Wertminderung oder evtl. Neufahrzeug

Nochmals zu meinem Berichten,
natürlich wird die Vers. meines Unfallgegners den Schaden so klein wie möglich halten wollen,
aber schließlich ist mein Auto ein „FAST“ - Neufahrzeug und deshalb werde ich einen Anwalt aufsuchen.
Sollte man übrigens vorher einen KFZ Sachverständigen, Gutachter aufsuchen oder erst einmal abwarten was der Anwalt empfohlen hat !
Noch eine brisante welche sich für mich auftut,
man hatte ja zum Unfallzeitpunkt einen viel geringeren Tachostand, also KM gefahren, sehr wichtig für mich,
welcher aber nirgendwo fest gehalten ist. Es bleibt wohl bei meiner Aussage !!!
Natürlich ist dieser in der Zwischenzeit aber stark angewachsen !

Die Vorgeschichte hier kenne ich nicht, entnehme aber deinen Worten, dass der Unfallgegner unbestritten zumindest Teilschuld hat?
Dann muss die gegnerische Versicherung für den Anwalt und den Gutachter aufkommen.(Ich meine zu erinnern, dass bei Bagatellschäden das aber nicht gilt.)
Bei Teilschuld theoretisch zum Teil nur, praktisch aber ist es üblich, dass sowohl Anwalt als auch Gutachter durchaus mit einem Teil zufriedenen sind und es dich nichts weiter kostet. (Vorher genau klären.)
So gesehen sind ein Anwalt und ein Gutachter hier doch unbedingt hinzuzuziehen?
In vielen Fällen hat der Anwalt auch schon einen Gutachter,den er dann empfiehlt.
Alles weitere würde ich mit dem Anwalt besprechen, für den so etwas Tagesgeschäft ist.
Vielleicht hast du einen Zeugen, der den Kilometerstand zumindest bezeugen kann, weil er selber manchmal das Fahrzeug gefahren ist, oder aus welchen Gründen auch immer?

Hallo!

Sehr mir nicht böse, aber Du bist sehr unbeholfen !

Unverschuldet = Anwalt, der wird alles veranlassen, auch den Gutachter. Du könntest aber auch bereits jetzt (eigentlich noch am Unfalltag) deinen eigenen Gutachter bestellen der den Schaden (plus Wertverlust, Nutzungsausfall…) ermittelt. Anwalt könnte dann die Forderungen gegenüber der VS durchsetzen.
Sag mal, um den km-Stand machst Du dir Sorgen ? Wie lange ist der Unfall den her und wieso hast Du in der Zwischenzeit Gelegenheit mit dem unreparierten Wagen ( wären ja dann kaum mehr als ein paar unbedeutende Beulen ?) herumzufahren ?

Wärst Du gleich zum Gutachter, so hätte der natürlich den km-Stand notiert und im Gutachten vermerkt.

Nach Tagen oder Wochen ? Dann muss halt deine Aussage genügen, Hauptsache Du hast es dir selbst notiert oder Du kannst es rückrechnen.
Mal ehrlich, um viel viel Mehr-km kann es da gehen ? Und käme es darauf überhaupt an ?

Nein !

Ich hatte dir doch Infos gegeben, wie das berechnet wird.
Natürlich fließt in den sog. Wiederbeschaffungswert (das kann bei Neuwagen und wenigen Tagen alt natürlich der Ladenpreis beim Neuwagenhändler sein) die Fahrleistung ein. Aber eine wesentliche Rolle kann das doch wohl nicht spielen.
Wieviel km kann man denn in wenigen Tagen nach Kauf fahren ?

Geh zum Anwalt und las den machen.

MfG
duck313

Hallo „Farout“

der Unfallgegner hatte keine "Teilschuld, sondern war der alleinige „Verursacher“
Auffahrunfall, den KM- Stand muss ich wohl selbst bezeugen !!

Ja, dann kontaktiere einen Anwalt! Der hilft dir und kostet nichts.
Versicherungen spuren manchmal (meistens) viel besser, wenn der „Gegner“ ein Anwalt ist und nicht ein ahnungsloser Autofahrer.

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Ja natürlich ist „MAN“ unbeholfen, in diesem Falle ja besonders, da es sich um ein "FAST - Neufahrzeug handelt !
Natürlich muss ich den KM - Stand, welcher schon um ein paar hundert angewachsen ist, Vielfahrer eben.
Ich werde es wohl selbst beugen müssen, wenn es darauf ankommt, es ist ja ein "FAST-Fahrzeug !

Peter

Paar hundert???
Würde mich vom Glauben abfallen lassen, wenn das eine Rolle spielte.
Neuwagen oder Fastneuwagen ist das Zauberwort, nicht ein paar hundert km, wie Duck schon schrieb.

Danke für die Zuversicht, natürlich wird man in diesem Falle sehr „nervös“ und ungläubig, wann hat man auch schon mal einen Unfall, zum Glück nicht so häufig, oder gar nicht, mit einem Neuwagen ist mir das noch nie passiert.
Ich bin über die Obligatorischen 1000 km gestolpert und hatte große Zweifel !

Nein, natürlich will sie das nicht. Sie will die Summe, die sie bezahlen muss, möglichst klein halten.

Man sollte einen Anwalt aufsuchen. Weiter nichts. Der kümmert sich. Das bekommt er schließlich bezahlt. Und du hast als Laie keine Ahnung, wem man was erzählen oder mit was man wen beauftragen sollte. Warum hältst du nicht einfach die Füße still und machst nur genau das, was DEIN ANWALT dir sagt?