Wertigkeit VWA-Studium im öffentl. D. (Eingrupp.)

Hallo,

welche Wertigkeit hat eigentlich genau ein VWA-Studium im Sinne der Ausbildungs- und Prüfungspflicht des BAT bzw. des TVöD?

Beispiel: Betriebswirt (VWA) oder Verwaltungsbetriebswirt (VWA) ?

Eröffnen diese Ausbildungen eher den Zugang zum gehobenen Dienst (sprich EG 9 / bzw. BAT Vb aufwärts) oder reichen diese Ausbildungen sogar für denhöheren Dienst (EG 13 TVöD) ?

Vielen Dank im voraus !

Hallo,

ich kann mir nicht vorstellen, dass sie für den höheren Dienst reichen, jedenfalls nicht bei Beamten. Dort wird ein Universitätsstudium vorausgesetzt und die VWA ist damit nicht vergleichbar.

Gruß

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Danke für die schnelle Antwort.

Hauptsächlich würde es mich eben für den Angestelltenbereich (Anlage 3 zum BAT bzw. TVöD) interessieren…

Nirgendwo scheint man hierüber etwas zu finden…

Es gibt doch sicherlich einige Verwaltungsbetriebswirte (VWA) in der öffentlichen Verwaltung… - Wie sind diese eingruppiert? bzw. welche Tätigkeiten üben diese aus?

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Hallo,
hier meine halbkompetente Antwort:
Für den höheren Dienst reicht es garantiert nicht,
höchstens für den gehobenen, und wenn dann auch nur im Angestelltenverhältnis,
solche Leute werden (zumindest hier in BY) i. d. R. in BAT Vb eingestellt und können sich nach 2-4 Jahren ggfs. auf IVb hocharbeiten. Dann ist in 95% aller Fälle schluss.
Welche Eingruppierung dies im neuen Tarifvertrag entspricht, weiss ich nicht, bin zulange raus aus dem Geschäft…
grüsse
dragonkidd

Bei uns aber nicht!
Hallo!
kann ja sein,dass es bei Euch in Bayern anders ist,aber bei uns in NRW bist du mit diesem Studium auf jeden Fall im gehobenen Diest. ICh bin nächsten September auch Diplom-Verwaltungswirtin und ich weiß jetzt schon, dass ich im gehobenen Dienst arbeiten werde (A9 und dann aufwärts bis A13 *gggg*). Bei uns arbeiten alle mit VWA-Studium im öffentlichen Dienst…sicherlich, einige Kommunen stellen welche auch später im Angestelltenverhältnis ein,aber dass ist auf jeden Fall immer Kommunenabhängig…

Liebe Grüße,
lina

Dann ist NRW da sehr großzügig. In Bawü hätte man mit so einer Ausbildung im höheren und vermutlich auch gehobenen Dienst keine Chance, da es eben kein vollwertiges Studium ist. Die Reihenfolge lautet grob (absteigend): Universität - FH - BA - VWA.

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Hi,

richtig in NRW kommst du in den gehobenen Dienst mit einem VWA Studium, aber niemals in den höheren Dienst, da dafür ein wissenschaftliches Studium absolviert werden muss.

Gruß

Phoebe

Hallo Robert,

in den gehobenen Dienst kannst du mit diesem Studium kommen, aber auch nicht zwingend. Das ist von Behörde zu Behörde und von Bundesland zu Bundesland wahrscheinlich unterschiedlich.

Was ich dir aber ganz sicher sagen kann, ist dass du mit einem VWA Studium niemals in den höheren Dienst kommst. Für den höheren Dienst ist zwingend ein wissenschaftliches Studium (z.B. Jura) Vorraussetzung.

Gruß

Phoebe

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Hallo Line,
heisst das, dass ihr dann Dipl.VwWirt VWA seid und nicht wie wir in BY Dipl. VwWirt (FH) ???
Seid ihr auch für die Dauer des Studiums verbeamtet mit Anwärterbezügen und Beihilfeanspruch?
grüsse
dragonkidd

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oh man- halt! entschuldigung!!
Hallo Ihr Lieben,

oh man, voll peinlích- bitte nicht böse sein *schäm*
ich dachte, dass das VWA genau das gleiche ist in B wie bei uns
der FH-Zusatz…kenne hier gar keine VWA und dachte deshalb, dass
es die FH ist…tut mir echt leid *rotbin*!
Also, alles was ich gesagt habe im vorherigen Artikel bezieht
sich natürlich auf FH…

Liebe Grüße
Lina