"wertminderung oder evtl. neufahrzeug"

Hallo allerseits,
schon einmal hatte ich mich zu meinem Unverschuldeten Unfall zu Wort gemeldet und sehr aufschlussreiche Antworten bekommen.
Die Rep.-Kosten belaufen sich nun lt. Gutachten auf rund EUR. 3.200,00.
Das Gutachten DEKRA DAZU NOCH EUR: 564,00.
Lt. Schadengutachten beläuft sich die „Merkantile Wertminderung“ auf EUR: 800,00, welche für mich schon ein Witz ist für ein Fast-Neufahrzeug, was mit Neupreis über EUR: 32.000,00 zu Buche schlägt !
Auf welcher Basis sollte da ein Anwalt überhaupt Chancen haben dagegen zu argumentieren !
Den Anwalts-Termin habe ich übrigens jetzt erst im Nachhinein und habe schon die Befürchtung auf den Anwaltskosten sitzen zu bleiben !

Peter

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Warum das denn?
Die nun vorliegenden Gutachten lässt du vom Fachmann prüfen. Dass du den Anwalt recht spät einegschaltet hast, ändert nichts an der Kostenübernahme. Selbst wenn die Versicherung behaupten würde, der Anwalt sein vollkommen unnötig, weil ja alles schon gelaufen sei - Unfug. Gerade jetzt, nachdem die Zahlen auf dem Tisch liegen, ist es ja wohl nachvollziehbar, dass man diese Zahlen, die einem da entgegen geworfen werden, vom Anwalt nachrechnen lässt.

Anwalt wird bezahlt, solange es gesichert ist, dass du nicht schuldig bist.Auf den Anwaltskosten kannst du nur sitzen bleiben, wenn die Versicherung den Schaden nicht reguliert (und genau dafür, dass reguliert wird soll ja der Anwalt sorgen, ausser die Schuldfrage ist nicht zu deinen Gunsten geklärt.)
Nachhinein auch kein Problem, das erklärt ja XD-Strom.
Du könntest allerdings auch den Termin verschieben und erst mal abwarten, ob die gegnerische Versicherung alles zahlt, was im Gutachten steht.(Und den Mietwagen für die Dauer der Reperatur. Oder, wenn ich richtig erinnere, die Mietwagenpauschale, wenn du auf den Mietwagen verzichtest.)
Wenn das alles anstandslos bezahlt wird gibt es für einen Anwalt dann noch einen Anlass? (Ich erinnere nicht mehr, ob es bei dir auch um die Teilschuldfrage geht, dann auf alle Fälle Anwalt.Und vor dem ersten Treffen klären, dass auch bei Teilschuld keine Kosten seiner Seite für dich entstehen.) Denn, wenn dir die Summen des Gutachtens zu niedrig sind, dann müsstest du ja mit dem Gutachter diskutieren, nicht mit der Versicherung.

Auf die Daten eines freien Gutachters wirst du dich in der Regel verlassen können, auf alle Fälle dürfte der günstiger für dich gutachten, als der der Versicherung.
Ich nehme an, das ist bei der DEKRA nicht anders.(?)
Ist es in deinem Fall nicht so, dass der Schaden voll umfänglich repariert wird von den 3200 und du noch 800 obendrauf bekommst? Oder bleiben da Beschädigungen zurück?

Ich meine, der Frage doch sehr deutlich entnommen zu haben, dass man insbesondere die Wertminderung in dieser Höhe nicht nachvollziehen kann und als zu niedrig empfindet. Eine zweite Meinung bekommt man vom Anwalt.

Nicht aufschieben!

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Ja, so habe ich das auch verstanden.
Nur, was soll der Anwalt an der vom Gutachter (und das ist nicht der Gutachter der Versicherung, sondern der selber gewählte) festgestellten Summe ändern können?
Daraus würde sich die Frage ergeben, ob der Anwalt auf Kosten der Versicherung auch dem Gutachter gegenüber tätig werden kann.

Leider sind die Informationen über mehrere Artikel verstreut. Sicher der eigene Gutachter? Habe ich dann wohl überlesen.
Egal, auch der kann einen Fehler machen oder eine Option übersehen.
Stutzig macht mich die sehr geringe Schadenshöhe, zuerst war doch vom Ersatz eines „hinteren Seitenteils mit Neulackierung“ die Rede.

Das verstehe ich als selbstgewählten Gutachter.
(Wobei ich selber immer einen freien nehmen würde und nicht Dekra und Konsorten, aber das ist marginal.)

Wenn das sich nun aber auf das von der Versicherung beauftragte Gutachten bezogen haben sollte wäre die unbedingte message die: Umgehend einen eigenen freien Gutachter beauftragen! Muss von Vers. gezahlt werden!

Ein Anwalt kann sicherlich in keinem Fall schaden.

Hallo Peter !

Nimm Dir einen Anwalt und lasse das Gutachten ( ist das nun deines oder das von einem VS-Gutachter ?) prüfen.

vorab:
Mir erscheint die Wertminderung von 800 € bei einem Reparaturaufwand von ca. 10 % des Neuwagenpreises nicht ungewöhnlich niedrig ! Über ein paar 100 € mehr geht es Dir doch sicherlich gar nicht.
Ich glaube, Du hast völlig falsche Vorstellungen, vor allem wenn ich höre, Du sprichst von einem Neuwagen, den du haben willst.

Diese Minderung soll doch deinen Wertverlust ausgleichen, um den der Wagen beim Verkauf jetzt(!) weniger wert wäre.
Je geringer das Verhältnis Wert zu Reparaturkosten ist, desto niedriger der Wertverlust. Das klingt doch für mich erst einmal einleuchtend.

Wäre dein Schaden höher, dann sähe alles anders aus, dann geht der Wertverlust schnell in die tausende.

MfG
duck313

Beschädigungen welche evtl. zurück bleiben sieht man vielleicht erst nach dem „Zeiten“ oder „Dritten“ Blick,
aber damit muss man wahrscheinlich „leben“ nehme ich an !!

Auf jeden Fall sehe ich die Zahlungen alle als zu wenig an.
Unfallwagen bleibt es allemal, wenn ich es mir morgen überlege morgen vielleicht ein anderes Auto zuzulegen,
bekomme ich einen gewaltigen Abzug vom „Alten“ Fahrzeug, diese ist schon einmal gewiss !
Und die gleichen die EUR: 800,00 allemal nicht aus !

der KFZ-Gutachter war übrigens von meinem KFZ Autohaus gewählt, aber ich nehme an das sich da nichts von anderen Gutachtern unterscheidet !

Du würdest doch aber bereits beim unfallfreien Wagen bei Verkauf einen erheblichen Wertverlust haben.
Oder würde ein Händler den 32.000 € Neuwagen am nächsten Tag oder nach wenigen Wochen zu diesem Preis dir abkaufen ? Selbst ein Privatkäufer ja nicht.

Nein, er kauft zum Händler-Einkaufspreis an, der ist bereits um einiges niedriger.

Und ein so geringer Unfallschaden, der fachgerecht behoben wird (Neuteil, Neulackierung) senkt den Wert nicht wirklich.
Es ist mehr so ein Gefühl „Mein Wagen hatte einen Unfall, wurde repariert“.
Wichtig ist doch, es wird nichts mehr zu sehen sein. Und das ist zu erwarten.

MfG
duck313

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Mag sein das es so ist, aber man muss es immer angeben wenn es auch noch gering ist.
Und preislich gedrückt wird man immer, es ist eben so wie ist !

Dekra ist schon OK, für die Zukunft: Immer einen freien Gutachter wählen.
Die sind meist noch OKer.

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Diese Gefühl der „Entjungferung“ und „Schändung“ des mühsam vom Mund abgesparten Neuwagens ist weit verbreitet. D.h. der Neuwagen-Eigentümer bemisst den objektiv geringen Schaden und Minderwert subjektiv erheblich höher. Für ihn ist halt sein „Heiligstes“ geschändet, und das muss dann selbstverständlich am besten mit Blut gesühnt werden :wink:

Allerdings nützt einem auch der beste Anwaltskollege nichts, wenn man mit vollkommen überzogenen und von der Rechtsprechung regelmäßig nicht anerkannten Forderungen an den Start geht. Insoweit sollte man sich seelisch schon mal darauf einrichten, dass man sich im Bereich des Gutachtens bewegen muss/wird, und alles darüber reine „Verhandlungsmasse“ ist. Das sind Verfahren, die massenweise entstehen und von den Gerichten bearbeitet werden, und für die sich deshalb sehr klare und auch objektiv nachvollziehbare Berechnungsmaßstäbe
entwickelt haben, die über die Rechtsprechung auch über unzählige Urteile abgesichert sind.

Ich bin da nur der Überbringer der schlechten Botschaft. Also musst du mir nicht erklären, warum du das alles ganz anders siehst.

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Schön. Aber was sieht DEIN Anwalt? Und was sieht DEIN Gutachter?

Du kannst ganz sicher sein, dass der Gutachter der Versicherung etwas VÖLLIG ANDERES ausgerechnet hätte!

BTW: Die gegnerische Versicherung bezahlt den Anwalt des Unfallopfers nur soweit sie unterliegt, d.h. die gestellte Forderungen berechtigt sind (wie in jedem streitigen Zivilverfahren). Soweit sie obsiegt, weil Forderungen überzogen waren, zahlt man für die eigenen und gegnerischen Anwalts- sowie Gerichtskosten selbst! Und im Falle extrem überzogener Forderungen kann das Gericht sogar aussprechen, dass alle Kosten beim nur minimal im Verhältnis zur ursprünglichen Forderung obsiegenden Kläger hängen bleiben. Und dies habe ich in einem ähnlichen Fall zu Referendariatszeiten auch mal mit Billigung meines Richters gemacht, weil da jemand nun so unbedingt ein Urteil über seine x-fach überzogene Forderung haben wollte. So was kann man sich natürlich gönnen, muss man aber nicht!

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Sehr geehrter Herr „WITZ“

wenn mein Kommentar zu dem geschriebenen Kommentar auch gelöscht wurde, melde ich mich nochmals zu dem Kommentar Herr „WITZ“

Der Kauf des Neuwagens war weder eine „ENTJUNGFERUNG“ noch eine „SCHÄNDUNG“ weder noch eine vom Mund
„ABSPARUNG“ …wie „SIE“ es sehen Herr „WITZ“
Weder noch fühle ich mich um mein „HEILIGSTES“ geschändet, HERR WITZ !!!
Und werde dieses auch nicht mit „BLUT“ sühnen.