Wer zahlt Krankenversicherungsbeitrag im Krankengeldbezug, wenn kein Job?

Liebe Expertinnen und Experten!
Mein Freund ist schwer an Depressionen erkrankt. Er war lange im Krankengeldbezug, hat eine Reha gemacht, war dann länger arbeitslos gemeldet etc. pp.

Nun habe ich eine rechtliche Frage. Sein Anspruch auf ALG I endet Ende im Dezember. Seinen Job hat er verloren. Bezüglich der Rente ist er im Widerspruchsverfahren. Nun wird er sich erst Mal wieder krankschreiben lassen. Er hat nun wieder Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse. Wir leben zusammen und da ich eine Arbeit habe, erhält er keine Unterstützung durch das Jobcenter.
Unsere Frage ist: Übernimmt die Krankenkasse die Krankenkassenbeiträge, wenn er wieder im Krankengeldbezug ist oder muss er sich ab Januar selbst versichern?

Herzlichen Dank für Eure Mühe!
Maria

Hallo,
ich habe immer Probleme damit, wenn jemand schreibt, dass er sich krankschreiben lässt - das klingt immer so, als ob der Betreffende das selbst bestimmen könnte - nein, kann er nicht - die Arbeitsunfähigkeit wird immer noch von einem Arzt/Ärztin festgestellt und bescheinigt. ein Arzt, der einen Patienten auf „Zuruf“ als arbeitsunfähig erklärt, der riskiert allerhand. Zurück aber zur Frage - wenn die Kasse Krankengeld zahlt, dann besteht in dieser Zeit die Krankenversicherung beitragsfrei weiter.
Gruss
Czauderna

Hallo Czauderna!

Herzlichen Dank für Deine Antwort und auch für Deine kritische Anmerkung. In der Kürze habe ich das unglücklich formuliert. Mein Lebensgefährte ist sehr schwer krank und entscheidet natürlich nicht selbstherrlich ob er krank ist oder nicht. Es tut mir leid, wenn das so lapidar geklungen hat.

Viele Grüße
Maria