Hr, A hat mit drei Geschwister ein Gartengrundstück mit Gartenhaus zu gleichen teilen geerbt.
Steht leer wird nicht genutzt aber die Versicherung läuft weiter (Hausrat,Gebäudevers.)
Versicherung hält sich nun an A um alle Rechnungen zu begleichen. Hr A hat der Vers.mitgeteilt das er weder im Besitz der Policen ist und auch keinen Kontakt zu seinen Brüder hat. Aber angeboten seinen 1/4 Anteil zu Zahlen. Jetzt kam die erste Mahnung , mit den Hinweis weitere Rechtliche Schritte einzuleiten sollte Hr.A nicht den gesamten offenen Betrag ausgleichen.
Hallo!
Auch wenn man mehrfach anfragt, es bleibt dabei, man haftet gemeinsam für die Versicherungsprämien. Aber eben gesamtschuldnerisch. Versicherung kann von einem Erben vollen Beitrag verlangen, sie muss nicht von jedem ein Viertel eintreiben.
Und Versicherung kann sich auch aussuchen, welchen von den Erben sie anschreibt und Geld fordert.
Es ist doch Sache der Erben, wie sie Erbschulden oder laufende Ausgaben des Grundstücks mit Gartenhaus bezahlen und aufteilen. Das geht Versicherung nichts an.
Kopien der VS-Unterlagen kann man sicherlich anfordern.
MfG
duck313