Wertminderung Fahrzeug. Versicherung zieht pauschal 2/3 ab. Neuwagen

Hallo,

eine Person hat einen Unfall. Der Gegner gibt seine Schuld zu und übernimmt zu 100% den Schaden.
Da es nur eine Bagatelle ist ( kaputte Stoßstange ), lässt man alles über die gegnerische Versicherung laufen ( sie bietet eine Leihwagen für die Reparaturzeit an und wo man sein Auto reparieren lassen kann ). Da die Person sonst keine Kosten hatte und auch kein „Schleudertrauma“ hat sie dem Prozess zugestimmt.

Nun wurde der Wagen repariert und die Werkstatt stellt ein Dokument aus auf dem eine Wertminderung von 450 Euro bestätigt wird.

Diese Wertminderung fordert man nun bei der Versicherung ein.

Es kommt ein paar Tage später ein Brief indem steht das man nach Prüfung einem Betrag von 160 Euro auf das Konto der Person überweist. Zudem steht drin das dieser Betrag angemessen ist weil er sich nach Reparaturaufwand und Alter des Fahrzeugs richtet.

Der Aufwand war sicherlich nicht groß ( Stoßstande tauschen ), aber das Alter des Fahrzeugs ist NEUWAGEN. Er hat gerade mal 1.500 KM auf dem Tacho und ist 2 Monate alt.

Ist der Abzug so rechtens ? Oder soll man auf dem gesamten Betrag bestehen ?

Wer weiss was ?

MfG

Hi,

frag doch mal den @Accountname, der auch vor ein paar Tagen begeistert von der gegnerischen Versicherung war, die bisher alles brav bezahlt hat und wo er keine Bedenken hat, dass sie auch die Wertminderung anstandslos zahlen wird.

Neuwagen war er, als du ihn vor 2 Monaten und knapp über 0 km vom Hof des Händlers bewegt hast, danach nicht mehr!

Wie ich schon beim anderen Thread schrieb:
„Ruhkopf/Sahm, wonach sich viele richten, gehen im 1. Jahr (da ist es egal, ob das Auto 1 Tag oder 364 Tage alt ist)“

Was hat der Wagen neu gekostet? Hier (das ist der Thread von @Accountname)


habe ich gerade erst vor 3 Tagen geschrieben, welche Wertminderungen so „üblich“ sind. Du musst dich nach den Wertminderungen im 1. Jahr, also 5 bis 7 %, orientieren. Was hat der Wagen neu gekostet? Mit einer Stoßstange dürftest du dich vermutlich im Bereich 10 - 30 % als prozentualer Anteil der Reparaturkosten im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert bewegen.

Ob es JETZT nicht zu spät ist für einen Anwalt, weiß ich nicht. Als ich in einer solchen Situation war, bin ich direkt zum Anwalt gegangen, der sich auch um so etwas gekümmert hat.

Gruß
Christa