Hallo Wissende,
nehmen wir irgendeinen Immobilienfonds, der von der Fonsgesellschaft geschlossen wurde bis bessere Zeiten anbrechen, d.h. die Anteile werden vom Emittenten nicht zurückgenommen und können daher nur noch weit unter Wert über die Börse verkauft werden.
Wie wird im Kontoauszug der Wert der Fondsanteil korrekt angegeben? Manche Banken geben den von der Fondsgesellschaft ermittelten Anteilswert an (der aber beim Verkauf nicht realisierbar ist und daher über den wahren Wert hinwegtäuscht), oder ist deswegen der Kurswert an der Börse XYZ die korrekte Angabe? Gibt es hierzu eine gesetzliche Regelung oder ist die Wertangabe der kontenführenden Bank freigestellt?
Danke für Eure Auskünfte!
Wolfgang D.