Werden Handwerkerkosten 1:1 vom Gesamtbrutto abgezogen?

Hallo.

Verwirrung um die Handwerkerkosten im Steuerbescheid. Ich habe 624 € in die Steuererklärung eingetragen, doch im späteren Steuerbescheid wurden lediglich 125 € aufgeführt. Selbstverständlich habe ich nur die Arbeitslöhne eingetragen, Rechnungen und Kontoauszüge beigefügt, wie z.B. für Schornsteinfeger und Installateurarbeiten. In einem google Treffer war zu lesen, dass 1200 € pro Jahr abgesetzt werden dürfen, um die die Steuerlast sinkt. Gibt es Voraussetzungen bzw. zumutbare Grenzen, damit die Handwerkerkosten 1:1 im Steuerbescheid auftauchen?

Gruß, warsteiner

Hi,

so viel ich weiß, nein.

Man muss auch verstehen, was man liest, oder vielleicht nicht nur oberflächlich lesen. :wink:

Lassen Sie Handwerker in Ihrer selbst genutzten
Eigentumswohnung, Ihrem selbst bewohnten Eigenheim oder dem dazu
gehörigen Grundstück für sich arbeiten, dürfen Sie 20 Prozent der
Arbeitskosten von der Steuer absetzen
. Anfahrtskosten und
Verbrauchsmaterialien zählen auch dazu.
Bis zu 1.200 Euro Steuern im Jahr können Sie damit sparen.

1200 Euro kannst du sparen, wenn du 6000 Euro Handwerkerkosten im Jahr hattest! Das, was dir das Finanzamt anerkannt hat, ist jedenfalls korrekt.

Gruß
Christa

Servus,

wenn Du Dich nicht mit irgendwelchen „Google Treffern“ (- knapp daneben ist auch vorbei -) informierst, sondern ins EStG schaust, siehst Du sofort, was Sache ist:

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

Schöne Grüße

MM

Hallo.

Das unterscheidet dieses von anderen Foren. Wenn da jemand die SuFu nicht nutzt oder vorher nur halbherzig googelt, dann gibt`s voll einen auf die Mütze. Aber nicht hier. Hier wird zwar auf den Fehler des Fragenden hingewiesen, aber dennoch wird ihm mit hilfreichen Informationen geholfen. :sunglasses: DANKE.

Gruß, warsteiner

Natürlich nachdem er eins auf die Mütze bekommen hat. :smiley:

„Unsere“ frühere Heizungsfirma hat übrigens in den ersten beiden Jahren, nachdem diese Regelung mit dem Absetzen kam, vermeintlich sauber auf der Rechnung ausgewiesen, welcher der absetzbare Anteil der Rechnung war. Nur war dieser regelmäßig niedriger als das, was ich tatsächlich absetzen konnte, weil sie mir auf Nachfrage bei der ersten Rechnung gesagt haben, dass von der Anfahrtskostenpauschale, glaube ich, nur ein Teil abgesetzt werden kann. Zum Glück habe ich das angegeben, was ich für richtig hielt, und nicht blindlings den Betrag übernommen. Das wurde auch vom FA anerkannt! Die haben echt drei Jahre gebraucht, um den richtigen Betrag auf ihren Rechnungen auszuweisen (wobei eigentlich ausreichend gewesen wäre, Lohn- und Materialkosten getrennt anzugeben).

Deshalb aufpassen, wenn Handwerker es gut meinen und dir Arbeit abnehmen wollen: nochmal kontrollieren, ob die Angaben richtig sind.

Gruß
Christa

Ja okay. Danke für deine Lebensgeschichte :grin: und das mit den 20% habe ich mir notiert. :sunglasses:

Gruß, warsteiner