Hallo, ich habe ein großes Grundstück in einem Misch-Gewebegebiet. Hier wohnen Menschen aber mein einer Nachbar ist eine großer Hof mit alter gemauerter Scheune in dem Särge zusammengeschustert werden, eine Tankstelle, REWE, Penny und ein Wohnhaus vom Nachbar Grundstück mit italienischem Restaurant im Erdgeschoss. Dieses Haus bildet mit seiner großen Fassade meine Grudsücksgrenze. Ich habe mir jetzt überlegt abends und nachts meine Werbung an diese Wand zu projizieren. Vor meinem Grund habe ich einen großen Parkplatz und dann kommt eine Hauptstraße. Die Werbung würde den Verkehr wohl nicht beeinflussen da sie ca. 8 - 10 Meter davon entfernt wäre. Soll jetzt auch nicht über die ganze Hauswand gehen! Nur ein Hinweis Schriftzug der abends auffällt da die Geschäfte hier bis 22 Uhr geöffnet haben. Bitte nur sinnvolle Kommentare, keine Streitereien und oder Beleidigungen untereinander! Hat jemand eine Ahnung ob man Licht Werbung auf dem einem Grund einfach so ohne Genehmigung machen darf!?
So ähnlich stell ich mir das vor!
http://www.flickr.com/photos/ixtremeolli/8741700582/
glaub nicht, dass es da probleme gibt. zur sicherheit vielleicht mal hier nachfragen:
Fachverband Lichtwerbung (FVL) e. V.
mehr weiss ich nicht.
gruss,
philipp
Hallo,
in dieser Frage bin ich keine Expertin, aber ich nehme an, mit einer Anfrage beim Ordnungsamt kommst Du weiter.
Viel Erfolg
Karin
Sorry, aber da bin ich überfragt. Ich würde mal bei der Stadt nachfragen, evtl. Ordnungsamt, Bauamt o.ä.
Hi,
sorry, habe keine Ahnung ob es rechtlich erlaubt ist. Aber die Idee finde ich gut. Die Fassade ist bestens geeignet dafür. Vielleicht solltest du mal einen Anwalt und/oder deine Stadtverwaltung fragen.
LG
Tom
Leider keine Ahnung !
Hallo,
das ist eine juristische Frage, weshalb ich ohne jegliche Gewähr antworte.
Da die Projektion keine Sachbeschädigung darstellt und der Nachbar durch das Licht auch nicht belästigt wird, dürfte es wohl keinen zivilrechtlichen Grund geben, weshalb sie nicht möglich sein sollte.
Die Alternative, eine Leinwand dort aufzuspannen, könnte vermutlich auch nicht verboten werden (das wäre dann evtl. eine Frage für das Bauamt), und sie erscheint auch absurd, wenn direkt dahinter eine weiße Wand ist.
Würde ein gleich großes Hinweisschild tagsüber mit einem entsprechenden Schriftzug dort platziert, würde dies vermutlich ebensowenig verwehrt werden.
Wenn die Hauswand auf öffentlichem Grund stünde, wäre das Amt für Sondernutzung zuständig.
Wenngleich weder Sachbeschädigung noch Belästigung vorliegen, sollte es aber zur guten Sitte gehören, dass man mit dem Nachbarn über das Vorhaben spricht (dieser hat selbstverständlich das Recht, die Wand andersfarbig zu streichen oder zu begrünen; nur solange sie weiß ist, kann im Sinne der Möglichkeit einer Projektion davon profitiert werden).
Eine juristisch höchst interessante Fragestellung, die mir schon seit langem gelegentlich durch den Kopf geht. Das BGB geht in seinen Ausführungen zum Nießbrauch m.W. nicht auf diesen Fall ein; ich empfehle aber, die entsprechenden Passagen zu konsultieren.
Wie gesagt, alles ohne Gewähr!
Sehr spezieller Fall, daher kann ich keine qualifizierte Antwort geben. Aber ich würde es schlicht ausprobieren, dann nach ihrer Beschreibung niemand Nachteile erleidet.
Sorry, davon hab ich keine Ahnung.
Hallo.
Tja, das ist nun nicht mein Spezialgebiet in Sachen Werbung. Allerdings kann ich aus meiner Tätigkeit in meiner Gemeinde berichten, in welcher eine Apotheke, welche sich unter Arkaden „versteckt fühlt“, nicht durch eine Außenwerbung an der Hausfassade auf sich aufmerksam machen darf. Meines Wissens gibt es hier Auflagen hinsichtlich „einheitliches Stadtbild“. Mein Anraten also: Bei der Stadt erkundigen. Sorry, dass ich nicht weiterhelfen kann. Vom Gefühl her würde ich sagen, dass es aber prinzipiell machbar sein sollte - es ist ja privater Grund und der Abstand zum Verkehr erscheint mir (als Laie) auch groß genug. Viel Erfolg.
MfG
Weshalb ohne Genehmigung?
Wie die Bedingungen dafür sind, regelt die einzelne Gemeinde für sich selbst, weshalb dazu keine grundsätzlichen Aussagen möglich sind.
Hallo, ich habe ein großes Grundstück in einem
Misch-Gewebegebiet. Hier wohnen Menschen aber mein :einer Nachbar ist eine großer Hof mit alter :gemauerter Scheune in dem Särge zusammengeschustert :werden, eine Tankstelle, REWE, Penny und ein Wohnhaus :vom Nachbar Grundstück mit italienischem Restaurant :im Erdgeschoss. Dieses Haus bildet mit seiner großen :Fassade meine Grudsücksgrenze. Ich habe mir jetzt :überlegt abends und nachts meine Werbung an diese Wand
zu projizieren. Vor meinem Grund habe ich einen großen
Parkplatz und dann kommt eine Hauptstraße. Die :Werbung würde den Verkehr wohl nicht beeinflussen da :sie ca. 8 - 10 Meter davon entfernt wäre. Soll jetzt :auch nicht über die ganze Hauswand gehen! Nur ein :Hinweis Schriftzug der abends auffällt da die :Geschäfte hier bis 22 Uhr geöffnet haben.
Bitte nur sinnvolle Kommentare, keine Streitereien :und oder Beleidigungen untereinander! Hat jemand eine :Ahnung ob man Licht Werbung auf dem einem Grund :einfach so ohne Genehmigung machen darf!?
So ähnlich stell ich mir das vor!
http://www.flickr.com/photos/ixtremeolli/8741700582/
Auch Hallo,
deine Frage ist sehr speziell und lässt sich von einem „normalen“ Marketing-Experten so nicht beantworten. Aber einen Rat geben kann er wohl:
- würde ich auf jeden Fall den Nachbarn (Besitzer der Hauswand) um sein Einverständnis fragen. Es könnte sein, dass seine Rechte berührt sind und er eine (ggfl. sehr teure) Unterlassungserklärung über einen Anwalt verlangen kann.
- würde ich, bei positiver Antwort, bei der zuständigen Behörde (Ordnungsamt?) nachfragen, ob so etwas gestattet ist.
Wie gesagt, keine fundierte und fachliche Auskunft - aber eine dringende Empfehlung.
Gruß
Heinz