Wer zahlt Lohn: Generalunternehmen oder Subunternehmen?

Arbeitnehmer hat Arbeitsvertrag mit Firma „B“ unterschrieben. Firma „B“ arbeitet nach Aufträge von Firma „A“. „A“ ist Generalunternehmen und „B“ - Subunternehmen. Buchhaltung ist nur bei „A“. Und Löhne kommen auch von „A“, laut Kontoauszüge. Wenn Arbeitnehmer kriegt keine Löhne mehr, gegen welche Firma soll er Lohnklage an Arbeitsgericht richten: gegen „A“ oder „B“, oder gegen beides? Wie festgestellt ist, Betriebsleitung „A“ interessiert überhaupt nichts, wie läuft bei „B“.
Danke schön für Klärung im voraus.

Und damit ist B die Firma, die den Lohn zu bezahlen hat.

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Lohn kamen immer von Konto „A“, nicht von Konto „B“.

Dass kann vielleicht als Indiz für eine Haftung von A dienen, wenn sich der ausstehende Lohn bei B nicht eintreiben lässt, weil der eine Insolvenz inszeniert. Aber es reicht für sich alleine nicht für einen Beweis, dass B ein „Strohmann“ ist, und es gibt dann auch keine „automatische“ Haftung von A.

Dass dieser Weg aber überhaupt beschritten werden kann, setzt voraus, dass zu allererst bei dem, der den Lohn schuldet, der ausstehende Lohn eingeklagt und erfolglos vollstreckt worden ist. Ob und wie man dann eventuell gegen A vorgehen kann, hängt davon ab, was bei B zu erreichen ist und wie er genau reagiert.

Derjenige, der den Lohn schuldet, ist der, der in dem Arbeitsvetrag steht. Das ist B, und gegen diesen richtet sich die Klage. Eine Klage gegen jemanden, der nicht der Arbeitgeber ist, wird vom Arbeitsgericht nicht angenommen.

Schöne Grüße

MM