Dürfen Wehrpflichtige während ihrer neun-monatigen Ausbildung
ins Ausland stationiert werden?
Ständige dienstliche Aufenthalte von Grundwehrdienstleistenden im Ausland sind grundsätzlich derzeit nicht möglich, Einsätze sind pauschal nicht möglich.
Was versteht man unter der Bezeichung Reservist?
Im speziellen Sinne ist ein reservist jeder, der mindestens einen Tag Dienst als Soldat geleistet hat. Im weiteren Sinne ist jeder deutsche Mann Reservist, als Angehöriger einer Ersatzreserve (die es so aber nicht mehr in ständiger Planung gibt). Ansonsten können natürlich auch Kriegsdienstverweigerer im Spannungs- und Verteidigungsfall für Ersatzdienste eingezogen werden - wie Frauen auch.
Präzisieren kann ich meine erste Frage an folgendem Beispiel:
Die USA verlangen von der NATO (Deutschland natürlich
inbegriffen) eine Truppenaufstockung in Afghanistan.
Da pellt sich nicht nur der deutsche Landser ein Ei drauf. Über Einsätze der Bundeswehr entscheidet immernoch der Bundestag.
Angenommen es gäbe eine Truppenaufstockung…würden
Wehrpflichtige dann an solch einem Auslandseinsatz teilnehmen?
Nö - zumindest wenn du mit „Werpflichtige“ Grundwehrdienstleistende (ohne Freiwillig Längerdienende) meinst.
Gruß Andreas