Wer zahlt bei Fehlalarm des Rauchmelders?

Angenommen in einer Wohnung löst der Rauchmelder einen Alarm aus. Da der Mieter nicht erreicht werden kann, bricht die Polizei (Feuerwehr) die Wohnung auf. Es wird festgestellt, dass es ein Fehlalarm ist. Nun sind Kosten für den Schlüsseldienst entstanden, dessen Rechnung durch die Polizei an den Mieter geht.

Muss der Mieter dann tatsächlich diese Gebühren (160 Euro) bezahlen oder ist das Vermietersache? Dieser hat den Rauchmelder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in der Wohnung angebracht. Oder ist es ggf. sogar die Versicherung der Firma, die die Rauchmelder angebracht hat.

Wie kann sich der Mieter verhalten? Kann er die Rechnung ablehnen und auf den Vermieter verweisen. Dieser lehnt nämlich ab, die Kosten zu tragen.

Aber wie ist es nun gesetzlich richtig?

Liebe Grüße

1 Like

Hallo.
Lag irgendein Grund vor, dass der Melder auslöste?
Wem oblag die Wartung?

Wie gesagt, Fehlalarm und man weiss nicht warum, weil der Raummelder wohl eigentlich funktioniert. Der Herr von der Wartung meint, dass da rein theoretisch ein Insekt und viel Staub so einen Alarm auslösen kann. Die Wartung passiert alle 2 Jahre von einer Firma, die vom Vermieter gewählt ist.

Durch eine Fehlfunktion eines vom Vermieter gestellten Gerätes, welches durch einen Beauftragten des Vermieters gewartet wird, kam es zum Schaden am Eigentum des Vermieters.

Richtig zusammengefasst?

2 Like

Ja, die Eingangstür ist ja Eigentum des Vermieters. Es war zwar das Schloss des Mieters drin, aber das ist automatisch ausgetauscht worden.

Hallo!

Deine treffende Zusammenfassung sollte die Fragestellerin dem Vermieter zukommen lassen, um dann neugierig abzuwarten, ob ihm etwas einfällt, warum er nicht zahlen muss.

Gruß
Wolfgang

1 Like

Huch,

Das Schloss gehört dem Mieter.
Ich komme gerade ins Schwimmen.
Das Aufbrechen und Ersetzen des Schlosses ist doch eine Geschäftsführung ohne Auftrag?
Die Feuerwehr handelte im mutmaßlichen Interesse des Vermieters, aber auch des Mieters.

Wer ist jetzt der eigentliche Geschäftsführer? Wer ist zum Ersatz der Aufwendungen verpflichtet?
Ist mir jetzt zu kokpliziert und zu spät. Ich befürchte aber, dass der Mieter den Schaden an seinem Schloss nicht ersetzt bekommen wird, wenn nicht jemand den Fehlalarm schuldhaft verursacht hat. Auch falsche Wartung des Beauftragten würde dazu gehören.

Feuerwehreinsatz
Rauchmelder-Fehlalarm: Wer zahlt den Schaden?


Ich glaube, das ist eher ein Fall für nen Fachmann, nicht für ein Laienforum.

Trotzdem:

Kein Anspruch auf Kostenrückerstattung für den Vermieter
Das Amtsgericht entschied jedoch, dass ein Anspruch des Vermieters auf Ersatz der Reparaturkosten mangels Pflichtverletzung der Mieter nicht bestand. Vielmehr wäre ein solcher nur bei schuldhafter Überschreitung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache gegeben. Auch im unterlassenen rechtzeitigen Batteriewechsel sah das Amtsgericht keine schuldhafte Verletzung der mietvertraglichen Verpflichtungen, da nach Auffassung des Gerichts die Mieter nicht damit rechnen mussten, dass nicht nur die Nachbarn sondern auch die Feuerwehr den Signalton mit einem Rauchalarm verwechseln würden.<<
Quelle: https://avw-gruppe.de/services/recht-und-urteil/blog-single/17-gebaeudeschaeden-durch-fehlalarm-wer-zahlt/

Da es sich hier um ein Amtsgericht-Urteil handelt, sollte man sich nicht zu sehr darauf verlassen.


http://rauchmelderpflicht.net/2014/02/rauchmelder-fehlalarm-wer-traegt-die-kosten-fuer-aufgebrochene-wohnungstueren/


http://www.hr-online.de/website/radio/hr4/index.jsp?rubrik=6656&key=standard_document_60260538


http://rauchmelderpflicht.net/


Guten Tag,
vorweg erstmal, bin ich kein Anwalt oder ähnliches.
Aber ich bin schonmal Brandschutzbeauftragter und überwache Hauptberuflich Gefahrenmeldeanlagen wozu auch Brandmeldeanlagen dazu gehören.

Erstmal kurz zu deinem Sachverhalt.
Dein Vermieter hat (unter gesetzlichen Zwang) Rauchmelder in deiner Wohnung installiert.
Beim Auslösen war niemand zu hause, was erstens heißt keine Fehlbedienung o.ä. vom Mieter, und zweitens das Feuerwehr und Polizei in Ihrer Funktion die Tür öffnen mussten…
Da es ein „Fehlalarm“ war ist da jetzt die Rechnung über die sich alle streiten. (Echter Alarm kostet nichts! Dafür zahlen wir Steuern)

1: Gesetz zum Brandschutz ist Ländersache

Für den Erlass von Brandschutzvorschriften sind die jeweiligen Bundesländer zuständig – die Gesetze können daher von Land zu Land unterschiedlich sein. Betroffene, die nach einem Feuerwehreinsatz einen Kostenbescheid von der Gemeinde erhalten haben, sollten daher zunächst in das für sie geltende Feuerwehrgesetz schauen. Dort finden sich nämlich auch Angaben dazu, wer den Feuerwehreinsatz bezahlen muss.

Heißt in jeder Region wird es anders behandelt!
In der Regel würde ich sagen das der Vermieter blechen muss! Sein Eigentum (Rauchmelder) hat nicht ordnungsgemäß Funktioniert wodurch sein Eigentum (Tür oder Schloss) beschädigt wurde.
Der Unsinn mit den Insekten und dem Staub im Melder kannst vergessen.
So viel Staub kann nicht so schnell zusammen kommen und wenn man jetzt nicht die Günstigen Rauchmelder genommen hat, kommt da auch nicht so schnell etwas rein. Besonders Staub kann es nicht sein wenn keiner da war, den der Staub müsste in der Luft/aufgewirbelt sein um den Melder aus zu lösen…

Tipp 1: Mieterschutzbund oder Rechtsschutzversicherung fragen. Denn auf deren Antworten kannst du dich verlassen, weil die dir im Gerichtlichen Streit auch helfen! Ich/Wir können viel sagen und schreiben. Nur darauf kann man sich nicht berufen…
Tipp 2: Es ist immer gut wenn die Einsatzkräfte (Egal ob Feuerwehr oder Polizei) eure Handy Nr. haben! Einfach bei der Polizei angeben. Sollte dann sowas sein rufen die an, anstatt die Tür auf zu brechen. Bei uns in den Dörfern rufe die einen sogar wegen Falschparken an bevor man abgeschleppt wird…

MFG und viel Glück