Hallo, eine große Werbeagentur bietet einem unbekannten Filmblogger eine Kooperation an. Ich wollte fragen, ob es rechtliche/technische/moralische Konfligte geben könnte. Die rechtlichen Aspekte interessieren mich am meisten.
Die Werbeagentur schreibt dem Filmblogger sinngemäß:
Unser Kunde ist der bekannte Filmstreaming-Dienst XY. Sie (der Filmblogger) oder wir (die Agentur) schreiben beratende Artikel, die gut zu unserem Werbekunden und zu Ihrem Filmblog passen.Der Artikel soll einen dofollow-Link zu unserem Kunden enthalten und nicht extra gekennzeichnet sein. Auch schon veröffentlichte Artikel können einen solchen dofollow-Link enthalten.
Beliebige Themen sind möglich, als Linkziel kommen alle Einzelangebote unseres Kunden infrage, aber auch der Blog unseres Kunden, Start- oder Kategorienseiten.
Dafür erhalten Sie [hübsche Summe] pro Beitrag als Aufwandsentschädigung.
- Wird hier dazu aufgefordert, versteckte Werbelinks zu platzieren?
- Würde es der dofollow-Link der Agentur erlauben, die drei oder fünf Leser des Blogs zu tracken? - Falls Tracken möglich, inwiefern kann die Agentur die Leser dann „bespielen“: personalisierte Werbung? Mails? Kontakte oder Online-Verlauf auslesen?
- Könnte der Filmblogger rechtlichen Ärger kriegen, zum Beispiel von armutsbetroffenen Abmahnanwälten? (Könnte schon das Angebot, nicht gekennzeichnete dofollow-Links zu platzieren, eine Falle sein?)
- Muss der Filmblogger in seinem Cookiebanner darauf hinweisen?
- Falls jedoch legal, wäre es auch moralisch?
- Gibt’s so was öfter?
Danke für Eure Sachkunde!