Versuch macht kluch!
Ich würde allerdings nur dann für solche Werbung bezahlen, wenn sich das Fahrzeug auch tatsächlich dort bewegt und aufhält, wo ich meine Kundschaft finden will.
Ich meine, wenn es den ganzen Tag in einer Tiefgarage steht oder 50km entfernt eingesetzt wird, nützt das dem Werbenden gar nix.
Außerdem würde ich meinen Vertragspartner vertraglich verpflichten, sein Auto sauber und die Werbung lesbar zu halten.
btw.:Fenster dürfen nicht so beklebt sein, dass sie die Sicht einschränken!
Und ich würde eine Haftung für beschädigten Lack unter der Werbeabklebung für mich ausschließen.
Heutzutage haben wir kleinen Einzelhändler jede Menge Gelegenheiten und Offerten, „Werbeleichen“ auf gemeinnützigen Fahrzeugen aller Art zu platzieren.
Ich würde also empfehlen, nur großflächige Werbung auf dem Auto zu versprechen und nur 2, höchstens 3 Verträge einzugehen.