Wer zahlt boiler-, spülen- und luftabzugsreparatur

hallo liebe wissenden!

folgender fall:
in einer mietwohnung sind geräte kaputt und müssen repariert oder ausgewechselt werden. es handelt sich um:

  • einen warmwasserboiler,
  • eine undichte spüle und
  • einen defekten, elektrischen luftabzug in einem fensterlosen bad.

die frage ist: wer trägt gemäß des aktuellen mietrechtes die kosten, der mieter oder vermieter? der mietvertrag besagt bezüglich des boilers: „ist ein durchlauferhitzer oder boiler zur warmwasserbereitung oder/und eine separate etagenheizung in der wohnung vorhanden, so trägt der mieter gemäß betriebskostenverordnung sämtliche betriebs-, wartungs- und reinigungskosten.“ klar also. gehe ich richtig in der annahme, dass eine spüle auch vom mieter gezahlt wird? und wie ist es im falle des luftabzuges? trägt diese kosten nun widerum der vermieter, weil davon schimmelbildung im bad abhängt, oder wie sieht es aus?

vielen dank im voraus schonmal!
nibo

Hallo Nibo,

ein Gesetz für Boiler-, Spüler- und Lüfterreparatur gibt es nicht. Zuerst mal ist die Frage, warum es ausgewechselt werden muss. Hat es wer kaputt gemacht, zahlt der das auch.
Dann ist die Frage, ob es eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag gibt und ob das darunter fallen könnte.

Und letztlich die Frage: Was gehört zum Mietobjekt? Boiler und Lüftung dürften dazugehören. Eine Spüle ist nicht unbedingt Standard.

Grundsätzlich muss natürlich der Vermieter dafür sorgen, dass die Mietsache vertragsgemäß nutzbar ist, aber gerade bei den genannten Beispielen kann eine Beteiligung des Mieters durchaus möglich sein, wenn nicht sogar der Schaden durch falsche Handhabung (Ich denke dabei insbesondere an den Lüfter, der nie gereinigt wird…) entstanden ist.

Gruß!

Horst

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Hallo,

wenn es keine Kleinreparaturenklausel im MV gibt, zahlt alle Reparaturen der Vermieter. Gibt es eine kann bei Kleinreparaturen auch der Mieter bis zu einem gewissen Betrag herangezogen werden.
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps…

Der Vermieter ist verpflichtet die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand zu halten.
http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html

Umlagefähige Betriebskosten haben nichts mit einer Reparatur zu tun!

Wenn die Spüle mitgemietet ist, ist eine Reparatur ebenfalls Vermietersache wie auch Boiler und Lüftung.

Gruß
Maja

natürlich vorausgesetzt, der Mieter ist nicht für den Defekt verantwortlich. Andernfalls ist natürlich es selbst für die von ihm verursachten Schäden schadenersatzpflichtig…