Wer zahlt die Grundstücksvermessung?

Unser Nachbar hat aus Altersgründen sein Grundstück (Weide, die u. a. an unser Grundstück grenzt) verkauft. Der Käufer hat das Grundstück vermessen lassen. Heute waren die Nachbarn zum Ortstermin eingeladen. Uns wurden die neuen Grenzpunkte, die auch unsere Grundstücke betreffen, gezeigt. Wir erhalten noch eine Kopie des Plans. Nun stellt sich die Kostenfrage. Der Käufer (= unser neuer Nachbar) sagt, wir Nachbarn haben die Kosten für die neuen Grenzpunkte zur Hälfte mit zu tragen. Der Vermessungsingenieur behauptete auch, das wäre rechtens. So stehe es im BGB. Wir sollten uns nicht streiten. Das können wir nachlesen. Aus eigener Erfahrung bestätigte uns dann noch der neue Nachbar (= Käufer), dass er vor Jahren, in der gleichen Situation wie wir, einen Prozess verloren hat. Er wollte damals auch nicht zahlen.

Fakt ist: Der Käufer hat den Auftrag an das Vermessungsbüro gegeben. Er hat uns nicht darüber informiert, dass wir an den Kosten beteiligt sind. Außerdem sagte der Vermessungsingenieur, dass die Rechnung an den Käufer geht, nicht anteilig an uns alle.

Unsere Situation: Für uns ist es ganz schön, zu wissen, wo die definitiven Grenzen verlaufen, aber vermisst haben wir dieses Wissen bisher nicht. Der Käufer möchte jetzt sein Grundstück bis an die Grenzen nutzen. Das darf er natürlich auch. Aufgrund irgendeines „Schwengelrechtes“ wurde der Weidezaun damals nicht auf die Grenze sondern mit einem Abstand von ca. 80 cm zu unserem Grundstück gesetzt. Natürlich darf er diese 80 cm jetzt auch nutzen. Er hat schon scherzhaft gesagt, wenn er wollte, könnte er 2 alte Tannen (die unser Vorgänger vor vielen Jahren gepflanzt hat) einfach absägen. Sie stehen ja auf seinem Grundstück. Über solche Dinge wollen wir nicht streiten. Er kann mit seinem Grundstück selbstverständlich machen, was er will.

Meine Frage ist: Müssen wir uns an den Kosten für die Vermessung beteiligen? Wenn das wirklich nach BGB zwingend so ist, hätte das Vermessungsbüro doch den Auftrag nur ausführen dürfen, wenn wir alle Auftraggeber wären.

Liebe Grüße

Erika

Hallo Erika,

lasst Euch zuerst einmal von einem in Grundbuchfragen kompetenten Anwalt in Eurer Umgebung beraten. Gebt das Geld aus. Es lohnt sich allemal. Lasst auch prüfen, ob das Schwengelrecht überhaupt noch Gültigkeit besutzt wenn die Nutzung geändert wird. Hier ging es bisher um einen Vierzaun und offenbar landwirtschaftlich genutzte Flächen, die offenbar nun aber umgewandelt werden.

Ohne Kentnnis des Grundbuches, der Vermessungen und der Einschätzung der besonderen Verhältnisse vor Ort ist eine Antwort im Internet nicht möglich.

Gruss Günter

Hallo Günter,

wir wollen nicht noch mehr Kosten verursachen. Es ist ja alles passiert. Die fehlenden Grenzpunkte, die auch unser Grundstück betreffen, sind gesetzt. Das Schwengelrecht kann nicht mehr gelten. Wir haben ja keinen Acker, der an seine Viehweide grenzt, sondern ein bebautes Hausgrundstück. Die 80 cm soll der neue Nachbar natürlich „zurückhaben“. Es geht nur um die Kosten, die für die Vermessung, die wir nicht in Auftrag gegeben haben, entstanden sind. Wir sehen nicht ein, dass wir die mitbezahlen sollen.

Wie siehst du das?

Herzliche Grüße

Erika

wir wollen nicht noch mehr Kosten verursachen.

Wann wird die menscheit das kapieren? ein Anwalt kostet weniger, als die Kosten die euch abverlangt werden. wenn ihr nichts bezahlen müßt, dann muss der Antragsgegner sogar noch den Anwalt bezahlen, d.h. im Gewinnfall kostet euch das garnix. Wenn ihr es aber darauf beruhen lasst, werdet ihr wohl zahlen müssen.

Es ist ja alles

passiert. Die fehlenden Grenzpunkte, die auch unser Grundstück
betreffen, sind gesetzt.

Ja und? Ihr wolltet die doch nicht. Denn allgemein gilt, wer bestellt muss bezahlen!

Das Schwengelrecht kann nicht mehr

gelten. Wir haben ja keinen Acker, der an seine Viehweide
grenzt, sondern ein bebautes Hausgrundstück. Die 80 cm soll
der neue Nachbar natürlich „zurückhaben“. Es geht nur um die
Kosten, die für die Vermessung, die wir nicht in
Auftrag gegeben haben, entstanden sind. Wir sehen
nicht ein, dass wir die mitbezahlen sollen.

Habt ihr denn die eigentliche Grenze überschritten und fremden Grund ge-/benutzt? dann habt ihr schlechte Karten, denn dann habt ihr die Grenze „verwischt“ und der neue Eigentümer war „gezwungen“ durch die Vermessung sein Eigentum herzustellen!

gruss

Hallo Erika,

ich lasse mich gerne korrigieren, wenn jemand andere Antworten kennt, notfalls auch Urteile, aber ich bin der Meinung, dass Ihr keine Kosten tragen müsst, da mit Euch weder der Auftrag besprochen noch gemeinsam veranlasst wurde. Ich kann mich bei der Vermessung meines Grundstückes daran erinnern, dass ich alleine die Kosten tragen musste.

Gruss Günter

Hallo Günter,

so habe ich es auch gesehen. Ich habe keinen Auftrag erteilt, also muss ich nicht zahlen. Das BGB soll ausdrücklich etwas anderes dazu sagen: Auch wenn ich keinen Auftrag erteilt habe, muss ich zahlen. Das BGB habe ich ein bisschen gelesen, aber darüber nichts gefunden. Ist für mich als Laien auch zu kompliziert.

Lieben Gruß

Erika

Hallo,

Wenn ihr es aber darauf beruhen lasst, werdet ihr wohl
zahlen müssen.

Das sehe ich eben noch nicht so. Wir haben doch keinen Auftrag erteilt.

Es ist ja alles

passiert. Die fehlenden Grenzpunkte, die auch unser Grundstück
betreffen, sind gesetzt.

Ja und? Ihr wolltet die doch nicht. Denn allgemein gilt, wer
bestellt muss bezahlen!

Wir haben nichts gegen die Grenzpunkte. Aber brauchen tun wir sie nicht.

Habt ihr denn die eigentliche Grenze überschritten und fremden
Grund ge-/benutzt? dann habt ihr schlechte Karten, denn dann
habt ihr die Grenze „verwischt“ und der neue Eigentümer war
„gezwungen“ durch die Vermessung sein Eigentum herzustellen!

Wir haben Blumen und Büsche gepflanzt. Die können wir problemlos wegnehmen. Das hätten wir aber auch so getan, wenn der neue Eigentümer uns von dem Schwengelrecht erzählt und wir zusammen nach den Grenzen gesucht hätten. Von den gegenüberliegenden Punkten hätten wir problemlos rübermessen können.

Müssen wir jetzt zahlen? Was sagt denn das BGB?

Liebe Grüße

Erika

Hallo Erika,

in Deinem Fall § 919 BGB ( Grenzmarkung) anzuwenden.
In dem § wird tatsächlich ( ich war in der Zwischenzeit im Büro und habe BGB Kommentar Palandt 62. Auflage nachgesehen ) eine Kostenteilung der Abmarkung erklärt. Das Gesetz verweist aber ausdrücklich auch auf die Mitwirkung. Diese beinhaltet zumindest auch die Frage, welches Vermnessungsunternehmen das kostengünstigste ist. Der Nachbar hat also tatsächlich Anspruch auf die anteiligen Kosten, jedoch nur im Verhältnis eines preiswerteren Vermessungsunternehmens. Wenn der Nachbar hier nicht sorgfältig gehandelt hast, Du dies nachweisen kannst, hat er nur einen Teilanspruch.

Sorry, ich gebe selten Antworten aus dem Bauch heraus. Mich lehrt dies wieder, keine Antworten zu geben, bevor ich nicht den Kommentar in der Hand hatte.

Gruss Günter

Hallo, lieber Günter,

ganz herzlichen Dank für deine Auskunft. Da lässt sich Stress vermeiden. Wir müssen zwar die Kröte schlucken, aber wenn es so ist --> ist es so. Und auch danke für den Tipp mit der Mitwirkung. Mein Mann sagte gleich, es gibt da große Unterschiede.

Also noch mal vielen Dank!!!

Liebe Grüße

Erika

Also mein VAter hat einstmals(ca. 1998) auch nichts zahlen müssen, da der NAchbar die Vermessung in Auftrag gegeben hat. Er wollte aus einer Schweineweide 3 Baugrundstücke machen. Zudem war bekannt, dass die Garage auf unserem Grund ca 10cm reinragt (grauer Fertigklotz, ca 1960 gebaut, passte nicht anders und mit Vorbesitzer der Weide war die sache geklärt, die Schweine störte es auchnicht).
Der NAchbar wollte eigentlich die Garage weghaben. Bei der VErmessung hat sich ergeben, dass nur 2cm seines Grundes mit garage belegt sind und die ein längeres Wohnrecht hat (Aus Kulanz durfte Nachbar später eine Stange mit Satanlage anbringen)Dafür musste er noch 10 cm an die Stadt zurückgeben, die zwar wiese aber eigentlich Fussweg hätten sein sollen. Hihi.
Wie gesagt, da der NAchbar die Vermessung beantragt hatte, um seine cm von uns wiederzuhaben und festzulegen, musste auch er zahlen, allerdings ging das auch über einen Anwalt, da sich der NAchbar vorher schon daneben benahm. Genaueres kann ich dazu nicht sagen, evtl. kann ich aber mal meinen Vater fragen, wie es war, schreib ggf. mal ausserhalb des Forums.
Schöne Grüsse
Susanne