hallo liebe wissenden!
folgender fall:
in einer mietwohnung sind geräte kaputt und müssen repariert oder ausgewechselt werden. es handelt sich um:
- einen warmwasserboiler,
- eine undichte spüle und
- einen defekten, elektrischen luftabzug in einem fensterlosen bad.
die frage ist: wer trägt gemäß des aktuellen mietrechtes die kosten, der mieter oder vermieter? der mietvertrag besagt bezüglich des boilers: „ist ein durchlauferhitzer oder boiler zur warmwasserbereitung oder/und eine separate etagenheizung in der wohnung vorhanden, so trägt der mieter gemäß betriebskostenverordnung sämtliche betriebs-, wartungs- und reinigungskosten.“ klar also. gehe ich richtig in der annahme, dass eine spüle auch vom mieter gezahlt wird? und wie ist es im falle des luftabzuges? trägt diese kosten nun widerum der vermieter, weil davon schimmelbildung im bad abhängt, oder wie sieht es aus?
vielen dank im voraus schonmal!
nibo