Hallo,
ich dachte eigentlich, dass alle Schwerbehinderten (ab GdB 50 +)
eine Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen
Nahverkehr bekommen (auf Antrag, versteht sich), wenn Sie gleich-
zeitig auch noch dauerhafte Leistungsempfänger sind. Zum Beispiel
wegen Frührente o.ä.
Ist das nicht so? Und ist das evtl. von Bundesland zu Bundesland
unterschiedlich geregelt? Interessant wären hier Hamburg und das
Land Niedersachsen.
Mit Dank und Gruß,
Yedi386