Ich möchte mich im nächsten Jahr selbständig machen auf grund eines Arbeitsunfalles kann ich meinen alten Beruf nicht mehr ausüben, bin aber derzeit noch krankgeschrieben kann ich trozdem schon Werbung schalten Plakate aufhängen um mich und meine Idee zu präsentieren ohne das ich probleme mit der Krankenkasse bekomme ?
Hi, ich kann Dir keinen rechtlich sicheren Rat geben aber ich vermute, dass Du auf der sicheren Seite bist wenn Du das unterlässt bis Du offiziell nicht mehr krank bist oder sobald Du selbständig bist. Denn es könnte Dir jemand unterstellen, Du würdest Krankengeld etc. unter Täuschung falscher Tatsachen erhalten.
Andererseits … woher soll die KK das erfahren? Ich bin gespannt auf die anderen Antworten.
Hallo,
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die KK was dagegen hat und es geht sie auch nichts an. Wenn du noch angestellt wärst, würde das mit der Werbung für die Selbständigkeit dem Arbeitgeber vermutlich nicht passen.
Ich würde mich aber Fragen, wie soll die Weiterversicherung generell aussehen? Im Anschluss privat versichert oder weiter bei der Gesetzlichen?
Tip: Ein freundlicher Anruf bei der Kasse schafft in 5 Minuten Klarheit. Ich habe mir ebenfalls schon oft viel Zeit und Grübelei gespart. Einfach mal nachfragen.
Schönen Abend!
Tut mir leid, bei dieser Frage kann ich dir nicht wirklich weiter helfen.
Vom Gefühl her würde ich sagen, dass du werben darfst, solange du noch nicht selbstständig tätig wirst während deiner Krankmeldezeit.
Aber wie gesagt, wissen tue ich es nicht.
Alles Gute
b.
du hängst doch „nur“ plakate auf und weisst auf eine zukünftige tätigkeit hin. somit bist du ja nicht „am arbeiten“. eine entlohnung oder einnahme hierdurch findet nicht statt. wenn du deine neue tätigkeit ausübst, solltest du rücksprache mit der kkh halten, bzw. mit deinem arzt, ob du dieses ausüben kannst/darfst und nicht auch durch deinen unfall dieses nicht machen kannst bzw. darfst. eine sog. gesundschreibung gibt es nicht. wenn du meinst du kannst arbeiten, sprich mit deinem arbeitgeber und nimm deine tätigkeit auf, bzw. wage den sprung in die neue tätigkeit.
Hallo guten Morgen, danke für die Antwort ich bin momentan noch krankgeschrieben AU ( stehe in keinem Arbeitsverhältnis ) und beziehe von der BG eine Berufsunfähigkeitsrente das heißt das die BG Ärzte mir diagnostiziert haben das ich in meinem alten Beruf nicht mehr tätig werden kann. Ich möchte mich aber schon vorbereiten auf einen neuen Einstieg ins Berufsleben ohne nervige Ideen von der BG oder AfA und aus diesem Grund habe ich mir schon Werbebanner und Viesitenkarten gedruckt ( oder lassen )damit ich schon genügend Kunden vorweisen kann wenn es im Frühjahr mit der Gartenarbeit wieder losgeht der andere Zweig wäre der Allroundhandwerker im kleineren Stil, ich bin mal auf Eure Meinungen gespannt Werbung machen oder nicht ? Gruß Chris.
hallo neubert64,
ich sehe eher das problem beim noch-arbeitgeber als bei der kk. aber es kommt darauf an weswegen du krankgeschrieben bist,mach dich doch bei deiner kk kundig.
lg sanny
Tut mir leid Ich kann dir mit deiner Anfrage anhand Selbständigkeit nicht viel weiter helfen,sorry.Ich bin schon zu lange Weg vom Heimat und die Gesetzgebung hat sich um einiges geändert.
Viel Glueck.