Hallo Harald,
zwei Vorbemerkungen:
- Von Maschinenbau habe ich keine Ahnung. Ich kann daher nur einige grundsätzliche Anmerkungen beitragen.
- Der Auditor sollte einmal seine eigenen Prozesse überprüfen. Gib’ ihm Feedback dafür!
Da jeder Mitarbeitende für die Qualität seiner Arbeit selbst verantwortlich ist, muss ihm der Arbeitsplan die (zeitliche) Möglichkeit einräumen, Selbstprüfungen durchzuführen. Die Kriterien für die „Qualität“ müssen definiert sein, sonst weiß man ja nicht, wogegen man prüfen soll. Welche Kriterien das in Deinem Fall sind, kann ich natürlich nicht sagen.
Anhand von Reklamationen oder Beschwerden kann man überprüfen, wie wirksam die Selbstprüfung ist. Es könnte beispielsweise so sein, dass die eingeplante Zeit für Selbstprüfungen nicht dafür, sondern zur Erhöhung der Stückzahl verwendet wird (egal, ob aus eigenem Antrieb oder auf Anordnung). Es sollte also eine Bewertung geben, um Verbesserungen durchführen zu können.
Die Selbstprüfung bezieht sich auf die Arbeitsergebnisse, das Verfahren, den Ablauf und die Mittel.
Mehr fällt mir ohne konkreteren Hinweis nicht dazu ein. Ich würde an Deiner Stelle versuchen, Kontakt mit dem Auditor aufzunehmen, um nachzufragen. Ich finde, Du hast einen Anspruch darauf.
Gruß,
Uli
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