Wer zahlt Kosten für Schloss und Schlüssel bei abg

hallo,

dem mieter ist beim aufschließen seiner wohnungstür der entsprechende schlüssel abgebrochen.

wer muss die kosten für einen neuen schlüssel und ein neues schloss tragen?

bitte um eure antworten, mit evtl. gesetzesangaben und/oder passenden urteilen so einem sachverhalt.

vielen dank im voraus.

gruß

Hallo Jerry,

i.d.R. zahlt der Verursacher eines Schadens die Beseitigung des Schadens.
Hier würde ich dann darauf tippen, dass der Mieter zu zahlen hat.

Schon mal ausprobiert ob der Schließzylinder noch zu retten ist?

Grüße von
Tinchen

Auch hallo.

hallo,

dem mieter ist beim aufschließen seiner wohnungstür der
entsprechende schlüssel abgebrochen.

Schlecht für ihn.

wer muss die kosten für einen neuen schlüssel und ein neues
schloss tragen?

Der VM wird es wohl nicht sein. Aber der Mieter kann sich finanziell
auf einiges einstellen: http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/31/0,1872,2151103,00…
Quelle: jurablogs.com - suche nach Schlüsseldienst -> http://saefken.blogg.de/eintrag.php?id=284
Aber: übertrieben darf die Firma bei den Preisen natürlich nicht :smile:

bitte um eure antworten, mit evtl. gesetzesangaben und/oder
passenden urteilen so einem sachverhalt.

Hier irgendwo auch was dabei: http://www.mietrecht-az.de/index.htm ?

HTH
mfg M.L.

Hallo!

Der VM wird es wohl nicht sein.

Wieso soll man das so ohne weiteres Sagen können? Angenommen, der Vermieter übergibt dem Mieter einen Schlüssel mit Materialfehler und weil das Schloss vom Vermieter seit Jahren nicht gewaret wurde ist es sowieso schwergängig…warum dann der Mieter die Kosten tragen sollte, wo in diesem Falle doch der Vermieter den Schaden zu vertreten hat, bleibt mir ein Rätsel. Es kommt doch, wie immer, drauf an…

Frank

Hallo,

dem mieter ist beim aufschließen seiner wohnungstür der
entsprechende schlüssel abgebrochen.

wer muss die kosten für einen neuen schlüssel und ein neues
schloss tragen?

Der Mieter. Es handelt sich um einen vom Mieter verursachten Schaden.

Grüsse Günter

Wieso soll man das so ohne weiteres Sagen können? Angenommen,
der Vermieter übergibt dem Mieter einen Schlüssel mit
Materialfehler und weil das Schloss vom Vermieter seit Jahren
nicht gewaret wurde ist es sowieso schwergängig…warum dann
der Mieter die Kosten tragen sollte, wo in diesem Falle doch
der Vermieter den Schaden zu vertreten hat, bleibt mir ein
Rätsel. Es kommt doch, wie immer, drauf an…

Soll bei Vollmond an einem Freitag schon mal vorgekommen sein.
Ich denke wir sollten hier durchaus vom Regelfall ausgehen - außerdem obliegt es dem Mieter den Materialfehler nachzuweisen.

Gruß Ivo

off topic…

…und weil das Schloss vom Vermieter seit Jahren nicht gewaret wurde ist es sowieso schwergängig…

Ich würde die Wartung des Schlosses in der Pflicht des Mieters sehen. Eigentlich logisch… denn… ich habe als Vermieter keinen Wohnungsschlüssel… und dem Mieter deswegen einen Besuchstermin abringen, der uns beiden paßt… nee nee…

Gruß
Bonsai

Hi,

Wieso soll man das so ohne weiteres Sagen können?

weil es in so gut wie jedem Fall so sein wird (natürlich gibt es immer Ausnahmen)

Angenommen,
der Vermieter übergibt dem Mieter einen Schlüssel mit
Materialfehler

Diese Behauptung muß der Mieter erst mal beweisen… (was nahezu unmöglich sein dürfte, vor allem wenn sich der Schlüssel längere Zeit in der Obhut des Mieters befunden hat)

und weil das Schloss vom Vermieter seit Jahren
nicht gewaret wurde ist es sowieso schwergängig…

Ein Schloß muß im Normalfall nicht gewartet werden, vor allem kann es dafür keine halbwegs festen Fristen geben. Wenn ein Schloß also schwergänig ist, ist es eine Vertragspflicht des Mieters dies dem Vermieter anzuzeigen. Unterläßt er dies, macht er sich für daraus resultierende Folgeschäden ersatzpflichtig.

warum dann
der Mieter die Kosten tragen sollte, wo in diesem Falle doch
der Vermieter den Schaden zu vertreten hat, bleibt mir ein
Rätsel. Es kommt doch, wie immer, drauf an…

Mir nicht… Die erste Bedingung Deiner Konstruktion ist nur theoretischer Natur und die zweite Bedingung spricht eher gegen den Mieter.

Gruß Stefan

2 Like

Hallo!

Soll bei Vollmond an einem Freitag schon mal vorgekommen sein.
Ich denke wir sollten hier durchaus vom Regelfall ausgehen -
außerdem obliegt es dem Mieter den Materialfehler
nachzuweisen.

Ich wollte nicht sagen, dass es in diesem Fall vielleicht anders gewesen sein könnte, als es in 99,9 % der übrigen Fälle sein mag, sondern eigentlich nur mit - zugegebenermaßen etwas schwerfälligen Beispielen - klar machen, dass man mit pauschalen Antworten ein wenig vorsichtig sein sollte, weil der Mieter sicherlich nicht für einen Schaden aufkommen muss, den der Vermieter letztendlich durch sein Verschulden allein zu vertreten hat.

Frank

Hallo nochmal.

sein mag, sondern eigentlich nur mit - zugegebenermaßen etwas
schwerfälligen Beispielen - klar machen, dass man mit
pauschalen Antworten ein wenig vorsichtig sein sollte, weil
der Mieter sicherlich nicht für einen Schaden aufkommen muss,
den der Vermieter letztendlich durch sein Verschulden allein
zu vertreten hat.

Das ist zwar richtig, aber im Originalposting gibt es den
Freiheitsgrad der bisherigen Dauer des Mietverhältnisses. Ein
fehlerhafter Schlüssel wäre früher schon bemerkt worden. Ausserdem
kann man diesen auch brechen, wenn man ihn ins Schloss steckt
und seine Kräfte daran walten lässt.

mfg M.L.