etc. ich persönlich würde sagen, dass ein wasserhahn zur
zweckbestimmung eines neu errichteten (wohn-)hauses
unabdingbar ist und dauerhaft und ortsfest damit verbunden
ist. einbauküche und wasserhahn, finde ich, liegen auch nicht
so weit auseinander.
Ich erlaube mir, deine Aussage stark anzuzweifeln.
kannst du gerne machen.
es gibt m.A. nach zwei möglichkeiten zu definieren, was dauerhaft und ortsfest ist. die erste wäre eine orientierung an § 93 bgb, die andere wäre weniger streng.
selbst wenn ich mich an § 93 bgb orientiere, würde auch jetzt noch behaupten, dass so ein hahn wesentlicher bestandteil wird.
wenn ich mir so die hähne in meinem haus ansehe, dann können die nicht einfach abgeschraubt werden, sondern ich müsste den hahn samt becken aus der wand reißen und ich glaube nicht, dass danach hahn und becken wiederverwendbar sind, zumindest die keramikschüssel, mit der mein hahn fest verbunden ist, den ausbau übersteht.
ich bin jetzt mal von meinen wasserhähnen ausgegangen.
aber wenn du installationstechnisches spezialwissen hast, dass das geht, dann würde ich dir das glauben.
[im kommentar findet man lediglich, dass z.b. Bauteile einer Heizungsanlage wie Anschlussrohre, Heizkessel, Heizkörper, Ventile wesentliche bestandteile sind]