Hallo,
in Privathaftpflichtversicherungen sind in der Regel Schlüsselverlust-Schäden mitversichert.
Wann zahlt diese denn? Muss hier ein Verschulden vorliegen?
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Fall:
Angenommen ich gehe mit meinen Kumpels „auf Tour“ und am nächsten Morgen merke ich, ich habe den Schlüssel verloren. Den Wohnungsschlüssel evtl. mit Schließanlage (Mietwohnung) müsste die Privathaftpflicht übernehmen, oder? -
Fall:
Angenommen in mein Auto wird eingebrochen und der Wohnungsschlüssel (Mietwohnung) wird gestohlen.
Muss ich den ersetzen? Würde hier die Privathaftpflicht (inkl. Schlüsselverlust) eintreten? -
Fall:
Angenommen der Schlüssel wird aus dem Auto geklaut. Ich habe abgeschlossen, aber es gibt keine Einbruchspuren. Muss ich den Schlüssel/Schließanlage ersetzen? Würde hier die Privathaftpflicht (inkl. Schlüsselverlust) eintreten?
Vielen Dank vorab.
Schöne Grüße
Pitufino