Darf ein Hausmeisterservice der neu gegründet wurde,zwecks Aufträgen Firmen bzw. potientielle Kunden anmailen um seine Dienstleistungen anzubieten,oder ist dies nicht erlaubt,bzw besteht die Gefahr einer Abmahnung?
Wie wäre es denn damit:
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telek…
kann recht teuer werden !
Gruß Merger
Hallo!
Wie wäre es denn damit:
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telek…
kann recht teuer werden !
Was hat der „Rufnummernmißbrauch“ mit E-Mail-Bewerbung zu tun?
Gruß
Falke
Hallo,
Hallo!
Wie wäre es denn damit:
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telek…
kann recht teuer werden !
Was hat der „Rufnummernmißbrauch“ mit E-Mail-Bewerbung zu tun?
Tja, wenn man nur einen Teil liest kann es zu solch einer Antwort kommen.
Diesen Teil hast Du überlesen:
E-Mail mit Rufnummernbezug
Haben Sie eine unverlangte Werbe-E-Mail erhalten, in der eine Rufnummer aufgeführt bzw. direkt beworben wird?
Gruß
Falke
Gruß Merger
Hallo!
Wie wäre es denn damit:
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telek…
kann recht teuer werden !
Was hat der „Rufnummernmißbrauch“ mit E-Mail-Bewerbung zu tun?
Tja, wenn man nur einen Teil liest kann es zu solch einer
Antwort kommen.
Lesen hilft aber nicht immer. Man sollte auch verstehen, was da drin steht.
„Haben Sie eine unverlangte Werbe-E-Mail erhalten, in der eine Rufnummer aufgeführt bzw. direkt beworben wird?“
Also wenn der Hausmeisterdienst noch nebenbei "Rufnummern per E-Mail direkt bewirbt, dann hast du natürlich recht. Entschuldige, dass ich hier wohl was überlese habe.
Und bevor ich dir völlig recht gebe kläre mich doch noch mal schnell auf, wo der Teil mit der „normalen“ Werbe-E-Mail genau steht. Den habe ich nämlich unter der von dir verlinkten Rubrik " Rufnummern missbrauch" noch nicht gefunden. Aber vielleicht habe ich auch hier was überlesen!
Gruß
Falke
"(…) Per E-Mail darf Werbung grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Adressaten, seien es Verbraucher oder Unternehmer, versandt werden. Dass Geschäftskontakte zum Adressaten bestehen oder bestanden haben, reicht für die Übermittlung einer Werbe-E-Mail nicht mehr aus.
Eine begrenzte Ausnahme ist für den Fall vorgesehen, wenn
- ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden dessen elektronische Postadresse erhalten hat,
- der Unternehmer die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder
Dienstleistungen verwendet, - der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat und
- der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne das hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen." http://www.osnabrueck.ihk24.de/recht_und_fair_play/w…
Hallo!
Wie wäre es denn damit:
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kann recht teuer werden !
Was hat der „Rufnummernmißbrauch“ mit E-Mail-Bewerbung zu tun?
Tja, wenn man nur einen Teil liest kann es zu solch einer
Antwort kommen.Lesen hilft aber nicht immer. Man sollte auch verstehen, was
da drin steht.„Haben Sie eine unverlangte Werbe-E-Mail erhalten, in der eine
Rufnummer aufgeführt bzw. direkt beworben wird?“Also wenn der Hausmeisterdienst noch nebenbei "Rufnummern per
E-Mail direkt bewirbt, dann hast du natürlich recht.
Entschuldige, dass ich hier wohl was überlese habe.
Und Du glaubst wirklich, dass ein Hausmeisterdienst Menschen anschreibt um auf sich aufmerksam zu machen, ohne eine Telefon-Nr. dabei anzugeben ?
Und bevor ich dir völlig recht gebe kläre mich doch noch mal
schnell auf, wo der Teil mit der „normalen“ Werbe-E-Mail genau
steht. Den habe ich nämlich unter der von dir verlinkten
Rubrik " Rufnummern missbrauch" noch nicht gefunden. Aber
vielleicht habe ich auch hier was überlesen!
Ach her je, Du bist also der Meinung, man darf alle Menschen mit Mails zuspammen?
Oder wo liegt denn der Unterschied zu einer (deiner Meinung nach) erlaubten Email.
Gruß
Falke
Gruß Merger
Hallo!
Wie wäre es denn damit:
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telek…
kann recht teuer werden !
Was hat der „Rufnummernmißbrauch“ mit E-Mail-Bewerbung zu tun?
Tja, wenn man nur einen Teil liest kann es zu solch einer
Antwort kommen.Lesen hilft aber nicht immer. Man sollte auch verstehen, was
da drin steht.„Haben Sie eine unverlangte Werbe-E-Mail erhalten, in der eine
Rufnummer aufgeführt bzw. direkt beworben wird?“Also wenn der Hausmeisterdienst noch nebenbei "Rufnummern per
E-Mail direkt bewirbt, dann hast du natürlich recht.
Entschuldige, dass ich hier wohl was überlese habe.Und Du glaubst wirklich, dass ein Hausmeisterdienst Menschen
anschreibt um auf sich aufmerksam zu machen, ohne eine
Telefon-Nr. dabei anzugeben ?
Seine eigene Rufnummer in einer E-Mail mit anzugeben, ist für dich also " Rufnummernmißbrauch". Er mißbraucht also seine eigene Rufnummer und reicht dann dort wo du hinverlinkst eine Beschwerde ein??? Ich glaube eher, du versteht hier etwas grundsätzliches nicht.
Und bevor ich dir völlig recht gebe kläre mich doch noch mal
schnell auf, wo der Teil mit der „normalen“ Werbe-E-Mail genau
steht. Den habe ich nämlich unter der von dir verlinkten
Rubrik " Rufnummern missbrauch" noch nicht gefunden. Aber
vielleicht habe ich auch hier was überlesen!Ach her je, Du bist also der Meinung, man darf alle Menschen
mit Mails zuspammen?
Wie kommst du darauf? Hast du mal wieder was gelesen, was nirgendwo steht? Halte dich lieber an das Gesetz bei deinen Tipps und nicht an die Bundesnetzagentur und einem Rufnummernmißbrauch. Wenn du den Unterschied zwischen E-Mail-Spam und Rufnummernmißbrauch nicht kennst, sollstet du keine solch falschen Tipps geben.
Oder wo liegt denn der Unterschied zu einer (deiner Meinung
nach) erlaubten Email.
Du lebst hinter dem Mond. Liest du eigentlich, was du postest? Dein Link handelt vom Rufnummernmißbrauch. Du weißt was eine Rufnummer ist? Überleg mal. Wenn du es weißt, kannst du dich wieder melden.
Kleiner Tipp:
„Eine Rufnummer oder Telefonnummer ist eine Ziffernfolge zur Anwahl eines Zielteilnehmers bei einem Telefongespräch. Im engeren Sinne bezeichnet Teilnehmerrufnummer oder Durchwahlrufnummer die einmalig vorkommende Nummer innerhalb eines Ortsnetzes. Faxnummern sind Rufnummern für die Anwahl von Faxgeräten, Einwahlnummern sind Rufnummern für die Anwahl von Telefonmodems über das Telefonnetz. SMS nutzt ebenfalls Rufnummern zur Adressierung eines Empfängers.“
http://de.wikipedia.org/wiki/Rufnummer
Und wenn du gar nicht weiter weißt: Kasi hast in seiner Antwort (13.6.2014 20:24 Uhr) den richtigen Weg gezeigt. Aber dies scheint dich ja nicht zu interessieren.
Gruß
Falke
Hallo!
Wie wäre es denn damit:
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telek…
kann recht teuer werden !
Was hat der „Rufnummernmißbrauch“ mit E-Mail-Bewerbung zu tun?
Tja, wenn man nur einen Teil liest kann es zu solch einer
Antwort kommen.Lesen hilft aber nicht immer. Man sollte auch verstehen, was
da drin steht.„Haben Sie eine unverlangte Werbe-E-Mail erhalten, in der eine
Rufnummer aufgeführt bzw. direkt beworben wird?“Also wenn der Hausmeisterdienst noch nebenbei "Rufnummern per
E-Mail direkt bewirbt, dann hast du natürlich recht.
Entschuldige, dass ich hier wohl was überlese habe.Und Du glaubst wirklich, dass ein Hausmeisterdienst Menschen
anschreibt um auf sich aufmerksam zu machen, ohne eine
Telefon-Nr. dabei anzugeben ?Seine eigene Rufnummer in einer E-Mail mit anzugeben, ist für
dich also " Rufnummernmißbrauch". Er mißbraucht also seine
eigene Rufnummer und reicht dann dort wo du hinverlinkst eine
Beschwerde ein??? Ich glaube eher, du versteht hier etwas
grundsätzliches nicht.
Lies doch ganz einfach diese Internetseite richtig und stelle keine unsinnigen Behauptungen auf.
Werbemails sind in unserem Rechtsstaat nicht erlaubt und um diese handelt es sich hier.
Und Beschwerden dazu kann man bei der Bundesnetzagentur einreichen.
Du wirst sogar danach informiert ob der Versender eine Strafe aufgebrummt bekommt und auch in welcher Höhe.
Gruß Merger
Hallo!
Lies doch ganz einfach diese Internetseite richtig
Mache ich. Daher ist dein Link auf völlig falsch.
und stelle keine unsinnigen Behauptungen auf.
Und welche wären dies?
Werbemails sind in unserem Rechtsstaat nicht erlaubt
Eine so pauschale Antwort ist wieder einmal schlicht falsch.
und um diese handelt es sich hier.
Die Frage des UP bezieht sich hierauf.
Deiner Antwort allerdings nicht.
Und wieso versteht du dies nicht?
Und Beschwerden dazu kann man bei der Bundesnetzagentur
einreichen.
Also unter der Rubirk „Rufnummermißbrauch“ kann man sich wegen Werbe-E-Mail beschweren? Interessante Behauptung! Lese doch einfach mal die Beschreibung deines Links selber:
„Sie erhalten Gewinnmitteilungen durch Bandansagen und sollen eine hochpreisige Sonderrufnummer anrufen? Oder wollen Sie einen Preisansageverstoß bei Call-by-Call-Verbindungen melden? Hier können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden. Wir gehen Ihren Beschwerden nach und ahnden Missbräuche. Zudem informieren wir Sie gern zu den gesetzlichen Regelungen zu Warteschleifen.“
Die weiterführende Info zu deinem „Rufnummermißbrauch“ liest sich übrigends wie folgt:
" Ein Vorgehen gegen Spam-E-Mails kommt danach nur in Betracht , wenn in diesen eine Rufnummer beworben wird, um die Adressaten zum Anruf zu animieren. Diese Art der Bewerbung einer Rufnummer stellt eine rechtswidrige Nutzung der Rufnummer dar, gegen die die Bundesnetzagentur Maßnahmen ergreifen kann."
Immer noch nicht kapiert? Oder willst du es schlicht nicht kapieren?
Gruß
Falke
Lesen und verstehen scheint bei dir Glücksache zu sein:
E-Mail mit Rufnummernbezug
Haben Sie eine unverlangte Werbe-E-Mail erhalten, in der eine Rufnummer aufgeführt bzw. direkt beworben wird?
Bitte auf den Text achten: in der eine Rufnummer aufgeführt wird ?
Dies reicht so auch !
bzw. direkt beworben wird ?
Dies ist nur als Ergänzung ausgeführt - muss aber nicht sein !
Ergänzend noch ein Link: http://www.recht-im-internet.de/themen/spam/faq.htm
Gruß Merger
Hallo!
Lesen und verstehen scheint bei dir Glücksache zu sein:
Nein - eher nicht. Allerdings scheinst du grundsätzliche Verständnisprobleme mit der ganzen Thematik zu haben. Du verstehst ja schon nicht einmal den grundlegenden Unterschied zwischen E-Mail-Spam und Rufnummernmißbrauch.
E-Mail mit Rufnummernbezug
Haben Sie eine unverlangte Werbe-E-Mail erhalten, in der eine
Rufnummer aufgeführt bzw. direkt beworben wird?
Bitte auf den Text achten: in der eine Rufnummer aufgeführt wird ?:
Bitte auch vestehen und nicht nur die Wörter rauspicken, die du erkennen willst. Und vor allem nicht bei der Headline aufhören zu denken und das Hirn ausschalten. Nein! Weiterlesen. Dann würdest du nämlich sehr schnell mit diesem Text konfrontiert werden:
" Ein Vorgehen gegen Spam-E-Mails kommt danach nur in Betracht, wenn in diesen eine Rufnummer beworben wird, um die Adressaten zum Anruf zu animieren. Diese Art der Bewerbung einer Rufnummer stellt eine rechtswidrige Nutzung der Rufnummer dar, gegen die die Bundesnetzagentur Maßnahmen ergreifen kann."
Bist du wirklich völlig begriffsstutzig? Hier geht es um (Zitat) „rechtswidrige Nutzung der Rufnummer“ und nicht um die rechtswidrige Nutzung der E-Mail-Adresse.
Das eine ist E-Mail-Spam, das andere ist Rufnummernmißbrauch. Was ist daran so schwer zu verstehen?
Ergänzend noch ein Link:
http://www.recht-im-internet.de/themen/spam/faq.htm
Na endlich hat mal der Herr sein Hirn eingeschaltet! Wow. Ein Wunder ist geschehen!!!
Wenn du jetzt noch so weit fit wärst du akzeptieren, dass unter bestimmten Umständen sehr wohl Werbe-E-Mails versendet werden können, ist der Tag wenigstens zu 10 % gerettet.
Gruß
Falke
Hallo Falke,
Ergänzend noch ein Link:
http://www.recht-im-internet.de/themen/spam/faq.htmNa endlich hat mal der Herr sein Hirn eingeschaltet! Wow. Ein
Wunder ist geschehen!!!
Dein Hirn solltest Du auch einmal einschalten,
denn sonst würdest Du nicht solch einen Blödsinn schreiben.
Für mich ist hier Schluss!
Gruß Merger
Hallo,
Dein Hirn solltest Du auch einmal einschalten,
denn sonst würdest Du nicht solch einen Blödsinn schreiben.
Und der Blödsinn wäre???
Lass mich mal deinen Blödsinn nochmal aufzählen:
- Rufnummernmißbrauch mit E-Mail-Mißbrauch gleichsetzen? (13.6.2014 18:37)
- Sich bei der Bundesnetzagentur beschweren wollen, obwohl diese eindeutig schreibt, dass diese nur gegen „eine rechtswidrige Nutzung der Rufnummer Maßnahmen ergreifen kann.“ (13.6.2014 14:22)
- Nicht den Unterschied zwischen erlaubter und verbotener E-Mail-Bewerbung kennen! (14.6.2014 00:49)
- Jegliche E-Mail-Bewerbungen als Spam abtun (15.6.2014 14:45). Dabei mein Lieblingszitat von dir: „Werbemails sind in unserem Rechtsstaat nicht erlaubt“ Sagt dir Doppel-Opt-In was? Voice Files? Ggf. sogar Affinity E-Mails? Lettershop-Verfahren? Ja??
Du kannst dich auch bei der Post über deine E-Mail-Spams beschweren. Die wird sich ziemlich freuen und sich den Arsch ablachen. Viel besser sind deine Tipps hier auch nicht. Insbesondere, wenn man sich mit der Materie nicht aufkennt und sich an Themen verbeisst, von welchen man keine Ahnung hat.
Wenn du wenigstens deine eigenen Links lesen würdest - aber nicht einmal das machst du. Sonst würdest du nicht so einen Blödsinn schreiben. Die Bundesnetzagentur ahndet „eine rechtswidrige Nutzung einer Rufnummer“. Diese wird dann ggf. abgeschaltet. Aber sie ahndet weder eine rechtswidrige Nutzung einer E-Mail-Adresse noch verfolgt sie irgend welche Spam-Versender. Weder die kleinen Handwerker um die Ecke noch die Massen-Spamer aus China und Russland.
Gruß
Falke
Wie wäre es denn damit:
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telek…
kann recht teuer werden !
ist denn da der bezug zur frage?
ich hab mir jetzt die seite in dem link durchgelesen, weil ich auch ab und an eine mail an potentielle kunden schicke, finde aber keinen hinweis.
da geht es doch expliziz um „rufnummernmissbrauch“ … steht doch auch so links in der leiste?
gruß inder
Hallo Inder,
Wie wäre es denn damit:
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telek…
kann recht teuer werden !
ist denn da der bezug zur frage?
Ja - bezüglich der Frage
Darf ein Hausmeisterservice der neu gegründet wurde,zwecks Aufträgen Firmen
bzw. potientielle Kunden anmailen um seine Dienstleistungen anzubieten.
Ein Hausmeisterservice der neu gegründet wurde, kann noch keine potientiellen Kunden haben! Die muss er sich zuerst mal suchen.
ich hab mir jetzt die seite in dem link durchgelesen, weil ich
auch ab und an eine mail an potentielle kunden schicke, finde
aber keinen hinweis.
Wobei ich davon ausgehe, dass es sich um deine bestehenden Kunden handelt.
Gruß Merger
ist denn da der bezug zur frage?
Ja - bezüglich der Frage
Und wo im Detail?
Darf ein Hausmeisterservice der neu gegründet wurde,zwecks Aufträgen Firmen
bzw. potientielle Kunden anmailen um seine Dienstleistungen anzubieten.Ein Hausmeisterservice der neu gegründet wurde, kann noch
keine potientiellen Kunden haben! Die muss er sich zuerst mal
suchen.
Und? Was hat ein Rufnummernmißbrauch damit zu tun?
ich hab mir jetzt die seite in dem link durchgelesen, weil ich
auch ab und an eine mail an potentielle kunden schicke, finde
aber keinen hinweis.Wobei ich davon ausgehe, dass es sich um deine bestehenden
Kunden handelt.
Nein - um potentielle Kunden. Dies schreibt er doch. Unabhängig davon macht dies den Link nicht besser, sondern ist immer noch so falsch wie zuvor.
Gruß
Falke
Wer sucht der findet.
Bei manchen Usern verzichte ich auf weitere Hinweise.
Du gehörst auch dazu.
Wer sucht der findet.
Dann geh doch ins Forum „wer sucht der findet“ und nicht „wer weiß was“.
Bei manchen Usern verzichte ich auf weitere Hinweise.
Danke. Das bestätigt mir mal wieder, dass du keine Ahnung hast, worum es hier geht.
Du gehörst auch dazu.
Komischerweise finden auch andere Leser nix passendes zu deinen Links. Wenn überall Idioten um einen herum sind, sollte man sich vielleicht mal fragen, ob man nicht selber der Idiot ist.
Hallo Beginning,
anbei zwei Link mit entsprechenden Infos zu diesem Thema
http://www.internetrecht-rostock.de/emailwerbung.htm
http://www.marke-x.de/deutsch/webmarketing/archiv/em…
Diese Links spiegeln im Prinzip die Infos wieder, welcher dir Kasi bereits gepostet hat. Wenn du nicht schon E-Mail-Adressen mit einem gültigen Opt-In hast, wird es nahezu unmöglich, eine rechtssichere Bewerbung zu starten. Einzige Lösung wäre, wie schon Falke geschrieben hat, eine Affinity-Bewerbung mit einem bekannten Partner in deiner Umgebung. Und das Thema mit der Bundesnetzagentur kannst du getrost vergessen!
Für eine bessere Beratung, wie du erfolgreich Kunden akquirieren kannst, solltest du mehr über dein Unternehmen, Zielgruppe etc. posten.
Viel Erfolg und beste Grüße
Dein E-Mailbote