Hallo.
Verwirrung um die Handwerkerkosten im Steuerbescheid. Ich habe 624 € in die Steuererklärung eingetragen, doch im späteren Steuerbescheid wurden lediglich 125 € aufgeführt. Selbstverständlich habe ich nur die Arbeitslöhne eingetragen, Rechnungen und Kontoauszüge beigefügt, wie z.B. für Schornsteinfeger und Installateurarbeiten. In einem google Treffer war zu lesen, dass 1200 € pro Jahr abgesetzt werden dürfen, um die die Steuerlast sinkt. Gibt es Voraussetzungen bzw. zumutbare Grenzen, damit die Handwerkerkosten 1:1 im Steuerbescheid auftauchen?
Gruß, warsteiner