Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob es ein Gesetz gibt, wonach man im Zweitstudium nicht mehr als studentische Hilfskraft arbeiten darf?
Ich dachte eigentlich, wenn ich Studentenstatus haben und eine gewisse Stundenanzahl nicht überschreite, kann ich auch als Werkstudentin arbeiten.
Jetzt wurde mir allerdings gesagt, dass dies gesetzlich verboten ist und man nur im Erststudium als studentisch Hilfskraft arbeiten darf.
Weiß da jemand mehr zu und kann mir vielleicht sagen welches Gesetz das sein soll?
Langes googeln hat mich leider nicht dahin gebracht…