Hallo allerseits,
bedauerlicherweise hatte ich mit meinem (Neuen) Fahrzeug ca. 20 Tage alt, einen nicht selbst verschuldeten Unfall.
In jedem Falle möchte ich also eine Wertminderung bei der gegnerischen Versicherung beantragen !
Wonach sich diese richtet, da gehen schon die „Meinungen“ auseinander.
Vom „Alter“ des Fahrzeugs kann man ja wohl nicht ausgehen, oder sind es die Obligatorischen km welche schon gefahren sind. Da hört u. liest man etwas von 1000 km. Oder habe ich dieses mit der ordentlichen, angemessenen WM mit meinem also über 1500 km gefahrenen, diese Leistung schon verwirkt ?
Freundliche Grüße