Liebe Experten, ich benötige dringend Ihre Hilfe und zwar wird der Onkel (nennen wir ihn Hr. H.) meines Vaters seit einigen von einer „dubiosen“ Person betreut, die auch leider schon seit Jahren die Finanzen etc. „verwaltet“. Meinem Vater kamen die Beträge, von welchen sein Onkel, der leider schon sehr alt ist, ihm immer wieder berichtete, doch sehr hoch und die ganzen Dinge seltsam vor, z.B. erbat der Verwalter immer wieder Hohe Geldbeträge für die z.B. Erneuerung eines Daches von Hr. H. oder die Ernärung einer Hausfassade eines Eigentumshauses von Herrn H., gemacht wurde an diesen Häusern jedoch nie etwas, leider gab Herr H. dem Verwalter auch immer das Geld, ohne eine Quittung o.ä. zu sehen und so ging es immer weiter, Konten die vorher existierten, sollte es plötzlich nicht mehr geben etc.! Nun hat Herr H. leider vor ein paar Monaten einen schlimmen Infarkt erlitten, kann nicht mehr sprechen, essen und seine Hirntätigkeit ist sehr stark eingeschränkt und nun will der Verwalter die Eigentumswohnung v. Herrn H. einfach so leerräumen, die darin enthaltenen teilweise wertvollen Möbel verkaufen oder verschenken! Hier geht leider einiges nicht mit rechten Dingen zu, gibt es hier nicht die Möglichkeit irgendwie einzuschreiten, denn dieser Verwalter macht alles so, wie es ihm gefällt und scheint sich immer mehr die Taschen vollzumachen. Meinem Vater liegt nichts an den Möbeln etc., er kann es nur nicht mit ansehen, wie der Verwalter mit seinem Onkel umgeht, den hat der Verwalter zwischenzeitlich auch in ein Heim abgeschoben, wo er sich kaum noch blicken lässt, was mein Vater immer wieder hinterfragt, da er oft seinen Onkel besuchen fährt! Es muss doch jemanden geben, der hier einschreiten kann? Hat vielleicht jemand einen Tip für mich! LG
Hallo Nadine, zunächt solltest Du klären, ob der Betreuer vom Amtsgericht eingesetzt ist oder ob Dein Onkel dem Betreuer private Vollmachten gegeben hat. Sollte er mit deinem Onkel private Vereinbarungen getroffen haben und wenn Zweifel an der rechtmäßigen Betreuung bestehen, solltest Du durch das Amtsgericht(Vormundschaftsgericht) einen amtlich bestellten Betreuer einsetzen lassen. Dieser ist dem Gericht in der Nachweispflicht,was die Gelder betrifft. Größere Vermögensverschiebungen (gr. Renovierungsrechnungen, Verkauf der Eigentumswohnung, Einweisung ins Heim) muß vom Gericht genehmigt werden. Auch wenn Dein Onkel jetzt im Altenheim ist, kannst Du oder Dein Vater Ihn doch trotzdem besuchen. Das Altenheim wird auch Unterlagen in Kopie haben, was die Vollmacht betrifft. Hier würde ich ebenfalls mal nachfragen. Ich hoffe Dir geholfen zu haben und sende Dir viele Grüße aus Bensberg
Rainer Lenkeit
Liebe Experten, ich benötige dringend Ihre Hilfe und zwar wird der Onkel (nennen wir ihn Hr. H.) meines Vaters seit einiger Zeit von einer „dubiosen“ Person betreut, die auch leider schon seit Jahren die Finanzen etc. „verwaltet“. Meinem Vater kamen die Beträge, von welchen sein Onkel ihm immer wieder berichtete, doch sehr hoch vor, z.B. erbat der Verwalter immer wieder hohe Geldbeträge für die z.B. Erneuerung eines Daches von Hr. H. oder die Erneuerung einer Hausfassade eines Eigentumshauses. Gemacht wurde an diesen Häusern jedoch nie etwas. Leider gab Herr H. dem Verwalter auch immer das Geld, ohne eine Quittung o.ä. zu sehen und so ging es immer weiter, Konten die vorher existierten, gab es plötzlich nicht mehr.! Nun hat Herr H. leider vor ein paar Monaten einen schlimmen Infarkt erlitten, kann nicht mehr sprechen, essen und seine Hirntätigkeit ist sehr stark eingeschränkt. Nun will der Verwalter die Eigentumswohnung v. Herrn H. einfach so leerräumen, die darin enthaltenen teilweise wertvollen Möbel verkaufen oder verschenken! Hier geht leider einiges nicht mit rechten Dingen zu. Welche Möglichkeit gibt es hier einzuschreiten? Dieser Verwalter macht alles so, wie es ihm gefällt und scheint sich immer mehr die Taschen vollzumachen. Der Verwalter hat Ihn zwischenzeitlich auch in ein Heim abgeschoben, wo er sich kaum noch blicken lässt, Es muss doch jemanden geben, der hier einschreiten kann? Hat vielleicht jemand einen Tip für mich! LG
Es gibt jemanden: Staatsanwaltschaft und Polizeit.
MfG
CKH
Na das war mal eine wertvolle Antwort! Unsäglich vielen Dank für diese hilfreiche Antwort!
Es gibt jemanden: Staatsanwaltschaft und Polizeit.
MfG
CKH
Ich kann nachvollziehen, dass Sie verärgert sind - ich kann hier jedoch keine Rechtsberatung vollziehen, da ich es nicht darf und fachlich hierzu nicht in der Lage bin. Auf Grund der Schilderungen scheint es sich offenbar um Rechtsbruch zu handeln, und wenn die Vermutung besteht, dass hier Unrecht durchgeführt wird, so ist Strafanzeige wg. des Verdachtes auf xxx zu Stellen respektive zivilrechtlich Klage einzureichen. Der Weg über die Staatsanwaltschaft ist kostenfrei, der zivilrechtliche Weg muss bezahlt werden.
MfG
CKH