Liebe Expertinnen und Experten!
Mein Freund ist schwer an Depressionen erkrankt. Er war lange im Krankengeldbezug, hat eine Reha gemacht, war dann länger arbeitslos gemeldet etc. pp.
Nun habe ich eine rechtliche Frage. Sein Anspruch auf ALG I endet Ende im Dezember. Seinen Job hat er verloren. Bezüglich der Rente ist er im Widerspruchsverfahren. Nun wird er sich erst Mal wieder krankschreiben lassen. Er hat nun wieder Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse. Wir leben zusammen und da ich eine Arbeit habe, erhält er keine Unterstützung durch das Jobcenter.
Unsere Frage ist: Übernimmt die Krankenkasse die Krankenkassenbeiträge, wenn er wieder im Krankengeldbezug ist oder muss er sich ab Januar selbst versichern?
Herzlichen Dank für Eure Mühe!
Maria