Hallo zusammen,
Ich arbeite derzeit als Werkstudent 80h im Monat und möchte parallel dazu eine Honorartätigkeit annehmen. Ausserdem bin ich bei der Krankenversicherung also normaler Arbeitnehmer gemeldet. Sprich dieses Problem wäre behoben.
Ist es also möglich für mich? Wenn ja, auf was müsste ich achten?
Also, entweder Werkstudent oder Arbeitnehmer, beides zusammen geht nicht… bitte genauer erklären!
Also, entweder Werkstudent oder Arbeitnehmer, beides zusammen
geht nicht… bitte genauer erklären!
Wenn „Werkstudenten“ keine Arbeitnehmer sind, was sind sie denn dann? Bitte genauer erklären!
Gruß
osmodius
P.S.: Ich sehe das Problem in der Ausgangsfrage wo anders …
Wenn „Werkstudenten“ keine Arbeitnehmer sind, was sind sie
denn dann? Bitte genauer erklären!
Im Fragekontext bzw. im Hinblick auf den versicherungsrechtlichen Status und nicht den Status an sich, aber keine unberechtigte Rückfrage. Als Werkstudent wäre er kv-frei, als Arbeitnehmer kv-pflichtig.
In diesem Zusammenhang wäre der Arbeitnehmerstatus etwas unverfänglicher, weil er weniger Probleme bereiten dürfte u.U. Der Werkstudentenstatus ist da eher gefährdet.
Eine Frage des Blickwinkels, wie so oft.
LG
S_E
Och bitte, was soll denn das?
Ich hatte schon befürchtet dass irgendein Troll das nun wieder schreiben muss, manche Leute haben einfach zu viel Zeit.
Ich antworte dem Fragesteller einfach auf seinem Niveau, und da ist eben ein Werkstudent kein „normaler AN“. Zufrieden? Schön.
sehr geehrter dorien42
ihre frage ist viel zu unkonkret und missverständlich in bezug auf ihren status in der kv als werkstudent/abeitnehmer. siehe hierzu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Werkstudent
:Ist es also möglich für mich? - was denn? worauf wollen sie überhaupt hinaus?
grds. dürfen und können sie eine honorartätigkeit neben ihrer werkstudententätigkeit annehmen, sofern ihr arbeitsvertrag dazu keine einschränkungen macht.
:Sprich dieses Problem wäre behoben. - welches problem?
:Wenn ja, auf was müsste ich achten? - wobei denn? steuerlich? in bezug auf die kv? oder generell bei einer gründung? in bezug auf den nebenerwerbsstatus? ???
werden sie bitte konkreter in der frage, sonst erhalten sie nur unpassende antworten.
mit freundlichen grüßen
faust-coaching