Werdender Vater und Jobwechsel

Hallo liebe Leute,
ich habe nun endlich die mündliche Zusage für meinen neuen Job und nächste Woche soll der Vertrag unterzeichnet werden. Gleichzeitig ist meine Frau in der 12. Woche schwanger :smile:
Was meine Elternschaft angeht, würde ich gerne 1-2 Monate am Ende des ersten Lebensjahres des Kleinen nehmen wollen.

Nun frage ich mich, ob ich den neuen Arbeitgeber aus Gründen der Fairness vor der Vertragsunterzeichnung noch über die Schwangerschaft informieren soll? Da hätte ich (unberechtigterweise??) Angst, dass der Vertrag dann stirbt. Oder soll ich warten bis zum Arbeitsbeginn im April?

Ich bin mir wirklich unsicher wann der beste Zeitpunkt für beide Parteien wäre!

Hoffe Ihr könnt mir helfen…

Hallo,
ich lass mich da gerne korrigieren, aber mir ist nicht bekannt, dass ein werdender Vater seinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft seiner Ehefrau/Lebensgefährtin/Freundin in Kenntnis setzen muss und einen eventuellen Elternzeitanspruch geltend machen muss zum jetzigen Zeitpunkt - kenne ich nicht, habe ich auch noch nie gehört.
Gruss
Czauderna
PS: 12. Woche ist auch noch sehr früh - alles Gute für Euch.

Hallo,

aus meiner Sicht ist es jetzt, kurz vor „Toresschluss“, zu spät das Thema aufzubringen.

Da „ihr“ aber ohnehin erst in der 12. Woche seid, sehe ich da auch keine Notwendigkeit.
Ohnehin ist deine angestrebte Elternzeit ja wohl noch fast 18 Monate in der Zukunft.

Gruß,
Steve

Hallo,

ganz offensichtlich ist das nicht so, da ja noch nicht einmal die Frage an eine Frau bzgl. einer Schwangerschaft bei der Vertragsanbahnung wahrheitsgemäß beantwortet werden muß.

Gruß
C.

Hallo,

die Frage ist ja nicht „muss“, sondern „soll“ ich informieren.

Und die Antwort darauf ist schwierig.
Bei einem Kleinbetrieb ist es natürlich sehr schwierig, den Ausfall einer Kraft abzufangen.
Bist du offen und sagst, was du in 1,5 Jahren vorhast, sind zwei Szenarien denkbar:

  1. AG hat keinen Bock mehr, dich einzustellen, weil er Angst hat, keinen Ersatz für 2 Moate zu finden.
  2. AG findet das super, dass du so offen bist und freut sich, schon von langer Hand aus planen zu können.

Dem gegenüber steht das Risiko, dass du in einem Jahr komisch gefragt wirst:„Sagen Sie mal, Herr Schulz, das wussten Sie doch damals beim Vorstellungsgespräch doch auch schon, hätten Sie ruhig mal früher sagen können!“

Bist du der beste Kandidat für die Stelle, dann werden 2 Monate in 1,5 Jahren kein Problem sein.
Hast du einen ernsten Konkurrenten, könnte es zu einem werden.

Mein Rat:
Schweigen. Der Wunsch, eine solche kurze Elternzeit zu nehmen, kann ja durchaus erst in den ersten Lebensmonaten aufkommen. „Chef, jetzt wo der/die Kleine da ist, möchte ich doch mal längere Zeit zu Hause mit ihm/ihr verbringen. Ich möchte daher zwei Monate Elternzeit nehmen, das können Sie doch sicher vestehen.“
Die Probezeit wäre dann ja auch schon vorbei, falls der Chef doch kein Verständnis haben sollte.

Hallo,
man gackert nicht über ungelegte Eier.
Mao

Hallo,

Elternzeit ist nichts, was mit möchten und wünschen zu tun hat. Der AN hat einen Anspruch auf Elternzeit und daß er EZ nehmen wird muß er lediglich rechtzeitig bekanntgeben (in den ersten drei Lebensjahren sieben Wochen im Voraus).

Gruß
C.

Sorry, das wusste ich nicht.
Ich dachte, dass man sich aussuchen kann,
ob man,
wann man
und welcher Elternteil Elternzeit nimmt.

Ich habe mich vermutlich missverständlich ausgedrückt. Ich wollte darauf hinaus, dass der Arbeitnehmer nicht Bittsteller ist und Wünsche äußert, sondern dem AG mitteilt, was er will und damit hat sich das dann.

Nein,

das war nicht missverständlich (ich gebe zu: Ich hab es absichtlich missverstanden).

Und genau so handelte es sich bei meiner Formulierung, seinen Wunsch in der Form „Ich möchte Elternzeit nehmen“ zu präsentieren, lediglich um eine Formulierung im Sinne der Höflichkeit, die doch eigentlich nicht missverstanden hätte können, oder?

Auch berechtigte Ansprüche, die einem auf jeden Fall gewährt werden müssen, sollte man doch mit „Ich möchte bitte“ oder „Ich hätte gerne“ beginnen.
Ist als Einstieg doch viel netter.

So wars gemeint.
Wenn der Chef dumm oder uninformiert ist und sich stur stellt, kann man ja immer noch Plan B nehmen.
Vor langer Zeit war ich auch mal angestellt. Ich hatte Anspruch (Tarifvertrag, allgemeinverbindlich) auf Verpflegungskostenmehraufwand, wusste aber vom Kollegen, dass der noch nie ausgezahlt wurde.
Also bin ich nach einer auswärtigen Montage zum Chef hin und habe ihn gefragt, ob wir nicht eigentlich nach dem Tarifvertrag dieses Geld bekommen müssten.
Er sagte nein, ich sagte: Hmm, ich bin mir aber eigentlich sehr sicher, dass dem so ist, man könne ja mal im TV nachschauen. Hat er dann, alles gut.
Kommt halt besser rüber, als wenn man ins Büro platzt und Forderungen stellt, am besten noch gleich mit ein paar Paragrafen im Schlepptau.

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Rein rechtlich zwingt dich nichts dazu, und angesichts des Risikos, den Vertrag dann nicht zu bekommen, sollte man die Sache mit der Offenheit/Höflichkeit/Fairness hier auch nicht überbewerten. Ich bin da sonst auch immer für, aber hier geht das Interesse, zunächst mal den Vertrag zu bekommen, auf jeden Fall vor.

Denke auch daran, dass du als Vater durch die Schwangerschaft der Mutter keinerlei Kündigungsschutz begründest! D.h. Probezeit abwarten, und dann nett und höflich, aber notfalls eben auch bestimmt und deutlich das Thema ansprechen, wenn es dann tatsächlich ansteht (tatsächlich zu beachtende Frist wurde ja schon benannt).

BTW: Es gibt natürlich auch Alternativen zur offiziellen Elternzeit, die für beide Seiten von Vorteil sein können. Wenn man oberhalb der Kappungsgrenze verdient, und der AG Probleme mit der Erledigung der Arbeit hat, kann man sich ja auch durchaus auf einen mehr oder weniger großen Teil Homeoffice oder Verlagerung von Arbeitszeit, … einigen. Das kann dann finanziell für den AN von Vorteil und vom Organisatorischen her auch für den AG interessant sein. Ich bin mit Geburt unseres 2. Kindes ins Homeoffice gewechselt, habe nur kurz bei einem neuen Arbeitgeber dann wieder überwiegend im Büro gearbeitet, bis ich auch da wieder ins Homeoffice gegangen bin, und habe dadurch immer voll verdienen können, hatte/habe aber eben auch eine erhebliche Flexibilität in Bezug auf die Kinder. Gerade in der ersten Zeit, als die Kleine noch viel geschlafen hat, wäre es kein Problem (mit den nötigen Unterbrechungen, die man dann nacharbeitet) gewesen, auch ohne Au-Pair (hatten wir schon für das erste Kind) voll zu arbeiten.

Sehe ich genau so. Das hindert Dich aber nicht daran, mehr so am Rande danach zu fragen, wiie der Arbeitgeber Familien fördert. Ist ja eine berechtigte Frage in Deinem Alter. Würde ich auch so allgemein begründen.
LG