Nachdem wir mit einer KFZ- Werkstatt einen Servicetermin vereinbart hatten und 4 Tage später diesen wieder absagten, bekamen wir am darauf folgenden Tag eine dreistellige Rechnung über die Einlagerung des bereits 3 Wochen vor dem Termin bestellten Ersatzteil!
Sowas ist mir noch nie passiert…ist das rechtens?
Danke für jede Hilfe.
Sorry, ich interessiere mich für Oldtimer. Dies ist aber eine Frage an einen Juristen.
Falk Beyer
Hallo efpe11
leider bin ich hierfür der falsche Experte.
mfg
Wenn die Werkstatt ein oder mehrere Teile für sie bestellt hat und diese wieder zurück schicken muss, entstehen beim Lieferant der Teile Lagerkosten,weil da auch einer arbeitet,der das oder die Teile wieder aufräumen muss und auch nicht umsonst arbeitet. Meistens wird sowas aber nur auch bei ungewöhnlichen und nicht alltäglichen Teilen, oder welchen die mit Spedition(Porto) versendet werden, erhoben.
Die Forderung besteht also aus Porto und einem geringen Prozentsatz für das wieder Einlagern. Ein dreistelliger Betrag kommt mir schon viel vor, aber wenn ein kompletter Motor oder Getriebe bestellt wurde ist so eine Zahl durchaus möglich.
Aber wenn etwas unklar ist, einfach mal bei der Werkstatt nachfragen wie so eine Rechnung zustande kommt.
Wenn sie sich dann immer noch ungerecht behandelt fühlen, gibts sogenannte Schiedsstellen auf der Innung, die bei sowas außergerichtlich vermitteln.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Jörg
Sorry davon weiss ich nichts.
Gruß Alfred
hallo epfe11,
ich bin KEIN anwalt, meines erartens, JA.
du hast 'nen auftrag erteilt, werkstatt ist taetig geworden, du hast auftrag storniert…
ob die 3stellige hoehe gerechtfertigt ist, haengt von der sache ab.
hoffentlich bist du im rechtsschutz - zu spezifisch, sind detailfragen zu klaeren - ist wirklich 'ne sache fuer den anwalt,
viel erfolg,
gruss flor41
Hallo efpe11,
man muß sich das so vorstellen. Etliche Leute bestellen etwas, holen es nicht ab und sagen April, april. Lagerkosten sind auch kosten die die Werkstatt hat, ganz davon ab, das die KfZ-Werkstatt in Vorleistung treten muß.
Allerdings 3 Wochen vor den Bestelltermin würde ich nicht akzetieren.
Mit freundlichem Gruß
Jürgen Stirnberg
Hallo efpe11, wenn in einer zeitlich davorliegenden Absprache (mindesten 3 Wochen)das Teil bestellt wurde, ist es rechtens. In allen anderen Fällen schriftlich widersprechen, entweder per Einschreiben mit Rückschein oder persönlich übergeben (Zeugen dafür mitnehmen!).
MfG, bjm
Hallo,
die Sache kommt mir auch komisch vor.
Für eine weitere meinung weiß ich aber zu wenige Einzelheiten.
Und dann wäre es eine subjektive Meinung.
Besser ist ein Kontakt zu einem Anwalt. (Rechtschutz?)
Oder Kontakt zur KFZ Innung.
Ich glaube die haben für solche Fälle eine Klärungs-/Schlichtungsstelle.
Viel Erfolg
Keine Ahnung. Ist wohl eher eine Rechtsfrage, als eine Frage zur Technik
Mfg
Leider kann ich dazu nichts sagen, finde aber dieses Verhalten nicht gerade kundenfreundlich. Ich wuerde mich an die Verbraucherzentrale oder Schiedsstelle der Kfz-Innung wenden.
Hallo,
tut mir leid, das ist mir nicht bekannt.
Gruß
Andreas
Hallo!
Es kann durchaus sein, daß die Werkstatt eine Wiedereinlagerungsgebühr zahlen muß, um die Teile wieder zurückschicken zu können. Das können schon mal 10 Prozent des Wertes sein. Nach welcher Frist die Gebühr fällig wird, kann ich natürlich nicht sagen - bei uns waren das immer 4 Wochen. Allerdings ist eine dreistellige Summe ganz schön viel, aber ich weiß ja auch nicht, was da bestellt wurde.
Im Zweifelsfall ist es wohl ratsam, den Fall einem Anwalt zu schildern, um sich rechtlich abzusichern.
MfG
Lumpi