Werden Wehrpflichtige ins Ausland stationiert?

Guten Tag,
da bei mir momentan Gedankne mache, ob ich entweder Ersatzdienst oder Wehrdienst absolvieren soll, würde ich gerne folgendes Wissen:

Dürfen Wehrpflichtige während ihrer neun-monatigen Ausbildung ins Ausland stationiert werden?

Was versteht man unter der Bezeichung Reservist?

Präzisieren kann ich meine erste Frage an folgendem Beispiel: Die USA verlangen von der NATO (Deutschland natürlich inbegriffen) eine Truppenaufstockung in Afghanistan. Angenommen es gäbe eine Truppenaufstockung…würden Wehrpflichtige dann an solch einem Auslandseinsatz teilnehmen?

lg Eliteforce

Hallo,
nach meinem Kenntnisstand hat die BW keine Ausbildungseinheiten wie in Budel/Holland mehr. Als normaler W 9 lernst du in dieser Zeit vielleicht das alleinverantwortliche Geradeauslaufen :smile: ?
Falls du W 9 + machst und du damit einverstanden bist, kannst du auch im Ausland eingesetzt werden.
Was ein „Reservist“ ist, findet man eigenverantwortlich mit google, so wie hier:
http://www.terrwv.bundeswehr.de/portal/a/terrwv/aufg…
Gruss
Rainer

Dürfen Wehrpflichtige während ihrer neun-monatigen Ausbildung
ins Ausland stationiert werden?

Ständige dienstliche Aufenthalte von Grundwehrdienstleistenden im Ausland sind grundsätzlich derzeit nicht möglich, Einsätze sind pauschal nicht möglich.

Was versteht man unter der Bezeichung Reservist?

Im speziellen Sinne ist ein reservist jeder, der mindestens einen Tag Dienst als Soldat geleistet hat. Im weiteren Sinne ist jeder deutsche Mann Reservist, als Angehöriger einer Ersatzreserve (die es so aber nicht mehr in ständiger Planung gibt). Ansonsten können natürlich auch Kriegsdienstverweigerer im Spannungs- und Verteidigungsfall für Ersatzdienste eingezogen werden - wie Frauen auch.

Präzisieren kann ich meine erste Frage an folgendem Beispiel:
Die USA verlangen von der NATO (Deutschland natürlich
inbegriffen) eine Truppenaufstockung in Afghanistan.

Da pellt sich nicht nur der deutsche Landser ein Ei drauf. :wink: Über Einsätze der Bundeswehr entscheidet immernoch der Bundestag.

Angenommen es gäbe eine Truppenaufstockung…würden
Wehrpflichtige dann an solch einem Auslandseinsatz teilnehmen?

Nö - zumindest wenn du mit „Werpflichtige“ Grundwehrdienstleistende (ohne Freiwillig Längerdienende) meinst.

Gruß Andreas

Hallo,

Dürfen Wehrpflichtige während ihrer neun-monatigen Ausbildung
ins Ausland stationiert werden?

zunächst mal dauert die eigentliche Ausbildung nur (ungefähr) drei Monate, danach wirst du versetzt, befördert und bekommst irgendeine verantwortungsvolle Aufgabe.

Allerdings wird die, wie bereits erwähnt, nicht in Kriegs- oder kriegsähnlichen Gebieten sein. Eigentlich hast du es als GWDLer also auch nicht gefährlicher, als wenn du im Krankenhaus oder sonstwo bist.

lg
ventrue

Schöne Antwort!