Werkstatt - besuche:::::in der garantiezeit

Hallo allerseits,

da gehen wohl die Meinungen in verschiedene Richtungen,
weil ich es nicht anders wusste von früher her, mit einem Neufahrzeug jedenfalls in die Vertragswerkstatt !
Jetzt habe ich durch Zufall erfahren das dies nicht zwingend vorgeschrieben ist, wenn versch. Kriterien eingehalten werden ! Wie schon erwähnt da gehen die „LANDLÄUFIGEN“ Meinungen dazu aber ganz schön andere Wege.

Garantie ist nicht gleich gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung


Google liefert da noch mehr Treffer.

Der Rest ist Abwägungssache: Preisersparnis durch alternative Werkstatt vs. Scherereien im Mängelfall. Kommt auf den Hersteller und die Werkstattpreise an.

Bei Dacia ist der Preisunterschied bei den Inspektionen eher gering :smile: da lohnt es sich für mich nicht, alle vertraglichen Haken und Ösen vorher abzuklären, um ein paar Euro zu sparen und evtl. doch noch etwas zu übersehen.

Nicht falsch verstehen: ich finde diese Öffnung sehr gut, allerdings, wie man an der Unsicherheit allerortens sieht, nicht so richtig praktikabel.

Bufo

Der n-tv-Link mag im Kern richtig sein, hinterläßt aber einen faden Beigeschmack schon in der ersten Zeile:
"Selbst während der gesetzlichen Garantie müssen Fahrzeuge zur Durchsicht. "

Vielleicht kack ich ja mal wieder Korinthen, aber auch wenn das Wesen der Garantie gesetzlich geregelt (§443 BGB) ist, ist hier doch mit ziemlicher Sicherheit die gesetzliche Gewährleistung gemeint:
Die Garantiebedingungen der Hersteller schreiben vor, dass das Fahrzeug in bestimmten Intervallen (Zeit bzw. Laufleistung) zur Inspektion muss. Diese Intervalle liegen zwar in der Regel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Ansprüche, die sich aus dieser ergeben, sind aber unabhängig von den Garantiebedingungen.

Weiter unten:
„Freie Werkstätten haben das Recht, Fahrzeuge auch in der Gewährleistungsfrist zu warten oder zu reparieren, ohne dass der Besitzer seine Garantieansprüche verliert.“

Und natürlich haben freie Werkstätten das Recht, Fahrzeuge auch NACH der Gewährleistungsfrist, aber INNERHALB der u.U. deutlich längeren Garantiezeit zu warten oder zu reparieren, ohne dass Garantieansprüche verlorengehen - vorausgesetzt, die Wartung wurde korrekt (d.h. nach den Vorgaben des Herstellers) durchgeführt.

Gruß,

Kannitverstan

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Moin,

du darfst auch in andere Werkstätten zur Inspektion fahren, wenn sie die Anforderungen erfüllen.
Ich möchte jedoch zu bedenken geben, dass Garantiearbeiten nur von den Vertragswerkstätten durchgeführt werden dürfen. Soll heißen, hast du einen Garantiefall, musst du in die Fachwerkstatt. Hier hilft man dir natürlich viel lieber, wenn du die Inspektionen auch schon in der Werkstatt hast durchführen lassen. Auch bei Kulanzanträgen hat man bessere Chancen, wenn das Fahrzeug regelmäßig in einer Vertragswerkstatt war.

Soon

wenn schon, dann Sachmängelhaftung *scnr

Is klar. Ich dachte immer, Korinthen wären schon sehr klein, aber man kann tatsächlich noch kleiner kacken… :wink: