Wer zahlt bei Diebstahl/Verlust von Schlüsseln?

Hallo,

in Privathaftpflichtversicherungen sind in der Regel Schlüsselverlust-Schäden mitversichert.

Wann zahlt diese denn? Muss hier ein Verschulden vorliegen?

  1. Fall:
    Angenommen ich gehe mit meinen Kumpels „auf Tour“ und am nächsten Morgen merke ich, ich habe den Schlüssel verloren. Den Wohnungsschlüssel evtl. mit Schließanlage (Mietwohnung) müsste die Privathaftpflicht übernehmen, oder?

  2. Fall:
    Angenommen in mein Auto wird eingebrochen und der Wohnungsschlüssel (Mietwohnung) wird gestohlen.
    Muss ich den ersetzen? Würde hier die Privathaftpflicht (inkl. Schlüsselverlust) eintreten?

  3. Fall:
    Angenommen der Schlüssel wird aus dem Auto geklaut. Ich habe abgeschlossen, aber es gibt keine Einbruchspuren. Muss ich den Schlüssel/Schließanlage ersetzen? Würde hier die Privathaftpflicht (inkl. Schlüsselverlust) eintreten?

Vielen Dank vorab.

Schöne Grüße
Pitufino

Hallo,

da es in Sachen Schlüsselverlust keine Gefährdungshaftung gibt, ist ein Verschulden immer Voraussetzung für eine Regulierung.

  1. Fall wird bezahlt

  2. erster Fall wird nicht bezahlt. Ggf. Streitfall, wenn der Schlüssel sichtbar im Fahrzeug lag.

  3. Fall wird nicht bezahlt; könnte natürlich Probleme mit der Beweisbarkeit geben.

Gruß
Tycoon

Hallo!

noch eine Ergänzung zu Fall 2 und 3. „Nichtbezahlt“ heißt, die Privat-Haftpflicht zahlt nicht.
Das bedeutet aber nicht, der Mieter muss nun selbst zahlen !

Hier bleibt wohl letztlich der Vermieter auf dem Schaden sitzen (Ersatzschlüssel oder neue Schlösser/Schließanlage). Es gibt aber VS die das für ihn übernehmen würden.

Denn die Haftung für Schlüsselverlust setzt ja Verschulden, mind. Fahrlässigkeit voraus.
Die gibt’s bei Einbruch, Diebstahl, Raub usw. ja nicht.

MfG
duck313

Weshalb sollte denn die PHV nicht zahlen ?
Hier kommt es doch auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen an, die z.B. folgendermaßen lauten:
Abhandenkommen von fremden Schlüsseln sind versichert.

Auch dies ist falsch, sollte der Mieter solch eine PHV nicht haben, muss er letztendlich dem Vermieter gegenüber einen Ersatz leisten und ist somit in der Zahlungspflicht.

Wie kommst Du denn auf solch eine Idee.
Dem Mieter ist doch der ihm anvertraute Schlüssel abhanden gekommen. Wie das passiert ist - ist doch völlig egal.

Denk noch mal drüber nach !
Keine Haftung ohne Verschulden.

Denkanstoß: Man wird auf Straße überfallen und bekommt Geldbörse und Schlüssel abgenommen.
Zu den Schlägen auf den Kopf käme also noch der finanzielle Schaden „Schlüsselersatz“ hinzu ?

Schlüssel ist objektiv weg, aber kommen Dir nicht jetzt doch Bedenken, ob nicht doch ein Verschulden für das „Wegkommen“ eine Rolle spielen müsste ?

Du denkst in die Falsche Richtung.

Du bekommst einen Schlüssel anvertraut und sollte er dir abhanden kommen bist Du verpflichtet den Schaden (Schlüssel) zu ersetzen.

Und hier greift dann die Schlüsselversicherung!