Wer zahlt nach reha abbruch

hallo,

ich hätte mal eine frage bezüglich krankengeld fortzahlung.
meine frau ist seit ca 10 monaten krank geschrieben, die krankheit ist psychisch bedingt. anfang diesen jahres wurde sie in einer klinik eingewiesen dessen aufenthalt ihr auch gut tat. danach war sie bei nem psychologen in behandlung. nun ist sie auf drängen der krankenkasse zur reha die sie wieder ins berufsleben bringen soll. doch diese reha bewirkt das gegenteil ihre krankheit und auch ihr wohlbefinden wird täglich schlimmer. da man bei solchen reha massnahmen zu 90% sowieso gesund geschrieben wird, habe ich da mal eine frage. was geschied wenn sie am folgetag zum arzt geht und dieser sie weiter arbeitsunfähig schreibt ?? wer zahlt dann in dem fall??? natürlich ist meine frau aufgrund der krankheit gekündigt worden und nun ohne beschäftigung. arbeitsfähig ist sie in keinem fall. was würde zb passieren wenn sie die reha abbricht wer zahlt dann bei einer weiteren krankschreibung??? so wie ich das bislang gelesen habe wäre meine frau im fall einer gesundschreibung aus ihrer krankenkasse raus. bis sie sich wieder arbeitslos meldet… dies kann sie aber nicht das sie ja nicht arbeitsfähig ist???

wenn jemand da nen rat wüsste wäre ich echt dankbar

Hallo Michael!

hallo,

ich hätte mal eine frage bezüglich krankengeld fortzahlung.
meine frau ist seit ca 10 monaten krank geschrieben, die
krankheit ist psychisch bedingt. anfang diesen jahres wurde
sie in einer klinik eingewiesen dessen aufenthalt ihr auch gut
tat. danach war sie bei nem psychologen in behandlung. nun ist
sie auf drängen der krankenkasse zur reha die sie wieder ins
berufsleben bringen soll. doch diese reha bewirkt das
gegenteil ihre krankheit und auch ihr wohlbefinden wird
täglich schlimmer.

Wenn die Krankenkasse zur Reha-Antragstellung aufgefordert hat, wird die Krankenkasse bei Abbruch möglicherweise die Krankengeldzahlung einstellen. Die Reha sollte aber auch nicht zu einer stetigen Verschlechterung führen… Haben Sie schonmal mit den in der Rehaklinik behandelnden Ärzten gesprochen?

da man bei solchen reha massnahmen zu 90%
sowieso gesund geschrieben wird, habe ich da mal eine frage.

Wer sagt das? Ich sehe sehr oft Reha-Entlassungsberichte, wo die Entlassung als arbeitsunfähig erfolgt.

was geschied wenn sie am folgetag zum arzt geht und dieser sie
weiter arbeitsunfähig schreibt ?? wer zahlt dann in dem
fall??? natürlich ist meine frau aufgrund der krankheit
gekündigt worden und nun ohne beschäftigung. arbeitsfähig ist
sie in keinem fall. was würde zb passieren wenn sie die reha
abbricht wer zahlt dann bei einer weiteren krankschreibung???

Wenn sie die Reha abbricht, wird die Kasse wohl die Krankengeldzahlung einstellen.

so wie ich das bislang gelesen habe wäre meine frau im fall
einer gesundschreibung aus ihrer krankenkasse raus. bis sie
sich wieder arbeitslos meldet… dies kann sie aber nicht das
sie ja nicht arbeitsfähig ist??? dann wird sie normalerweise auch nicht gesundgeschrieben… entweder sie ist arbeitsunfähig erkrankt oder arbeitsfähig. Dazwischen gibt es nix.

wenn jemand da nen rat wüsste wäre ich echt dankbar

Im Falle der „Gesundschreibung“ muss sich Ihre Frau bei der Agentur für Arbeit melden und wäre dann ggf. auch über die Agentur für Arbeit versichert. Wenn sie „gesund geschrieben“ wird und sich nicht arbeitssuchend meldet ist sie aus der Versicherung raus. Es wäre aber dann zu prüfen, inwieweit ggf. eine Familienversicherung in Ihrer Krankenversicherung möglich ist.
LG, Sprotte

P. S.

Wenn es Ihrer Frau so schlecht geht, besteht evtl. auch die die Möglichkeit einer Rente wegen Erwerbsminderung (ggf. auch auf Zeit).

Gruß, Sprotte

danke erst einmal für die antwort.
die sache schaut im moment so aus das selbst die ärzte im rehazentrum sagen sie sei nicht reha fähig. doch sie wollen es halt weiter versuchen mit ihr. meine frau dagegen hält es dort kaum noch aus diese therapien dort bringen ihr nichts sondern setzen sie förmlich unter druck. diesen druck wiederum ist sie nicht gewachsen so das sich ihr allgemainbefinden wiederum verschlechtert. jeder zusätzliche tag ist eine qual für meine frau.

zu den 90% „gesund schreibungen“ kann ich nur sagen das ich dies halt im internet so gelesen habe zumindest wenn wie im fall meiner frau die krankenkasse zur reha bittet.

also würde es bedeuten wenn meine frau nun abbricht muss IHRE kasse nicht weiter zahlen auch wenn sie am selbigen tag von ihrem psychologen weiter eine AU bekäme???

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
die Krankenkasse wird die Krankengeldzahlung bestimmt nicht einstellen,
wenn der Abbruch der Reha. aus medizinischen Gründen stattfindet.
Es werden übrigens 90% aller Rehabilitanten arbeitsunfähig entlassen.
Wenn die Ärzte in die Klinik die Patientin schon nicht mehr als rehafähig
beurteilen, dann gibt es am weiteren Krankengeldanspruch wohl
keinerlei Zweifel.
Es wäre tatsächlich hier zu überlegen, ob nicht eine Rentenantragstellung
wegen Erwerbsminderung (ggf. Zeitrente) die beste Lösung wäre.
Gruss
Czauderna

1 Like

hallo günter

genau da liegt ja das problem, nicht das rehazentrum will die reha abbrechen sondern meine frau. das zentrum selber sagt zwar sie sei nicht rehafähig und werfen meiner frau sogar vor wozu sie denn verlängerung des aufenthaltes von 4 auf 6 wochen beantragt hätte (was im übriegen nicht sie sondern ihr dort zuständige arzt getan hat)aber auf der anderen seite wollen sie es weiter mit meiner frau versuchen. es entstehen also inerhalb des hauses unter den ärzten schon unstimmigkeiten. meine frau aber selber leidet enorm darunter sie versucht nur noch irgendwie sogar die einzelnen stunden rum zu bekommen.

also soll im klartext heissen. meine frau kann nicht mehr und will am liebsten abbrechen. das krankehaus selber aber nicht. und das obwohl sie der oben genanten meinung sind und meine frau am liebsten in einer psychiatrischen klink verlegen würden.

ob unter diesen vorraussetzungen die KK nun weiter zahlen wird ist für mich fraglich denn bei allen mündlichen aussagen wird es bei der schriftlichen begründung doch lapidar heissen „auf eigenem wunsch entlassen“

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moment mal,

das zentrum selber sagt
zwar sie sei nicht rehafähig und werfen meiner frau sogar vor
wozu sie denn verlängerung des aufenthaltes von 4 auf 6 wochen
beantragt hätte (was im übriegen nicht sie sondern ihr dort
zuständige arzt getan hat)

das darf nicht sein. Die Verlängerung muß deine Frau beantragen. Die Klinik gibt höchstens eine Empfehlung ab.

also soll im klartext heissen. meine frau kann nicht mehr und
will am liebsten abbrechen.
ob unter diesen vorraussetzungen die KK nun weiter zahlen wird
ist für mich fraglich

Die Frage ist doch, ob deine Frau sich nur deswegen quälen soll, um an irgendwelche Zahlungen zu kommen. Meine bescheidene Meinung: sie sollte nicht. Nach meinem eigenen Aufenthalt in einer Reha-Klinik (den ich übrigens sehr genossen hab) nach eine lebensbedrohlichen Krankheit kann ich nur raten, das Leben zu genießen und so lebenswert wie möglich zu gestalten - es kann sehr kurz sein!

Gruß

Sancho

1 Like

Hallo,
trotzdem, selbst wenn die Reha seitens der Patientin abgebrochen wird,
ist das noch keine Begründung für die Einstellung der Krankengeldzahlung. Zugegeben, wenn die Reha-Klinik auf der Entlassung
„arbeitsfähig etnlassen“ ankreuzen wird es etwas schwieriger -
dann hilft nur eine Folgebescheinigung seitens des behandelnden
Arztes und die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der
Krankenversicherung, die das Ziel haben die Arbeitsunfähigkeit
zu bestätigen.
Gruss
Czauderna

1 Like

hi michael,

ruf doch mal bei der krankenkasse direkt an und schildere die lage mach klar, das sie etwas anderes braucht und die rehe dort ihrem zustand schadet - mal von den weiteren kosten abgesehen.

zum anderen wird sie doch sicher ihr gegebenes einverständis ob einer verlängerung widerrufen können - muss doch möglich sein.

ich war einst in der kur und bin auch gegangen - habe vorher auch mit der kasse gesprochen und gut war. eine verlängerung wollte ich nicht haben und bin sogar 3 tage vor ablauf der normalen 5 wochen gegangen.

ob das nun übertragbar ist weiss ich nicht, aber ein anruf kann sicher nicht schaden - evtl sogar alles beschleunigen.

LG
nina

PS: wenn deien frau heim kommt, wäre zu überlegen welche art therapie die richtige für sie ist.