Wertmarke nur mit Merkzeichen G ?

Hallo,

ich dachte eigentlich, dass alle Schwerbehinderten (ab GdB 50 +)
eine Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen
Nahverkehr bekommen (auf Antrag, versteht sich), wenn Sie gleich-
zeitig auch noch dauerhafte Leistungsempfänger sind. Zum Beispiel
wegen Frührente o.ä.

Ist das nicht so? Und ist das evtl. von Bundesland zu Bundesland
unterschiedlich geregelt? Interessant wären hier Hamburg und das
Land Niedersachsen.

Mit Dank und Gruß,
Yedi386

Hoi.

Ja, die „unentgeltliche Beförderung“ erhält mensch erst mit Merkzeichen G, aG, H oder Bl. Dann kann erst die Wertmarke bestellt werden. Wenn dann diese Person auch noch
„Arbeitslosenhilfe oder für den Lebensunterhalt laufende Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz, dem Grundsicherungsgesetz, dem Achten Buch Sozialgesetzbuch oder den
§§ 27a und 27d des Bundesversorgungsgesetzes erhalten“, ist die Wertmarke kostenlos.
Link:
http://www.hamburg.de/contentblob/115716/data/merkbl…
http://www.hamburg.de/contentblob/1121532/data/faltb…

In Niedersachsen sollte es ähnlich sein, hier die Links für Nds.
http://www.versorgungsaemter.de/Versorgungsaemter_Ni…

Ciao
Garrett

Also vielen Dank
Hi Garrett,

da hast Du besser recherchieren können, als ich. Denn so deutlich
habe ich es im Web leider nicht gefunden. Vielen Dank dafür. Ich
glaube, dass hilflose Menschen und solche, die in ihrer Bewegungs-
fähigkeit im öffentlichen Straßenverkehr erheblich eingeschränkt
sind (Stichwort: Teilhabefähigkeit), gute Chanchen auf eine Wert-
marke vom Versorgungsamt haben. Und natürlich Blinde, Gehbehinder-
te und außergewöhnlich Gehbehinderte.

@ Mod:
Finde ich ja schon lustig, dass Behinderung unter die Rubrik Frei-
zeit fällt. Na dann, an alle Freizeitbehinderten: Prost! =)

Gruß,
Yedi386

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Hallo, zu Deinen richtigen Ausführungen: da es sich hierbei um ein Bundesgesetz handelt ist es deutschlandweit gleich. Gruß