Werbungskosten - Verpflegungsmehraufwand

Guten Tag zusammen,
folgender Fall:
Arbeitnehmer macht Kundenbesuche (Projektarbeiten) - er erhält hierfür die ersten 3 Monate VMA steuerfrei - nach den 3 Monaten sind diese dann steuerpflichtig. Ihm werden 9 € erstattet (>8Std.) - kann er die Differenz dann als WK absetzen? Für die ersten 3 Monate definitiv - aber wie ist es danach? Wenn sie ja steuerpflichtig sind?

Vorab vielen Dank!

Er mach wohl keine Kundenbesuche, sondern wird längerfristig abgeordnet. Wenn er länger als 3 Monate am selben Einsatzort ist, dann können keine pauschalen Verpflegungsmehraufwendungen mehr geltend gemacht werden. Also kein Werbungskostenabzug. Für die ersten drei Monate kann er eihentlich auch nichts absetzen, er muss ja die Arbeitgebererstattung gegenrechnen.

Ja, leider ist der Fragesachverhalt nicht ergiebig genug, um die Frage klar zu beantworten.