Wertminderung nach Unfall geltend machen ?

Hi,

eine Person hatte einen Unfall ( 100% Schuld bei der anderen Partei ). Die Versicherung des Gegners zahlt die Reparatur des Fahrzeugs und den Leihwagen.
Nach Abholung des reparierten Fahrzeugs bekommt man von der ausführenden Werkstatt ein Blatt Papier auf dem steht das Aufgrund der Reparatur eine Wertminderung um 1200 Euro eingetreten ist ( es war ein Neuwagen der gerade mal 1 Monat alt war ).

Kann man diese Summe irgendwo geltend machen ? Bei der gegnerischen Versicherung z.B. ? Oder ist das ein reiner Informationsbrief ?

Wer weiss was

Gruß

man kann das machen und zwar genau dort.
Ist ein unfallbedingter Schaden, der vom Schädiger (bzw. seiner Versicherung) zu zahlen ist.

Und die Werkstatt hat diese Summe sich ausgedacht oder woher stammt die ?
Ist das nicht eher aus dem Gutachten entnommen was Du in Auftrag gegeben hast ? Oder hättest machen sollen (Kosten trägt die gegnerische VS).

Wenn Du mit der Summe einverstanden bist, dann reiche das der gegnerischen VS ein und fordere die Wertminderung zusätzlich zu sonstigen Kosten.

MfG
duck313

Hallo,

ich weiß nicht, was der Neupreis des Wagens war, 1200 klingt für mich sehr hochpreisig, auch wenn der Wagen nur 1 Monat alt war, und wenn du noch keinen Anwalt hast, solltest du dir spätestens jetzt einen nehmen, denn die Kosten muss auch die gegnerische Versicherung übernehmen. Keine Versicherung schreit „juchhu“, wenn sie auch noch Wertminderung zahlen soll. Ein Anwalt (idealerweise Fachanwalt für Verkehrsrecht) aber weiß genau, wie er das der Versicherung gegenüber vertritt.

Gruß
Christa

Nein. Man lässt. Und zwar vom Anwalt, den man selbstversträndlich gleich zu Beginn eingeschaltet hat und der das alles genau weiß und für den geschädigten macht.

Alles andere ist heftig dumm.

Es wurde kein Gutachter in Auftrag gegeben. Die gegnerische Versicherung hat den Geschädigten angeschrieben und ihm mitgeteilt wo er schnellstens sein Auto reparieren kann. Dort wurde auch der Schaden begutachtet.

Es lief also alles über die gegnerische Versicherung.

Kann man dort nun auch die Wertminderung verlangen ?

Wieso Anwalt ? Der Schaden wurde doch komplett übernommen, ohne irgendwelche Probleme !?

Nein, der Schaden wurde NICHT komplett übernommen, du hast noch die Wertminderung an der Backe, die du durchsetzen musst. Wenn du meinst, das ohne Anwalt machen zu müssen, mach’s, vielleicht hast du Glück, aber sonst komm nicht zurück und heul rum, dass die Versicherung sie nicht anerkannt hat. Und wenn dir die Wertminderung egal ist, dann lehn dich entspannt zurück und warte auf Weihnachten und Silvester.

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Ja, selbstverständlich !
Aber anders herum wäre es viel sicherer und für dich einfacher gewesen.
Als Geschädigter hast Du das Recht dir Hilfe zu holen, Anwalt und/oder Gutachter. gerade bei Neuwagen sollte man das außer bei echten Bagatellen (Spiegel abgefahren oder ähnlich) immer machen.
Und auch das die VS vorschreibt oder vorschlägt wo man reparieren lassen kann/soll ist nur im Interesse der VS. Nicht in deinem !

Ist jetzt im Nachhinein aber auch egal, die Sache ist gelaufen. Wenn die VS so "fürsorglich " gegenüber Geschädigten wäre, dann müsste sie ja von sich aus die Wertminderung berücksichtigen und auszahlen.
Du hast ja offenbar nun überhaupt keine nachvollziehbare Berechnung des Wertverlustes. Weißt Du denn ob die genannten 1.200 € dem echten Wertverlust entsprechen ?
Nein.
Mit dem Gutachten hättest Du aber was in der Hand und könntest das auch rechtlich durchsetzen.

mE ist gerade bei einem Neuwagen jeder Schaden wertmindernd - und zwar mehr, als bei einem Altauto.
sonst versuch mal zwei identische Autos, ca 1 Monat alt, zu verkaufen - einen mit und einen ohner Kratzer…

Es klang nicht so, als hätte der TE einen

Weil du hier erstmal fragen musst, welche Rechte du besitzt?

Der Gutachter kam von der gegnerischen Versicherung? Die haben auch ohne Nachfrage die Kosten für ein Ersatzfahrzeug angeboten? Die haben dich ohne Nachfrage darüber aufgeklärt, was dir alles zusteht? Die Wertminderung haben sie dir selbständig angeboten?

Dass du keine Probleme gesehen hast heißt nicht im mindesten, dass du alles bekomen hast, was dir zustand. Du kannst darauf wetten, das du Geld verschenkt hast.

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Dein Beispiel hinkt aber. Es sind 2 identische und optisch/technisch gleichwertige Fahrzeuge. Es wird ja nicht einmal repariert und einmal unrepariert der mögliche Ankaufspreis ermittelt.

Nur in dem einem Fall musst Du dem Käufer mitteilen, Du hattest einen Unfallschaden der fachgerecht repariert wurde. Und dieser „Minderwert“ beim Ankauf soll mit der Wertminderung ausgeglichen werden.

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Das ist zwar richtig, aber Ruhkopf/Sahm, wonach sich viele richten, gehen im 1. Jahr (da ist es egal, ob das Auto 1 Tag oder 364 Tage alt ist) von einer Wertminderung in Höhe von 5 - 7 %, je nachdem, wie groß der Schaden ist:

Die 7 % sind wohlgemerkt bei Reparaturkosten bis zu 90 % des Wiederbeschaffungswerts!
Ich habe für einen knapp 9 Monate alten Hyundai, wo die Reparaturkosten im Bereich 10-30 % lagen, 200 Euro Wertminderung anerkannt bekommen, und das auch nur nach einem deutlichen Hin und Her (trotz Anwalt) und infolge eines selbstständigen Beweisverfahrens beim Gericht, vorher hat die gegnerische Versicherung nicht eingelenkt.

Du bist aber nett!

Da kann diese Versicherung ja alles notwendige unternehmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Man empfiehlt eine unabhängige Werkstatt (mit niedrigeren Stundenlöhnen als eine Markenwerkstatt), man nimmt keinen teuren Gutachter (der erfahrene Meister weiß schon, was seine Versicherung als Auftraggeber von ihm wünscht) und am Ende am besten noch unter Verwendung preiswerter Ersatzteile vom Zweithersteller fix repariert.
Wenn bei der Reparatur ein Schaden auffällt, den man vorher nicht sah, würde eine seriöse Werkstatt das dem Gutachter melden und es würde mehr Geld freigegeben. Wenn der erfahrene Meister sieht, dass seine Schätzung Mist war, dann wird er sich überlegen, was er macht…

Eigentlich bist du das perfekte Unfallopfer.

Nun ist das Auto schon repariert. Vermutlich nicht in einer Markenwerkstatt. Als Autokäufer hätte ich da Bauchschmerzen. Ich erwarte doch, dass ein Auto, was ich als Unfallwagen kaufe, vernünftig repariert wurde.
Da wäre eine Reparaturrechnung von „Toyata Niederlassung Yildiz“ vertrauenserweckend, eine Rechnung der „Autowerkstatt im Hinterhof Hugo Müller UG - Alle Marken, schnell und billig!“ würde mich dazu bringen, ein anderes Auto zu kaufen.

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Wieso Geld verschenkt ? Mein Schaden wurde bezahlt und ich war mobil während der Reparaturzeit.
Und wenn mir die Wertminderung zusteht, dann soll die Versicherung das auch noch bezahlen.
Mehr will ich nicht

Heisst das ich kann jetzt die Wertminderung nicht mehr geltend machen ?

Doch, aber ohne Anwalt, den du ja partout nicht haben willst, weil alles so wunderbar lief, viel Glück!

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Weilk du nicht das bekommst, was dir zusteht. Das ist eben etwas mehr als die Reparaturkosten. Ausfallentschädigung hast du bekommen? Den Wertverlust auch? H´Über Schmerzensgeld bist du informiert? Und selbstverständlich bekommst du jeweils das, was dir wirklich zusteht und nicht nur das Minimum, was dir die Versicherung anbietet?

Nunja. Ist ja dein Geld, nicht meins.

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