Werkverträge schuld an vielen Arbeitslosen?

Da ich bei den Grünen gelesen habe,das Werkverträge den Kündigungsschutz
aushebeln,frage ich mich,ob dies der Grund sein könnte,warum es soviele Arbeits-
lose gibt,da wenn jeder Kunde einen Werksvertragsarbeitnehmer ohne das diesem
ein gravierendes Fehlverhalten nachzuweisen war vom Werksschutz rauswerfen lassen kann,ohne das er an diesen Schadensersatz zahlen muss und Kündigungsfristen einhalten muss,könnte es dadurch ja tagtäglich zu sehr vielen solcher unschöner Vorkommnisse kommen,was dann völlig unnötigerweise zu vielen Arbeitslosen führen würde.

Wohl nur zu einem sehr geringen Anteil. Die Werkvertragsarbeiter sind eine eher kleine Gruppe, die statistisch kaum auffällt.

Da diese Grundannahme falsch ist, ist auch alles andere, was daraus abgeleitet wird, falsch.

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Falsche Wortwahl.
Ein Werkvertragsnehmer (nicht -arbeitnehmer) wird nicht herausgeworfen, sondern der Werkvertrag wird gekündigt.

Lasse ich einen Werkvertragnehmer vom Werkschutz aus dem Betrieb entfernen, dann kann dieser den Werkvertrag nicht mehr erfüllen. Ist daran der Auftraggeber Schuld, er macht sich schadenersatzpflichtig.

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Hallo,
wie soll eine Firma ihre Arbeit an Menschen verteilen, so dass die Firma einstellen und bei weniger Arbeit entlassen kann? Eine Moeglichkeit fuer schnelle Fluktuation sind Leiharbeiter, eine andere sind Werkvertragsnehmer. Wenn die Firma keine ordentliche Moeglichkeit zur Reduktion hat, kann sie Auftragsspitzen auch nicht bearbeiten, dafuer also niemand einstellen. Sagen manche Firmen, vielleicht zu Recht?

Komisch. Was haben die denn gemacht, als es noch keine Leiharbeiter und Werkverträge gab?

Ach, ich weiß - damals musst man doch glatt die Arbeiter weiter bezahlen, wenn nichts zu tun war. Und Arbeitsspitzen hat man mit Überstunden, Prämien abgefangen. Oder einfach dadurch, dass man einen Auftrag nicht angenommen oder auf eine spätere Zeit verschoben hat.

Ja: das ging zu Lasten der Gewinne und Flexibilität.

Nein,ist nicht so, da einer Putzfrau genau das passiert ist und
die Klage in der Güteverhandlung im Arbeitsgericht nicht ver-
handelt werden konnte,da es für das Zivilgericht sei und dort
konnte Sie auch keinen Schadensersatz fordern.
Daher auch „aushebelung“ des Kündigungsschutzes.

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Wenn ein Werkvertrag abgeschlossen wird, dann gelten die Regeln des BGB zum Werkvertrag, wenn es denn auch wirklich ein Werkvertrag war. Es kann die Strategie eines Anwalts sein, den Werkvertrag als verkappten Dienstvertrag zu bewerten.

Für den Fall, dass einer Putzfrau das Betreten des Betriebs verboten wurde, gilt:
§642 BGB
(1) Ist bei der Herstellung des Werkes eine Handlung des Bestellers erforderlich, so kann der Unternehmer, wenn der Besteller durch das Unterlassen der Handlung in Verzug der Annahme kommt, eine angemessene Entschädigung verlangen.

Kündigen kann man jederzeit, ohne weitere Nachweise stehen einem dann noch 5% der vereinbarten Vergütung für die dann nicht mehr zu erbringende Leistung zu.

Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Besteller, so ist der Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.

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…die man dann vor einem Zivilgericht einklagen muss, wie der Arbeitsrichter das ganz richtig gesagt hat.

Merke: nicht alles, was der Laie nicht versteht, ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit.

Ich vermutete auch, dass die Klage vor dem Arbeitsgericht unternommen wurde, um entscheiden zu lassen, ob es überhaupt ein Werkvertrag und nicht doch ein Dienstvertrag war. Man hätte nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts seine Forderung der 5% Vergütung stellen und ggf. zivilrechtlich durchsetzen müssen. Aber vielleicht wäre das nur ein Kleckerbetrag gewesen.

Werkverträge sind des Handwerkers tägliches Brot, dass diese Vertragsform auch für Arbeiten benutzt wird, die eher typisch für Dienstverträge sind, ist nicht im Sinne des Erfinders. Nicht selten wird man eine Scheinselbständigkeit feststellen - und es ist auch gut so, wenn es passiert.

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Nö, nicht zu Recht.

Keiner von denen, die da so laut nach immer noch billigerer Arbeit blöken, hat nicht die Möglichkeit zu betriebsbedingten Kündigungen. Es gibt verschiedene besondere Fälle, in denen betriebsbedingte Kündigungen nicht in Frage kommen, aber die von Dir zitierte Kampfparole bezieht sich nicht auf diese Sonderfälle, sondern auf eine Fiktion.

Schöne Grüße

MM

ist machbar, bedeutet (teil-)kündigung eines werkvertrags.

ist nicht richtig. selbstverständlich kann die entfallene werkvertragsvergütung eingefordert werden. abzüglich ersparter aufwendungen, dies könnten im fall der putzfrau beispielsweise reinigungsmittel sein. die zugesagte arbeitslohnvergütung zzgl. geschäftskosten ist jedoch ab kündigung erst einmal fällig bis zum dem zeitpunkt, an welchem der „arbeitnehmer“ realistisch einen ersatz an anderweitiger arbeit finden kann.

müssen nicht eingehalten werden, man muss für den daraus entstandenen schaden aber aufkommen.

dann hat die putzfrau trotz werkvertrag versucht, ein lange bestehendes werkvertragsverhältnis aufgrund langer dauer und häufigkeit aufeinander folgender werkverträge als regelmäßigen „arbeitsvertrag“ durchzusetzen?
denn das angesprochene arbeitsgericht ist für die durchsetzung von werklohnforderungen eigentlich nicht zuständig.

pasquino

5% sind lächerlich wenig im ansatz (woher hast du diese zahl?). 80% wenigstens (im falle der putzfrau die stundenlohnkosten zzgl. geschäftskosten, und das auf dauer, bis eine andere ersatzarbeit realistisch gefunden werden kann) und maximal 20% für eingesparte reinigungsmittel.

insbesondere, wenn die rentenversicherung beim auftraggeber nach weiteren „werkverträgen“ anfragt. und wenn der auftraggeber der nachunternehmerhaftung unterliegt, dann kann das richtig teuer werden.

pasquino

Lies halt mal im Gesetz nach:
https://dejure.org/gesetze/BGB/648.html

5% sind natürlich wenig, aber beachte bitte die Stelle, in der ich ausführlicher diese 5% beschrieb:

Steht so im §648 des BGB.
Wichtig: Natürlich kann man mehr fordern, dann müssen aber Nachweise erbracht werden!