Wer zahlt Wasserschaden Leitung selbst verlegt

Hallo,

eine Privatperson hat vor 4 Wochen eine kurze Wasserleitung selbst verlegt (für ein Waschbecken im Keller).
Leider hat eine Schelle nicht richtig gehalten und die Privatperson hat nun den ganzen Keller unter Wasser stehen.
Zahlt das ein Versicherung?

Vielen Dank für die Hilfe

Hallo,

Zahlt das ein Versicherung?

grundsätzlich kommen in Frage: Hausrat, Gebäude, Haftpflicht, jenchdem wie die Einzelheiten sind.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

alle genannten Versicherungen sind vorhanden.
Die Privatperson hat nur Angst, dass die Versicherung nicht zahlt, weil es keine Fachfirma war, die die Leitung verlegt hat.
Die Privatperson hat von der Wasserleitung einen Abzweig gelegt, um Zuwasser für´s Kellerwaschbecken zu haben, und auch ein Stück Abwasserleitung, um das Abwasser aus dem Becken wieder abfließen zu lassen.
Aus dieser neuen Zuleitung ist jetzt jede Menge Wasser rausgespritzt und hat den ganzen Keller unter Wasser gesetzt.
Woher weiß die privatperson nun, welche Versicherung zuständig ist?

Vielen Dank…

Hallo,

Hallo,

alle genannten Versicherungen sind vorhanden.
Die Privatperson hat nur Angst, dass die Versicherung nicht
zahlt, weil es keine Fachfirma war, die die Leitung verlegt
hat.

Also wurde diese Wasserleitung von einem Laien verlegt.

Die Privatperson hat von der Wasserleitung einen Abzweig
gelegt, um Zuwasser für´s Kellerwaschbecken zu haben, und auch
ein Stück Abwasserleitung, um das Abwasser aus dem Becken
wieder abfließen zu lassen.
Aus dieser neuen Zuleitung ist jetzt jede Menge Wasser
rausgespritzt und hat den ganzen Keller unter Wasser gesetzt.
Woher weiß die privatperson nun, welche Versicherung zuständig
ist?

Wenn der Privatperson das Haus gehört, ist es kein Schaden für die Privathaftpflicht nicht zu. (Eigenschaden).

Auch die Gebäudeversicherung/Hausratversicherung wird vermutlich bei dieser laienhaften Reparatur die Kosten nicht übernehmen.

Vielen Dank…

Gruß Merger

Diese Privatperson ist kein Installateur, aber Ingenieur (allerdings fachfremd, Ing. für Energie- und Wärmetechnik). Und insgesamt als Laienhaft kann man die Ausführung nicht bezeichnen, auch wenn jetzt etwas schief gegangen ist.

Ein Laie ist für mich in diesem Fall z.B. ein Gärtner oder Busfahrer.

Hat die Privatperson keine Chance auf Versicherungsleistung?

Vielen Dank…

So etwas ist immer auch eine Einzelfallentscheidung, also Schaden der Versicherung melden und abwarten.

Hallo,

Hallo,

eine Privatperson hat vor 4 Wochen eine kurze Wasserleitung
selbst verlegt (für ein Waschbecken im Keller).
Leider hat eine Schelle nicht richtig gehalten und die
Privatperson hat nun den ganzen Keller unter Wasser stehen.

das heißt, du hast die Schelle nicht richtig befestigt? Wenn das der Fall wäre, wird die Vers. nicht zahlen. (Hättest du das von Fachleuten vor kurzer Zeit machen lassen, hätten sich du bzw. die Versicherung an den Fachbetrieb gewendet)

Zahlt das ein Versicherung?

So wie du es geschildert hast, glaube ich es wohl nicht. Reiche den Schaden trotzdem ein (Schäden an den beweglichen Teilen an deine Hausratvers., in/an Gemäuern an deine Wohngebäudevers.).

Vielen Dank für die Hilfe

Bitt!
Gruß cooler

Diese Privatperson ist kein Installateur, aber Ingenieur
(allerdings fachfremd, Ing. für Energie- und Wärmetechnik).
Und insgesamt als Laienhaft kann man die Ausführung nicht
bezeichnen, auch wenn jetzt etwas schief gegangen ist.

hm… das wundert mich jetzt allerdings - ein Ing. für Energie und Wärmetechnik ist nicht in der Lage eine Schelle richtig zu befestigen.

Ein Laie ist für mich in diesem Fall z.B. ein Gärtner oder
Busfahrer.

Da gehen die Meinungen wohl auseinander.

Hat die Privatperson keine Chance auf Versicherungsleistung?

Man kann es versuchen, nur kann ich mir nicht vorstellen, dass der Versicher in diesem Fall leistet.

Vielen Dank…

Gern geschehen…

alle genannten Versicherungen sind vorhanden.

Dann würde ich den Schaden melden und abwarten, was die Versicherung dazu sagt.

Die Privatperson hat nur Angst, dass die Versicherung nicht zahlt, weil es keine Fachfirma war, die die Leitung verlegt

Das läßt sich ja jetzt nun nicht mehr ändern.

Woher weiß die privatperson nun, welche Versicherung zuständig ist?

Indem sie z.B. ihren Versicherungsvermittler fragt.

Hallo,

ich sehe die Sache etwas anders als meine Vorschreiber.

Es handelt sich um einen Schaden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser.

Der Schaden am Gebäude (Trocknung, Anstrich o.ä.) ist somit erstmal über die Gebäudeversicherung versichert.
Wenn Gegenstände (Hausrat) beschädigt wurde, ist die Hausratversicherung zuständig.

Die Versicherungen könnten versuchen, den Schaden abzulehnen wegen grober Fahrlässigkeit. Diese Schäden sind aber in vielen Policen zumindest bis zu einer gewissen Grössenordnung mitversichert.

Gruß
tycoon

Hallo,

Hallo,

ich sehe die Sache etwas anders als meine Vorschreiber.

Zumindest was ich geschrieben habe, siehst du aber anscheinend genauso!

Die Versicherungen könnten versuchen, den Schaden abzulehnen
wegen grober Fahrlässigkeit. Diese Schäden sind aber in vielen
Policen zumindest bis zu einer gewissen Grössenordnung
mitversichert.

Im Endeffekt läuft es auf das Melden des Schadens bei seinen Versicherungen hinaus! … also?

Gruß
Tycoon

Gruß cooler

Vielen Dank für eure Antworten!!!
Hallo,

der Schaden ist mittlerweile ganz offiziell der Versicherung gemeldet und wird auch reguliert, da in der Versicherung „grobe Fahrlässigkeit“ mit versichert ist. Pure Erleichterung!

Vielen Dank an alle…

Hallo,
verrätst du uns auch noch, welche deiner Versicherungen regulieren will?
Gruß
Pandus

Hallo,

der Schaden ist mittlerweile ganz offiziell der Versicherung
gemeldet und wird auch reguliert, da in der Versicherung
„grobe Fahrlässigkeit“ mit versichert ist.

Den Sachschaden am Haus übernimmt die Gebäudeversicherung, den Rest die Hausratversicherung.
Ich bin echt froh, dass wir die teurere Versicherung gewählt haben, die aber diesen Schaden auch übernimmt.

Gruß