Vorweg würde ich mich über einen sachlichen Rat freuen und kein unnötiges moralisieren.
Ich besitze als Privatperson ein Internetdomain (ich habe kein Gewerbe oder ähnliches) und habe eine Unternehmen angemailt und ihm diese zum Verkauf angeboten.
Folgende Antwort habe ich erhalten :
Sehr geehrter Herr …,
senden Sie uns umgehend den Nachweis über Ihre Berechtigung uns werbend anzuschreiben. V.A. AG Bonn, Urt. v. 10.05.2016, Az. 104 C 227/15 Punkt 2.
Wir setzen für die Auskunftspflicht eine Frist bis spätestens Freitag 23.10.2020. Der Nachweis ist schriftlich einzureichen.
Welche Konsequenzen erwachsen für mich aus dieser einmaligen ungefragten „Werbemail“ als Privatperson an ein Unternehmen. Und wie soll ich reagieren?
Vielen Dank für jeden welcher sich Zeit zum antworten nimmt.
LG
Tom