Wertgutachten Garten

Guten Tag,
Ich habe vor ca 3,5 Jahren einen Kleingarten gepachtet mit einer dementsprechenden Laube und einem Bootshaus. Nun da ich den Garten abgeben möchte, wurde ich gezwungen einem Wertgutachten zuzustimmen und zu bezahlen. Der Wertgutachter hat nun festgestellt, dass das Bootshaus so nicht bleiben darf, da der umbaute Raum überschri Bei meinem Kauf damals, gab es die Auflage eines Wchtetertgutachtens nicht.
A) gibt es die Verpflichtung zur Erstellung eines Wertgutachtens, beim Verkauf?
B) genießen die Gebäude nach 57 Jahren Bestandschutz?

Ja.

Nein. Ob sie bei Pächterwechsel weiter geduldet werden und lediglich die Rückbaukosten wertmindernd berücksichtigt werden, oder ob sie beseitigt werden müssen, entscheidet der Eigentümer (= Gemeinde) und der Unterverpächter (= Kleingartenverein).

§ 3 Abs 2 BKleinG sagt, welche Bauten in einem Kleingarten stehen dürfen:

Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig; die §§ 29 bis 36 des Baugesetzbuchs bleiben unberührt. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.

Schöne Grüße

MM