasse gesehen. Dort kam die Feuerwehr nicht durch weil ein Auto vor einem Absperrpoller stand. Zurück konnte er nicht, da dort schon der komplette Löschzug stand.

Trügt mich meine Erinnerung oder habe ich Dir das nicht gestern beantwortet ?
Warum fragst du nochmals nach ?

Zu Fall 2 zahlst Du den Eigenschaden aller Wahrscheinlichkeit nach selbst.
Niemand muss so ausweichen, das sein Fahrzeug beschädigt wird. Es wird nicht verlangt auf ein Hochbord hochzuhüpfen.
Man muss nur Augen und Ohren auf haben um die Warnsignale der Sonderfahrzeuge rechtzeitig zu sehen und zu hören und dann beizeiten rechts ran zu fahren oder weiterzufahren oder abzubiegen…je nach Lage halt.

MfG
duck313

Grds. erst mal der Gerettete - evtl. übernimmt die Haftpflichtversicherung, da ansonsten ein Schaden entstanden wäre, der größer ist.

Danke für deine schnelle Antwort.
Nein da musst du mich verwechseln, ich habe keine Fragen in letzter Zeit gestellt =)

Hallo,

das habe ich im ersten Moment auch gedacht, allerdings war das ein anderer Fragesteller: Wer zahlt? Story aus der Presse

Gruß
Tobias

Ich denke auch, dass der Gerettete zahlunsgpflichtig ist und würde mal den Begriff „Geschäftsführung ohne Auftrag“ zur Diskussion stellen.