Werden Überweisungen mit hohen Geldbeträge von der

Werden überweisungen mit hohen Geldbeträgen von der Bank gemeldet…?
Wenn ja… ab welchem Betrag?

Werden überweisungen mit hohen Geldbeträgen von der Bank
gemeldet…?

Nein.

Wenn ja… ab welchem Betrag?

S.o.

?

Werden überweisungen mit hohen Geldbeträgen von der Bank
gemeldet…?

Nein.

Meinte er als Empfänger oder Absender der Überweisung?

Spielt keine Rolle. Mal abgesehen davon, daß nicht das Kreditinstitut Absender oder Empfänger ist, wenn es für einen Kunden Zahlungen verarbeitet.

hi

Werden überweisungen mit hohen Geldbeträgen von der Bank
gemeldet…?

Nein.

Bist Du sicher, daß das für jedes Land der Erde gilt?
Aus dem UP ersehe ich nämlich nicht, um welches Land es geht.

Gruß
Edith

Hallo Edith,

Bist Du sicher, daß das für jedes Land der Erde gilt?
Aus dem UP ersehe ich nämlich nicht, um welches Land es geht.

grundsätzlich unterstelle ich hier, daß es um Deutschland geht. Bestätigt wird diese Grundannahme durch die gewählten Stichworte:
zu deutschen konto , vom deutschen konto

Grüße

Christian

hi Christian

grundsätzlich unterstelle ich hier, daß es um Deutschland
geht. Bestätigt wird diese Grundannahme durch die gewählten
Stichworte:
zu deutschen konto , vom deutschen konto

Auf die Stichworte achte ich eigentlich nie, weil sie selten sinnvoll gewählt sind. Aber in dem Fall hätte ich es tun sollen.

Gruß
Edith

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Guten Tag,

Guten Tag,

richtig. Jedoch eine Ausnahme könnte es geben. Hat das Kreditinstut den Verdacht auf Geldwäsche, wird Anzeige erstattet.Betragsgrenzen gibt es dabei nicht.

Gruß
divo

SWIFT owt
aaaaa

Moment.

Spielt keine Rolle.

Beim Überweisungsabgang ja, aber beim Überweisungseingang?

Da gibt es doch noch den Betrag, welcher im Verhältbnis der üblichen Geldeingänge max. bis zur Verdachtsgrenze überschritten wird!
D.h. wenn mehr als üblicherweise Geldeingänge verzeichnet werden, beachtet die Bank dies. Hierfür gibt es ja extra Automatismen in der EDV, welche das feststellen.
Aber was unternimmt die Bank dann eigentlich?
MfG

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Anzeige???

Eine Verdachtsmeldung meinst du wohl.

Spielt keine Rolle.

Beim Überweisungsabgang ja, aber beim Überweisungseingang?

Nein.

Da gibt es doch noch den Betrag, welcher im Verhältbnis der
üblichen Geldeingänge max. bis zur Verdachtsgrenze
überschritten wird!

Und noch einmal nein.

Die Frage war, ob es einen Betrag gibt, ab dem ein Kreditinstitut irgendwelche Meldungen abgibt. Die Antwort lautet nein.

richtig. Jedoch eine Ausnahme könnte es geben. Hat das
Kreditinstut den Verdacht auf Geldwäsche, wird Anzeige
erstattet.

Wie schon erwähnt, meinst Du wohl (bzw. hoffentlich) eine Verdachtsmeldung - und die wird intern abgegeben und nicht nach außen.

Betragsgrenzen gibt es dabei nicht.

Und war nicht das genau die Frage?

Es gibt auf die Ausgangsfrage nur eine Antwort: nein. Warum stehen in diesem Artikelbaum inzwischen (mit diesem Artikel) eigentlich 12 Antworten? Wenn ich littlePandas berechtigten Einwand und die Erklärung meines Vorredners abziehe, ergibt das in Summe neun völlig überflüssige Beiträge. Schon doll.

Weil es so schön ist, packe ich gleich noch einen dazu.

Ich glaub dir nicht.

Beim Überweisungsabgang ja, aber beim Überweisungseingang?

Nein.

Da gibt es doch noch den Betrag, welcher im Verhältbnis der
üblichen Geldeingänge max. bis zur Verdachtsgrenze
überschritten wird!

Und noch einmal nein.

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Ich glaube, du meinst die Ordnungsmäßigkeitprüfung. Da fragt die Empfängerbank bei der Auftraggeberbank an, ob die Überweisung ordnungsgemäß ist.
Das hängt aber auch ein bisschen von den Umsätzen des Empfängers ab. Es wird geprüft, wenn es nicht dem üblichen Zahlungsverkehr des Kunden entspricht.

Gruß Nils

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Danke lieber exc für die freundliche Belehrung,

ich meinte natürlich eine Verdachtsmeldung (seit 29.11.2011,vorher Verdachtsanzeige). Aber eine Verdachtsmeldung geht an das BKA und den zuständigen Strafverfolgungsbehörden (§ 11 GWG). Das geht für mich nach außen. Ein absolutes Nein, wie Du schreibst gibt es daher nach meinem Verständis nicht.
Daher habe ich auch von einer Ausnahme geschrieben.

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ich meinte natürlich eine Verdachtsmeldung (seit
29.11.2011,vorher Verdachtsanzeige). Aber eine
Verdachtsmeldung geht an das BKA und den zuständigen
Strafverfolgungsbehörden (§ 11 GWG). Das geht für mich nach
außen. Ein absolutes Nein, wie Du schreibst gibt es daher nach
meinem Verständis nicht.
Daher habe ich auch von einer Ausnahme geschrieben.

Es ging in der Frage um einen Betrag, ab Zahlungen gemeldet werden. Antwort: es gibt keinen Betrag, ab dem Zahlungen gemeldet werden. Klare Frage, klare Antwort. Erstens.

Zweitens ging es offensichtlich um Standardverfahren, die angewendet werden. Gibt es auch nicht.

Für ein kleines Gedankenspiel wollen wir - drittens - Bank durch Einwohnermeldeamt und hohe Beträge durch große Menschen ersetzen. Frage: Werden große Menschen vom Einwohnermeldeamt gemeldet?

Würdest Du jetzt antworten: „Nein, nur wenn diese im Einwohnermeldeamt Mitarbeiter verdreschen?“ Vermutlich doch wohl eher nicht. Die Körpergröße hat dabei genauso wenig mit der „Meldung“ zu tun wie der Betrag bei einer etwaigen Geldwäscheverdachtsmeldung.

Viertens: in der Bevölkerung gibt es genug Mißverständnisse hinsichtlich der Überwachung des Zahlungsverkehrs bzw. von Kontoumsätzen - insbesondere im Zusammenhang mit den Kontoabrufen nach § 24c KWG. Es ist nicht erforderlich, nun weitere Verwirrung zu stiften und Unsicherheit zu erzeugen, indem man Geldwäschetatbestände ins Spiel bringt. Diesbezügliche Meldungen werden eben nicht ab irgendwelchen Beträgen abgegeben und auch nicht, wenn bei Lieschen Müller bei ansonsten normalen Kontoumsätzen auf einmal ein Zahlungseingang von 50.000 oder 250.000 Euro anfällt.

Der Verdacht der Geldwäsche ergibt sich aus den Gesamtumständen und nicht aus den Beträgen, die transferiert werden.

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steht dir frei das nicht zu glauben… ändert aber nix