Werbung in der Schule

Hallo,

ich war mir jetzt nicht sicher, welches das richtige Brett ist.

Folgender Vorfall: Mein Sohn (1.Klasse)brachte einen Zettel mit nach Hause, auf dem sinngemäß stand: Mein Kind darf über die Schule folgende Bücher bestellen. Darunter eine Tabelle in die mit Kinderschrift (Bleistift) zwei Bücher eingetragen waren, mit Preis. Insgesamt 18 Euro.

Kein Absender, Verkäuferangabe o.ä… Ich habe mich natürlich geweigert und eine entsprechende Auseinandersetzung mit meinem Sohn geführt. „Kinder sucht Euch mal Bücher aus, die Eltern sollen die dann kaufen“, das kann doch nicht angehen?

Ich habe mal gegoogelt, bin aber nicht so recht schlau daraus geworden. Deshalb stehen für mich folgende Fragen im Raum:

Ist das (in Bayern) rechtens? Ebenso die Rekrutierungen einer Musikschule, die leidigen Kriegsgräberkerzenbestellungen, Landschulheimsammlungen etc?

Ist das eine Grauzone? Gibt es Artikel, Urteile darüber? Am Mittwoch ist Elternabend, da möchte ich gern sachlich gut gerüstet erscheinen.

Danke
kernig

Hallo,
die Sache mit den Büchern gefällt mir nicht. Frag mal in einer Buchhandlung am Ort, was die von einer solchen Geschäftsschädigung halten. Vielleicht setzen die sich dann mit der Schule in Verbindung.

die Rekrutierungen einer Musikschule,

Wenn die Musikschule privat ist, halte ich Werbung für nicht zulässig. Ich würde aber von Werbung unterscheiden: die sachliche Information der Schule oder des Fachlehrers über Angebote, deren Inanspruchnahme aus pädagogischen Gründen wünschenswert ist. Da sollte man aber dann deutlich machen, dass es sich nicht um Werbung handelt.

die leidigen Kriegsgräberkerzenbestellungen,

Das kommt alle Jahre wieder und ist vom KM genehmigt. Der Lehrer, der das durchführt, weiß darüber sicher genau Bescheid.

Landschulheimsammlungen?

Dafür ist die Schule dann Mitglied im Schullandheimverband mit den entsprechenden Vergünstigungen bei der Belegung. Erkundige Dich da mal an der Schule. Wenn die Schule aber keine solchen Heimaufenthalte durchführt, ist die Sammlung überflüssig.

etc.

etc.?
Gruß!
H.

Hallo,

etc.

etc.?

z.B. was mich auch tierisch aufregt, ist die Werbung der Sparkassen; war bei uns grade wieder: da bekommen die Kinder einen Zettel mit, dass sie am nächsten Tag ihre Sparkassen-Spardosen zur Entleerung mitbringen sollen und für alle, die noch kein Konto bei der Sparkasse haben, ist auf der Rückseite gleich der Antrag für ein Kindersparkonto dabei.

Mein Sohn war total enttäuscht, dass er keine solche Spardose hat , obwohl wir bei einer anderen Bank und bei einer Bausparkasse Sparkonten für ihn haben.

Das mit den Büchern kenne ich auch, ich finds auch total schlimm - man kommt sich vor wie eine Rabenmutter, wenn man da nichts bestellt.

Grüße
Birgit

Hallo nochmal

etc.?

Na, es gab schon mehr so Aktionen, in denen Privatfirmen ihre Produkte / Dienstleistungen vorgestellt haben.

kernig

rechtliche Grundlage
Hallo,
danke für die Rückmeldungen.
Dass man sich als Rabenmutter fühlt, liegt ja genau im Sinne des Anbieters und macht diese Art des Marketings so erfolgreich. Und in meinen Augen verwerflich.

Mich würde immer noch die rechtliche Grundlage der ganzen Angelegenheit interessieren.

kernig

Hallo,
es würde mich nicht erstaunen, wenn die Firma, die über die Schule versucht, Bücher etc. zu verkaufen, dafür der Schule irgendetwas zukommen lässt. (meistens handelt es sich da um so Dinge wie Wandkarten, Bücher, etc.) In Zeiten knapper Etats springen halt manche Schulen auf diesen Zug. Gut finde ich das nicht (und lasse es auch an unserer Schule nicht zu.)
Sammlungen, die gemeinnützigen Einrichtungen zugute kommen wie Kriegsgräberfürsorge, Landschulheimverein etc. sind legal aber nicht verpflichtend.
Was mich besonders ärgert sind Firmen, die uns anbieten, unsere Schüler zu fotografieren, uns dafür Geld und Sachwerte zukommen lassen wollen (uns als Schule, natürlich nicht den Lehrern oder der Schulleitung!) und die Fotos dann teuer an die Eltern verkaufen wollen. Von der sorte erhalte ich pro Schuljahr mindestens 5 Anrufe (die ich alle ziemlich rüde abwimmele.)
Die von dir geschilderte Art der Bücherwerbung bei Kindern halte ich für besonders perfide.
Gruß Orchidee

Ich würde pädagogisch argumentieren:

das nächste Mal wäre es sinnvoller, dass die Kinder das Bestellkärtchen mit nach Hause nehmen, und die Eltern zusammen mit dem Kind entscheiden können, ob und was bestellt wird.

Nicolle

Hallo

normalerweise wird das in der entsprechenden Schulordnung geregelt. Ich habe hier mal als Beispiel den Auszug aus der FOBOSO (fach-/Berufsoberschulordnung) Bayern, hier dürfte v.a. Absatz 3 relevant sein:

§ 89
Sammlungen und Spenden
(1) 1In der Schule sind Sammlungen für außerschulische Zwecke und die Aufforderung an die Schüler, sich an Sammlungen in der Öffentlichkeit zu beteiligen, unzulässig. 2Ausnahmen kann der Schulleiter genehmigen; er bedarf hierzu bei der Fachoberschule des Einvernehmens mit dem Schulforum, bei der Berufsoberschule des Einvernehmens mit dem Schülerausschuss. 3Unterrichtszeit darf für Sammlungstätigkeiten nicht verwendet werden.

(2) 1Spenden der Schüler oder Schülereltern für schulische Zwecke dürfen von Schulleiter und Lehrkräften nicht angeregt werden. 2Soweit solche Spenden durch Schüler oder Schülereltern selbst oder vom Elternbeirat veranlasst werden, ist eine Einflussnahme durch die Schule zu vermeiden.

(3) 1Wird durch erhebliche Zuwendungen Dritter die Schule bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt oder die Herstellung oder Anschaffung für Erziehung und Unterricht förderlicher Gegenstände ermöglicht, so kann auf Antrag des Dritten hierauf in geeigneter Weise hingewiesen werden. 2Dieser Hinweis kann insbesondere durch Anbringen eines Firmenzeichens des Dritten, durch einen Eindruck von höchstens einer halben Seite in einem Druckwerk oder mündlich bei geeigneter Gelegenheit erfolgen. 3Unzulässig ist eine über die Nennung des Zuwenders, der Art und des Umfangs der Zuwendung hinausgehende Produktwerbung. 4Die Entscheidung trifft der Schulleiter; vor der Entscheidung hat er bei der Fachoberschule das Schulforum, bei der Berufsoberschule den Schülerausschuss anzuhören.

Sparkasse und Dosenentleerung
Mein Tipp, liebe Birgit, gib’ deinem Kind seine Büchse mit und notiere auf dem Zettel die Kto.Nr. und Blz seiner Bank, das wurde - bei uns zumindest - anstandslos überwiesen :smile:)
Die Sparkassenheiner würden sich ja ins eigene Fleisch schneiden, wenn sie sich weigerten …
Grüßle, Vroni

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