Werkstudent als 'Langzeitstudent'

Hallo,
sei Fräulein X über 30 jahre alt und studiere immer noch! :wink:
Da sie Geld benötigt, überlegt sie, sich für einen Werkstudentenjob zu bewerben. Firmen stellen nun gerne Studenten ein, weil sie für diese ja weniger Sozialabgaben zahlen müssen. Jetzt ist sie ja aber z.B. gar nicht mehr studentisch versichert sondern anscheinend „ganz normal“ gesetzlich.

Frage: Ist es richtig, dass die Vorteile des Unternehmens, Studenten einzustellen hier nicht mehr gegeben sind und dieses daher mit größter Wahrscheinlichkeit keinen Langzeitstudenten einstellen wird sondern einen „normalen“ Studenten?
(davon mal abgesehen ob ein Unternehmen überhaupt jemanden möchte der ewig rumstudiert)

Danke
Granini

Hallo,

hier steht erst einmal die Klärung der Frage im Vordergrund, wie denn die KV besteht. Eine Studenten-Pflicht KV kommt nach dem 30. Lebensjahr nur in Ausnahmefällen in Frage (z.B. verzögertes Studium wg 2. Bildungsweg, familiäre Gründe). Wie besteht also die KV.

Besteht z.B.ein Familienhilfeanspruch aus der KV des Ehemannes, dann kann eine versicherungsfreie Werkstudententätigkeit auch noch nach dem 30. Lebensjahr vorliegen. Man vermutet eine ordentliches Studium noch bis zum 25. Semester, bis zu dem das Studium im Vordergrund steht. Diese Vermutung kann aber im Einzelfall widerlegt werden.

Gruß Woko

Hallo Woko, vielen Dank dass du dich meiner Frage annimmst.

Ich habe nochmal nachgefragt, und au weia Fräulein X ist gar nicht über 30, dafür aber bald im 16. Fachsemester…
Ab dem 16. muss sich ein Student anscheinend ganz normal in der GKV versichern und auch ohne Einkommen den Mindestbeitrag von ca. 130€ (?) zahlen.

Sie hatte schon bei einem potentiellen Arbeitgeber nachgefragt und die schienen wenig begeistert. Kann natürlich auch daran liegen, dass sie keine Langzeitstudenten wollen, aber sie hatte eher den Eindruck es ginge um die Sozialabgaben.

Ach so, verheiratet ist sie nicht.

Gruß
Granini

Hallo,

Ab dem 16. muss sich ein Student anscheinend ganz normal in
der GKV versichern und auch ohne Einkommen den Mindestbeitrag
von ca. 130€ (?) zahlen.

Die Studenten-KV fällt ab dem 15. Semester weg. Dies gilt aber nur für Fachsemester des gleichen Studienganges. Semester in unterschiedlichen Studiengängen sind nicht zusammenzurechnen.

Gruß Woko

Hallo, genau deswegen ja auch „Fachsemester“ und nicht Hochschulsemester, also alle in einem Studiengang.
Ist das dann so dass auch der AG mehr zahlen muss als wenn eine studentische KV besteht? Müsste der AG überhaupt einen Anteil zur KV zahlen wenn eine studentische KV vorliegt?

Danke
Granini

Hallo,

solange eine Immatrikulation als ordentlicher Studierender besteht, spielt es für den Arbeitgeber keine Rolle ob die KV als Student, freiwilliges Mitglied oder Familienversicherung besteht. Das Werkstudentenprivileg gilt dann, so dass keine Versicherungspflicht in der KV, PflV, Alv besteht. In der RV sind allerdings Beiträge zu zahlen. Zu achten ist hier aber auf die 20-Stunden-Grenze wöchentlich. Wird die überschritten, dann tritt volle Pflicht in allen Zweigen ein. Vielleicht kann folgende Seite zur Vertiefung beitragen:
http://www.versicherungswissen.org/Studenten/Rundsch…

Gruß Woko

1 Like

Ok bevor ich mir das am Wochenende mal zu Gemüte führe noch kurz die Fragen:

Wenn mehr als 20 Stunden (in der Woche im Semester) gearbeitet wird ist es also für Student und AG egal in welchem Semester er ist?

Wenn mehr als 20 Stunden (in der Woche im Semester) gearbeitet wird, gibt es dann überhaupt noch ein „Studentenprivileg“ oder kann man dann rechnen wie für einen normalen AN?

Ich danke vielmals für die Geduld zu meinen vielen Fragen! :smile:
(das sind dann auch erstmal die Letzten)

Gruß
Granini

Hallo,

bei über 20-Stunden die Woche gilt man als normaler Arbeitnehmer, da der Schwerpunkt nicht mehr auf dem Studium liegt. Einfach Ziffer 1.2.3.1. der angegebenen Quelle ansehen.

Gruß Woko

Gut danke dir! :smile: