Anwalt wird bezahlt, solange es gesichert ist, dass du nicht schuldig bist.Auf den Anwaltskosten kannst du nur sitzen bleiben, wenn die Versicherung den Schaden nicht reguliert (und genau dafür, dass reguliert wird soll ja der Anwalt sorgen, ausser die Schuldfrage ist nicht zu deinen Gunsten geklärt.)
Nachhinein auch kein Problem, das erklärt ja XD-Strom.
Du könntest allerdings auch den Termin verschieben und erst mal abwarten, ob die gegnerische Versicherung alles zahlt, was im Gutachten steht.(Und den Mietwagen für die Dauer der Reperatur. Oder, wenn ich richtig erinnere, die Mietwagenpauschale, wenn du auf den Mietwagen verzichtest.)
Wenn das alles anstandslos bezahlt wird gibt es für einen Anwalt dann noch einen Anlass? (Ich erinnere nicht mehr, ob es bei dir auch um die Teilschuldfrage geht, dann auf alle Fälle Anwalt.Und vor dem ersten Treffen klären, dass auch bei Teilschuld keine Kosten seiner Seite für dich entstehen.) Denn, wenn dir die Summen des Gutachtens zu niedrig sind, dann müsstest du ja mit dem Gutachter diskutieren, nicht mit der Versicherung.
Auf die Daten eines freien Gutachters wirst du dich in der Regel verlassen können, auf alle Fälle dürfte der günstiger für dich gutachten, als der der Versicherung.
Ich nehme an, das ist bei der DEKRA nicht anders.(?)
Ist es in deinem Fall nicht so, dass der Schaden voll umfänglich repariert wird von den 3200 und du noch 800 obendrauf bekommst? Oder bleiben da Beschädigungen zurück?