Werbungskosten - Bewerbung im Ausland

Ist es richtig, dass Aufwendungen die bei einer Bewerbung im Ausland entstanden sind, können nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden, da diese nicht dem Erwerb inländischen Einkünften dienen?

Wer kann mir hierzu nähere Auskünfte geben, bzw. wie kann man die Kosten trotzdem geltend machen. Es ist doch besser sich um einen Job zu bemühen, als vielleicht zukünfitg Arbeitslosengeld zu erhalten, oder?

Danke schon mal für Eure Hilfe

Hallo,

Ist es richtig, dass Aufwendungen die bei einer Bewerbung im
Ausland entstanden sind, können nicht als Werbungskosten
geltend gemacht werden, da diese nicht dem Erwerb inländischen
Einkünften dienen?

ja und nein
Die Werbungskosten stehen im Zusammenhang mit den zukünftigen (geplanten) Lohneinnahmen und werden wie diese behandelt. D.h. wenn der Lohn bei Bezug steuerfrei mit Progressionsvorbehalt ist, dann werden die Bewerbungskosten auch so behandelt und führen zu einem sog. negativen Progressionsvorbehalt. Andersherum: führt die Tätigkeit in der Zukunft zu steuerpflichtigen Einnahmen, sind die Werbungskosten auch voll berücksichtigungsfähig.
Urteil des BFH ist zu finden in BStBl 1994 II 113.
Negativer Progressionsvorbehalt wirkt sich nur auf die Höhe des Steuersatzes aus, also nur geringe Auswirkung, nicht wie ein normaler Abzug.

Wer kann mir hierzu nähere Auskünfte geben, bzw. wie kann man
die Kosten trotzdem geltend machen.

nur zu den obigen Spielregeln

Es ist doch besser sich
um einen Job zu bemühen, als vielleicht zukünfitg
Arbeitslosengeld zu erhalten, oder?

seit wann ist das Steuerrecht vernünftig???

Viele Grüße
C.