Werden Beratungen bei einer OWiG (ein Verfahren wurde zu ungunsten des Betreffenden entschieden) von

Werden Beratungen bei einer OWiG (ein Verfahren wurde zu ungunsten des Betroffenen entschieden) von Rechtschutzversicherungen übernommen?

Bei der Rechtsmittelbelehrung ist für den Betroffenen nicht eindeutig ob Rechtsbeschwerde möglich ist. Deshalb ist Rechtsberatung erforderlich.
Danke

falsches brett.

Werden Beratungen bei einer OWiG (ein Verfahren wurde zu
ungunsten des Betroffenen entschieden) von
Rechtschutzversicherungen übernommen?

frag deine versicherungshotline.
bei manchen ist es drin, bei manchen nicht, manchmal gibt es einen selbstbehalt. kommt ganz auf den tarif an.

btw., falsches brett. das gehört nach ‚versicherungen‘.