Hallo,
wenn der 29jährige arbeitet und während der Arbeit oder auf dem direkten Weg zur Arbeit oder auf dem direkten Heimweg von der Arbeit einen Unfall erleidet, zahlt die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers wegen einem Arbeitsunfall.
Verunglückt der 29jährige privat, dann wird die Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, aber keine Rente etc.
Hat er eine Unfallversicherung, kann er von der Unfallversicherung, je nach vertraglicher Vereinbarung, Krankengeld/Invalidität und/oder Rente erhalten.
Ist eine 3. Person an dem Unfall schuldig oder mitschuldig, zahlt ggf. die Haftpflichtversicherung der 3. Person (Verkehrsunfall).
Eine Schwerbehinderung bedeutet noch nicht, dass der 29jährige erwerbsunfähig ist; er könnte ggf. noch einige Stunden am Tag arbeiten.
Berufsunfähigkeit würde nur dann vorliegen, wenn der 29jährige einen Beruf erlernt hat, also mit abgeschlossener Lehre und diesen Beruf dann nicht mehr ausüben könnte.
Hartz-IV gäbe es nur dann, wenn er arbeitsfähig wäre und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht (also keine Erwerbsunfähigkeit und keine Arbeitsunfähigkeit).
Ist er verheiratet und die Ehefrau arbeitet, ist es möglich, dass dann kein Hartz-IV möglich ist, falls das Einkommen der Ehefrau ausreichend ist.
lG