Wer zahlt Wasserschaden durch umgefallene Vase?

Hallo Allerseits,

heute nacht ist bei mir in der Wohnung eine Vase umgefallen, da sie scheinbar das Gewicht der Blumen nicht gehalten hat (dies aber vorher einige Stunden tat). Da die Vase nachts umgefallen ist, konnte ich den Schaden erst morgens bemerken. Nun ist ein etwa 1qm großes Stück des Praketts aufgequollen. Zahlt dies meine Haftpflichtversicherung? Zahlt diese auch ein eventuell nötiges Abschleifen und Neu-Versiegeln des gesamten Raumes?

Mit freundlichen Grüßen

Jonas

Hallo Jonas,

handelt es sich um eine Mietwohnung ?

Die Hausratvers. ist es auf keinen Fall, da kein Leitungswasser oder LW gleichgestelltem Wasser.

Gruß Jochen

Hallo Jonas,

wem gehört das Parkett? Deinem Vermieter oder dir? Die Haftpflichtversicherung zahlt nur wenn ein Dritter geschädigt wird, also wenn du deinem Vermieter einen Schaden zugefügt hast. Inwieweit diese Mietsachschäden in deiner Versicherung abgesichert sind (oder ob es z.B. eine Obergrenze für die Erstattung gibt)kannst du deiner Police entnehmen (oder einfach bei deiner Versicherung anrufen). Viele Grüße, Barbara

Hallo Jonas

Ich bin Parkettleger…nicht Versicherungsfachmann

Gruss
Fred Wittwer

WITTWER PARKETT GMBH, Thun (Schweiz)

Hallo Jochen,

ja es handelt sich um eine Mietwohnung und das Parkett ist Eigentum des Vermieters.

LG

Hallo Barbara,

ja das Prakett gehört meinem Vermieter, bei der Wohnung handelt es sich um eine Mietwohnung.

LG

Hallo Fred,

es tut mir leid, diese Anfrage falsch gestellt zu haben. Ich bitte um Entschuldigung für die angefallenen Mühen und bedanke mich für die klare Antwort.

Gruss Jonas

Hallo Jonas,

dann übernimmt das deine Privathaftpflicht, sofern Mietsachschäden eingeschlossen sind (was üblicherweise der Fall ist).

Gruß Jochen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Jonas,

dann handelt es sich um einen Mietsachschaden, der normalerweise über die Haftpflicht mit abgedeckt wird.
Am besten den Schaden deiner Versicherung melden und die weitere Vorgehensweise absprechen. Viel Glück, Barbara

Servus Jonas,

bitte stelle die Frage im Rechte-Brett. Dort werden Juristen die Frage beantworten. Ich bin für die Technik/Produkte zuständig.

Viel Erfolg
Martin Hofer

Hallo!
Wie der Name sagt, zahlt die Haftplfichtvers. dann, wenn du gegenüber jemand Dritten haftest bzw. dessen Ansprüche unbegründet sind und abgewehrt werden müssen. Insofern brauchte es einen anspruchs(un)berechtigten Dritten. Ist es dein eigenes Parkett und nicht etwa mit gemietet, besteht auch keine Haftung (man kann ja nicht sich selbst gegenüber haftbar gemacht werden). Gehört das Parkett dem Vermieter, wird bei Verschulden (kann man hier wohl von ausgehen) gezahlt und zwar im Zweifelsfalle auch das Abschleifen(sicher keine Neuverlegung), Stichwort einheitliches Erscheinungsbild in Kombi mit der Schadenminderungspflicht. Die LW-Versicherung bzw. die Hausrat- oder Gebäudeversicherung hingegen in keinem Falle, da es sich nicht um Leitungswasser i.e.S. handelt.
Grüße

Hallo Jonas,
nach meinem Informationsstand bezahlt die Privathaftpflichtversicherung nur Schäden, die Forderungen an dich selbst sind; wenn andere behaupten, du hast einen Schaden verursacht.
In deinem Fall muss die Hausratversicherung zuständig sein, da sie auch für Wasseraustritt, z.B. aus Aquarien oder Wassenbetten bezahlt. Meine Hausrat bei der DEVK bezahlt das jedenfalls.
Also, auf jeden Fall mal nachfragen bei der Hausratversicherung.
Mehr kann ich dir nicht sagen. Viel Erfolg bei der Regulierung. gv

Hallo Jonas,
dafür kommt höchstens die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung auf, die eigene Haftpflicht bestimmt nicht. Ich meine, den Schaden musst Du selbst bezahlen.
Gruß
Gerald

hier zahlt eindeutig ihre haftpflichtversicherung alle kosten

lg.p.s