Hallo,
ich war mir jetzt nicht sicher, welches das richtige Brett ist.
Folgender Vorfall: Mein Sohn (1.Klasse)brachte einen Zettel mit nach Hause, auf dem sinngemäß stand: Mein Kind darf über die Schule folgende Bücher bestellen. Darunter eine Tabelle in die mit Kinderschrift (Bleistift) zwei Bücher eingetragen waren, mit Preis. Insgesamt 18 Euro.
Kein Absender, Verkäuferangabe o.ä… Ich habe mich natürlich geweigert und eine entsprechende Auseinandersetzung mit meinem Sohn geführt. „Kinder sucht Euch mal Bücher aus, die Eltern sollen die dann kaufen“, das kann doch nicht angehen?
Ich habe mal gegoogelt, bin aber nicht so recht schlau daraus geworden. Deshalb stehen für mich folgende Fragen im Raum:
Ist das (in Bayern) rechtens? Ebenso die Rekrutierungen einer Musikschule, die leidigen Kriegsgräberkerzenbestellungen, Landschulheimsammlungen etc?
Ist das eine Grauzone? Gibt es Artikel, Urteile darüber? Am Mittwoch ist Elternabend, da möchte ich gern sachlich gut gerüstet erscheinen.
Danke
kernig