Unsere Uroma bekommt den täglichen Besuch vom Pflegedienst.Die entstehenden Kosten werden aber nur teilweise von der (krankenkasse?)übernommen.Da die Tochter nur eine geringe Rente bekommt,ist sie nicht in der Lage diesen Fehlbetrag auszugleichen.Kann diese fehlende Summe von der Enkelin eingefordert werden?
Hallo,
um da eine einigermassen passende Antwort geben zu können, müssten wir mehr Infos haben.
Welchen Pflegegrad hat die Oma ?
Welche Leistungen werden beansprucht - nur Sachleistungen (Pflegedienst) oder Kombi-Leistungen, also
Sachleistung und Pflegegeld ?
Was genau macht der Pflegedienst und gibt es dazu einen Pflegevertrag ?
Grundsaetzlich kann aber schon mal gesagt werden - wenn es eine Tochter gibt ist die Enkelin grundsaetzlich raus aus der „Zahlungsverpflichtung“.
Gruss
Czauderna