Wertangabe bei Immobilienfonds

Hallo Wissende,
nehmen wir irgendeinen Immobilienfonds, der von der Fonsgesellschaft geschlossen wurde bis bessere Zeiten anbrechen, d.h. die Anteile werden vom Emittenten nicht zurückgenommen und können daher nur noch weit unter Wert über die Börse verkauft werden.

Wie wird im Kontoauszug der Wert der Fondsanteil korrekt angegeben? Manche Banken geben den von der Fondsgesellschaft ermittelten Anteilswert an (der aber beim Verkauf nicht realisierbar ist und daher über den wahren Wert hinwegtäuscht), oder ist deswegen der Kurswert an der Börse XYZ die korrekte Angabe? Gibt es hierzu eine gesetzliche Regelung oder ist die Wertangabe der kontenführenden Bank freigestellt?

Danke für Eure Auskünfte!

Wolfgang D.

Das grundlegende Problem ist, dass die Bewertungsmethoden der Bewertungsordnung ökonomisch nicht schlüssig sind.

Dazu braucht man allerdings einige grundlegende Kenntnisse der ökonomischen Bewertungstheorie;
wobei man grundsätzlich zwischen Wert und Preis unterscheidet.

In der Bewertungsordnung unterscheidet man aber nicht zwischen Wert und Preis;
was dann allerdings auch für den laien zu dem seltsamen Zustand führt, dass der vom Gutachter ermittelte Verkehrswert, der den am Markt erzielbaren Preis wiederspiegeln soll,
vom tatsächlichen Marktpreis (Börsenpreis) abweicht.

Der Börsenwert ist ökonomisch ein Preis, da er durch Angebot und Nachfrage zustande kommt.
Der Wert dagegen ergibt sich als zukünftiger individueller Nutzen gemessen an der individuellen Alternative.

Interpretiert man den vom Gutachter ermittelten Verkehrswert als Wert, so kann er durchaus vom Börsenpreis abweichen.

Interpretiert man den Verkehrswert als Preis, so muss er zwangsläufig hier mit dem Börsenpreis übereinstimmen.

Hallo,

die reguläre Angabe ist der von der Fondsgesellschaft (bzw. Depotbank) berechnete Nettoinventarwert (Rücknahmepreis).
Dieser wird auch über die automatisierten Wege in die Depotverwaltungssysteme der Banken / Plattformen eingespielt.

Der Börsenhandel mit „normalen“ Fonds (womit nicht-ETFs gemeint sind)ist ja nicht der Regel-, sondern ein Spezialfall.
Wollte man Börsenkurse auf dem Depotauszug hinterlegen, müsste man erstmal klären, welchen Handelsplatz man nehmen will (die Kursen können unterschiedlich sein). Und so einiges anderes müsste Softwareseitig mit hohem Aufwand angepasst werden. Das wird für eine Handvoll iliquider langsam dahinsiechender Fonds mit immer weniger Volumen wahrscheinlich keine Bank machen.

Letztlich ist sowieso der von der Fondsgesellschaft festgestellte Preis das Maß der Dinge. Die Börsenkurse nehmen nur die erwartete Entwicklung dieses Preises vorweg. Zum Ende des Lebens des Fonds wird sich der Börsenkurs dem offiziellen immer weiter annähern.

Das Grundproblem ist, dass Immobilien keinen täglichen Börsenwert haben, der Fonds aber täglich einen Kurs feststellen muss. Also muss man nach irgendeinem Verfahren den Preis schätzen.
Letztlich liegt dieser Schätzung ein angenommener Verkehrswert des Gebäudes zu Grunde. Diesen bekommt man aber nur heraus, wenn man die Hütte tatsächlich verkauft.
Diejenigen, die Fondsanteile an der Börse kaufen, kennen den Verkehrswert deswegen natürlich genauso wenig. Sie spekulieren nur darauf, dass es doch nicht so schlimm kommt.

Gruß von Money-Schorsch