Guten Tag,
grundsätzlich sind Werbebriefe an Endkunden verboten, solange diese personalisiert sind. Außnahme: Der Privatkunde hat diesem ausdrücklich zugestimmt (z.B. auf Gewinnspielkarte angekreuzt). Unpersonalisierte Briefe, die an einen unbestimmten Empfängerkreis gerichtet sind(z.B. an alle Hauhalte mit Tagespost etc.) dürfen überall dort eingeworfen werden, wo nicht ausdrücklich ein Verbot drauf steht.
Anders im B2B-Bereich: Hier darf man - wenn man davon ausgeht, dass der Empfänger an dem jeweiligen Angebot ein berechtigtes Interesse hat - Briefe ohne vorheriges ausdrückliches Einverständnis verschicken. Im B2B-Bereich kann man bei fast jedem Unternehmen erst mal von einem Interesse an meinem Angebot ausgehen. Wenn man vorher auch noch Kontakt hatte (z.B. Telefonat oder Austausch von Visitenkarten) - perfekt!
Aber auch ich muss wieder darauf hinweisen: Auch wenn ich immer wieder damit in Verbindung komme, bin ich kein Anwalt.
Viele Grüße
Sabine Kunze
www.die-marketing-biene.de