"wertminderung"

Hallo allerseits,

bedauerlicherweise hatte ich mit meinem (Neuen) Fahrzeug ca. 20 Tage alt, einen nicht selbst verschuldeten Unfall.
In jedem Falle möchte ich also eine Wertminderung bei der gegnerischen Versicherung beantragen !
Wonach sich diese richtet, da gehen schon die „Meinungen“ auseinander.
Vom „Alter“ des Fahrzeugs kann man ja wohl nicht ausgehen, oder sind es die Obligatorischen km welche schon gefahren sind. Da hört u. liest man etwas von 1000 km. Oder habe ich dieses mit der ordentlichen, angemessenen WM mit meinem also über 1500 km gefahrenen, diese Leistung schon verwirkt ?
Freundliche Grüße

In dem Fall wird die Versicherung einen Gutachter schicken und der schreibt eben ein Gutachten.

Dazu würde ich das Autohaus das das Auto verkaufte um Rat fragen. Vielleicht haben die einen eigenen Gutachter oder können sich das Gutachten der Versicherung mal ansehen.

Auf jeden Fall musst du für die 20 Tage Nutzung vor dem Unfall mit einem Wertverlust von (geschätzt als Laie!) ca. 15 - 20 % ausgehen.

doch, genau das- übrigens, was denn sonst ? Und so gibt es dann nach x-Jahren keine Wertminderung mehr. Klar ist sie in den ersten Wochen höher als nach einem Jahr.

Das macht doch alles dein Gutachter, er berechnet auch die Wertminderung.
Bei unverschuldetem Unfall hast Du doch hoffentlich deinen eigenen Gutachter und/oder einen Anwalt eingeschaltet. Bezahlt alles die gegnerische VS.

MfG
duck313

Nachtrag.
Hier hat eine kurze Darstellung wie man die „Wertminderung“ berechnet.

https://www.verivox.de/kfz-versicherung/themen/wertminderung/

Diese Darstellung mit Beispielen ist noch ausführlicher und enthält auch die Tabelle mit den 3 Wertstufen.

Hallo,

gerne wird vergessen, dass bei unverschuldeten Unfällen die gegnerische Versicherung die Rechtsberatungskosten des Geschädigten übernehmen muss.

Natürlich kannst du darauf vertrauen, dass die Versicherung, wo ein jahrelang geschulter Mitarbeiter die Kosten maximal drücken möchte, dir ein faires Angebot macht.
Und natürlich kannst du denken, dass du dir genügend Wissen im Internet anlesen kannst, um den jahrelang geschulten Mitarbeitern, die mit allen Wassern gewaschen sind, alle Tricks kennen, alles versuchen können, Paroli bieten zu können.

Aber DU bist ja nicht dumm, du kennst dein Recht und weißt, dass du in einem Kampf gegen den Versicherer mit ungleichen Waffen nicht antreten solltest und schaust gleich mal nach, welcher Anwalt in der Nähe ist, ein auf Verkehrsrecht spezialisierter wäre sinnvoll, nutze eine Anwaltsuchmaschine, etwa diese hier:

https://www.dasd.de/
https://www.fachanwaltsuche.de/

Ja, jedenfalls sehr verständliche und aufschlussreiche Antworten, aber es ist eben so wie es ist !
Den Schaden hat man jedenfalls u. fährt in Gedanken immer mit einem „REPARIERTEN“ Auto herum.
Auch wenn es noch so gut wieder hergestellt wird, aber was ist mit Folgeschäden, Lackunterschiede usw.
Das komplette untere Hinterteil welches sich in die höheren Seiten zieht, muss ausgetauscht u. wieder neu lackiert werden.
Einen Anwalt, wenn nötig, werde ich mir jedenfalls dazu nehmen, denn ich kann mir gut vorstellen das die
Gegenseite „Glimpflich“ davon kommen möchte.

OK,
ich drücke mich mal deutlicher aus:

Der Anwalt IST notwendig. Du hast keine Erfahrung, die gegnerische Versicherung hingegen kennt sich extrem gut aus, wie man den Schaden klein hält.
Da ist einfach keine Waffengleichheit.
Spring nicht ohne Hilfe ins Haifischbecken, noch dazu, wenn man diese Hilfe umsonst bekommt.

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Dann bekommt man imho eigentlich einen Neuwagen und keine Wertminderung. Zumindest ist das bei meiner Vollkasko der Fall.

Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall „beantragt“ man genau eine Sache: einen ANWALT! Den zahlt dann nämlich die gegnerische Versicherung. Und dieser Anwalt weiß genau, was einem zusteht und regelt das. Da muss man dann nicht irgendwas mal gehört haben und in einem anonymen Forum nachfragen, wo anonyme Laien irgendwas behaupten.

Und den lässt man auf gar keinen Fall an sein Auto. Man lässt im Gegenteil seinen eigenen Anwalt einen unabhängigen Gutachter beauftragen.

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dort kannst du den Minderwert nach allen gerichtlich relevanten Formeln selbst berechnen.
Außerdem ist dort eine filterbare Datenbank mit Gerichtsurteilen zum Thema Minderwert.

[Werbelink unklickbar gemacht vom www Team]

Moin,

Das zahlt Dir vielleicht Deine Vollkaskoversicherung, wenn Du einen entsprechenden Tarif hast und dafür entsprechenden Aufpreis zahlst. Letzteres übrigens auch gerne dann noch, wenn Du schon längst nicht mehr diese Leistung bekommen würdest.
Eine gegnerische Haftpflichtversicherung wird das sicherlich nicht zahlen, da das Auto ja - wie bereits richtig geschrieben wurde - nicht mehr ganz neu ist.

Wie hoch ein Wertverlust ist, sehe ich gerade im Bekanntenkreis. Da soll ein Auto in der 6000 Euro-Klasse verkauft werden, das mal einen Vollkaskoschaden hatte. Trotzdem der Wagen von einer Vertragswerkstatt repariert wurde, ist der Wagen nun wohl nur noch deutlich unter Preis verkaufbar.

Daher auch meine Meinung: Ohne Anwalt zieht man hier sicherlich den Kürzeren. Die anfallenden Kosten haben sich die Versicherungen selber zuzuschreiben (und werden leider von denen an die Kunden weitergegeben, aber das ist ein anderes Thema).

Beste Grüße
Guido

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Kann ich mir gut vorstellen mit der gegnerischen Versicherung, welche den Schaden „KLEIN“ halten will !
Wenn ich mir einen Anwalt dazu nehme, wirft sich noch die Frage auf, auf welcher BASIS überhaupt, oder vorher einen KFZ - Sachverständigen, Gutachter nehmen, oder erst abwarten was der Anwalt empfohlen hat ?

Es wirft sich für mich noch eine brisante Frage auf, der Km - Stand, welcher ja wohl für mich sehr entscheidend ist
FAST- Neufahrzeug, der km - Stand ist ja nirgendwo festgehalten, also auf meiner Aussage basierend !
Es sin ja inzwischen noch erhebliche Km dazu gekommen !!

kann ich mir gut vorstellen mit der gegnerischen Versicherung, welche den Schaden „KLEIN“ halten will 1
Wenn ich mir jedenfalls einen Anwalt dazu nehme, wirft sich noch die Frage auf, auf welcher „BASIS“ überhaupt,
oder wie gesagt vorher einen KFZ - Sachverständigen, Gutachter nehmen, oder erst abwarten was der Anwalt empfohlen hat !
Es wirft sich für mich noch eine brisante Frage auf, der KM - Stand welcher bei dem Unfall auf dem Tacho stand, ist ja nirgendwo festgehalten, aber für mich absolut wichtig ! Also auf meiner Aussage basierend.
Es sind ja inzwischen noch etliche KM dazu gekommen. Was ist entscheidend, ja bestimmt nicht der aktuelle KM - Stand, dies wäre ja für mich in jeden Falle von Nachteil.